Gestern Abend (22.08.2024), gegen 21.10 Uhr hielten die Beamten des Polizeireviers Bad Oldesloe einen E-Scooter-Fahrer in der Mühlenstraße an, der verbotener Weise durch die Fußgängerzone fuhr.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten sie bei dem 38-Jährigen deutlichen Atemalkohol fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von über 1,1 Promille, so dass die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde.
Der Oldesloer wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten müssen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle nochmal wichtige Informationen nennen, um E-Scooter-Nutzern künftige Strafverfahren und Ordnungswidirgkeiten zu ersparen.
Ein E-Scooter benötigt:
– eine gültige Haftpflichtversicherung
– zwei voneinander unabhängige Bremsen
– lichttechnische Einrichtungen wie bei einem Fahrrad
– eine helltönende Glocke oder Hupe
– eine Betriebserlaubnis
Es gelten folgend Regeln für E-Scooter-Fahrer:
– Mindestalter von 14 Jahren
– Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang
– Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden
– Es dürfen keine Anhänger am E-Scooter angebracht werden
– Es gelten die Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen
– Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist verboten
Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion
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