Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.873 (Stand: 20.05.2021, 14.30 Uhr).

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Insgesamt sind 6.364 Personen genesen; 231 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 296 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 77 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 31,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Lockerungen der Corona-Regeln in Stormarn ab 22.05.201

Da heute auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts für den Kreis Stormarn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Inzidenzwert unter 50 veröffentlicht wurde, wird die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuninfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 22. Mai 2021 aufgehoben.

Für die Verkaufsstellen des Einzelhandels bedeutet dies, dass ab Samstag 22. Mai 2021, Kunden:innen nun wieder ohne vorherige Registrierung die Verkaufsstellen betreten dürfen. Für Freizeit- und Kultureinrichtungen bleibt die Kontaktdatenerhebung bestehen, hier gilt nun unmittelbar die Regelung aus der Landesverordnung.

Entsprechend dem  Corona-Reaktionsplan für die Schulen wechseln zudem ab Dienstag, 25. Mai 2021 alle Schüler:innen aller Klassenstufen zurück in den Präsenzunterricht.

Die Allgemeinverfügungen zur Bestimmung der Bereiche, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geregelt und in der der Ausschank und Verzehr von Alkohol untersagt ist, bleiben bestehen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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