Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Trotz enormer Beanspruchung während des Lockdowns erweisen sich die Telekommunikationsnetze im Land nach Einschätzung des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein als stabil.

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Corona hat die Notwendigkeit von Glasfaser-Anbindungen gezeigt

Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sagte, zeige damit auch die Corona-Pandemie die Notwendigkeit von schnellen Internetanbindungen auf Glasfaser. „Parallele Anwendungen – ob im Unternehmen, beim Home Office oder beim Home Schooling – erfordern ebenso stabile wie hohe Bandbreiten im Down- und Upload. Das wird über Glasfaser am besten gewährt und darum treiben wir den Ausbau mit Hochdruck voran“, sagte Buchholz.

53 Prozent der Haushalte könnten sich an Glasfaser anschließen

So könnten in Schleswig-Holstein aktuell 53 Prozent der Haushalte an das Glasfaser angeschlossen werden; 38 Prozent hätten diesen bereits gebucht. Auf Basis der zurzeit bekannten Ausbauprojekte können laut Buchholz bis 2022 mindestens 62 Prozent der Haushalte Glasfaser nutzen. Der aktuelle Bundesdurchschnitt liegt bei zwölf Prozent. „Bislang sind bei uns 18.100 Kilometer Glasfaser in Betrieb, weitere 16.200 Kilometer sind konkret geplant, 724 Gemeinden wurden erfolgreich an das Glasfasernetz abgeschlossen und in 124 Gemeinden erfolgt aktuell die Errichtung. Damit profitieren 96 Prozent aller Gemeinden in Schleswig-Holstein vom Glasfaserausbau“, so der Minister.

Ende 2021 sollen 97 % der Schulen an das Glasfaser angeschlossen sein

Weiter erinnerte Buchholz daran, dass bis Ende des Jahres 97 Prozent der Schulen in Schleswig-Holstein ans Glasfaser angeschlossen sein werden. „Und ich bin meinen Kabinettskollegen Karin Prien und Jan-Philipp Albrecht dankbar, dass für die letzten drei Prozent der Schulstandorte – das sind knapp 30 Schulen – jetzt ebenfalls geregelt ist, wie sie in den kommenden zwei Jahren mit schnellem Internet versorgt werden.“

Glasfaser-Ausbau auch in den Städten geplant

Um den Glasfaser-Ausbau auch in den Städten und Ballungsgebieten voranzutreiben, plant Buchholz über eine Bundesratsinitiative unter anderem eine Neuregelung des so genannten Nebenkostenprivilegs. Dabei geht es um die Frage, ob Mieter in Mehrfamilienhäusern künftig weiterhin über die umlagefähigen Nebenkosten zwangsweise für ihren internetfähigen TV-Kabel-Anschluss bezahlen müssen. Nach den Vorstellungen von Buchholz sollen in Mietshäusern zwar Investitionen in die Glasfaser-Infrastruktur umlagefähig bleiben, aber nur noch solche, die offen für alle Anbieter sind.

„Bislang ist es bei den TV-Kabel-Anschlüssen so, dass die Kunden fest an einen Anbieter gebunden sind. Mit unserer Variante soll der Weg für Glasfaseranschlüsse freigemacht werden, über die nicht nur schnelles Internet, sondern eben auch Fernsehen die Wohnungen erreichen kann“, so der Minister. Darum sehe seine Bundesratsinitiative vor, ähnlich wie bei den Stromnetzen vorzugehen, wo der Stromanbieter frei gewählt werden könne. „Und das Umlageprivileg soll es dann nur noch für diejenigen geben, die Glasfaser ausbauen – mit frei wählbaren Anbietern für die Kunden“, so der Minister.

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Frank Peter

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