Erneut haben Unbekannte auf der Bahnstrecke Lübeck – Hamburg auf freier Strecke Kupferkabel gestohlen, diesmal nahe Ahrensburg. Zu den weiteren Fällen in diesem Jahr bei Bad Oldesloe und Tremsbüttel)
Aufgrund von Vandalismus-Schäden bei Ahrensburg kommt es zu Zugausfällen und Verspätungen zwischen Hamburg und Lübeck. Betroffen sind Verbindungen mit ICE, IC sowie die Regionalbahnen R8 und R82. Die Störung soll bis 14.10.2022 mittags dauern. (Stand: 13.10.2022, 17 Uhr)
Am Mittwoch (12.10.2022) gegen 14:20 Uhr meldete ein Mitarbeiter der DB AG den Diebstahl. Auf gut drei Kilometer haben Diebe die sogenannten Mast-Erdungen abgetrennt. Diese Erdungskabel sind mit dem Schienenstrang verbunden und sollen Überspannungen ableiten. Täterhinweise konnten vor Ort nicht ermittelt werden. Die Bundespolizei geht davon aus, dass sich um mehrere Täter gehandelt haben muss. Die gestohlenen Kabel haben ein Gesamtgewicht von fast 3 Tonnen.
Hoher Schaden und Zugausfälle
Bei dieser Straftat aus Bereich der Beschaffungskriminalität, dürfte es sich nach einer vorläufigen Schätzung eines Mitarbeiters der DB AG um eine Schadenhöhe von über 20.000 Euro handeln. Durch diese Straftat kam es gestern und heute zu starken Einschränkungen im Zugverkehr, da der geschädigte Bereich nur eingleisig zu befahren war.
Polizei sucht Zeugen
Durch die Nähe zu Ahrensburg hofft die Bundespolizei auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer sachdienliche Hinweise zur Tat machen kann oder etwas Verdächtiges im Bereich der Bahnstrecke gesehen hat, wendet sich bitte an die Bundespolizei Kiel. Telefonnummer 0431/ 98 071 – 210 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Bitten der Polizei an die Metallhändler
Die Bundespolizei appelliert an die Metallhändler, halten Sie beim Ankauf größerer Kupferkabelmengen die Augen auf und melden Sie sich im Zweifel bei der Polizei. Wir empfehlen den Ankäufern:
- Fragen Sie nach der Herkunft der Ware.
- Lassen Sie sich vom Verkäufer einen Herkunftsnachweis vorlegen. Notieren Sie sich den Namen, die Anschrift sowie das Autokennzeichen des Anlieferers und lassen Sie sich einen amtlichen Ausweis (z. B. Personalausweis) zeigen.
- Weitere Hinweise finden Sie in der Broschüre des VDM für den Nichteisen-Metallgroßhandel und der NE-Metall-Recycling-Wirtschaft
Text, Foto: Bundespolizeiinspektion Kiel (ots), DB / Redaktion
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