Bürgermeisterwahl für Ahrensburg: Die Stichwahl am 17.10.2021 (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute hat die Stadtverwaltung die Einzelheiten zur Stichwahl veröffentlicht. Wichtig ist, dass jeder/r Wähler/in drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe hat:

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  • Wahl im Wahllokal, wie am 26.09.2021
    mit Benachrichtigung, Ausweis, Maske, Kugelschreiber und Geduld beim Warten
  • Wahl per Briefwahl per Post (in der Hoffnung, dass die Post rechtzeitig ankommt)
  • Wahl per Briefwahl direkt im Wahlbüro im Rathaus

Die Mitteilung der Stadtverwaltung im Wortlaut:
Alle Wahlberechtigten, die bereits zur Hauptwahl in einem der Wählerverzeichnisse für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister in Ahrensburg eingetragen waren, sind jetzt er-neut aufgerufen, ihre Stimme für einen der beiden Kandidaten in der Stichwahl am 17. Ok-tober 2021 im selben Wahllokal wie bei der Hauptwahl abzugeben.

Es wird darum gebeten, die für die Hauptwahl übersandte Wahlbenachrichtigungskarte erneut mitzubringen und dem Wahlvorstand vorzulegen. Sofern die Wahlbenachrichtigung bei der Hauptwahl vom Wahlvorstand einbehalten wurde ist auch ein Personalausweis, Pass oder ein anderer geeigneter Identitätsnachweis für den Nachweis der Wahlberechtigung und die Ausübung des Wahlrechts im Wahllokal ausreichend, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Alle Wahlberechtigten, die bereits zur Hauptwahl am 26. September 2021 Briefwahl beantragt haben, erhalten auch für die Stichwahl die Briefwahlunterlagen, spätestens ab dem 4. Oktober 2021 automatisch vom Briefwahlbüro übersandt.

Der mit den Briefwahlunterlagen übersandte Wahlschein berechtigt am Stichwahl-Sonntag auch zur Urnenwahl in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet.

Es müssen also keine weiteren Anträge gestellt werden. Aufgrund des stark erhöhten Briefwahlaufkommens wurde das Briefwahlbüro für den anstehenden Versand der Brief-wahlunterlagen für die Stichwahl angemessen verstärkt. Es ist von den Wahlberechtigten zu beachten, dass verloren gegangene Wahlscheine grundsätzlich nicht ersetzt werden. Gleiches gilt, wenn die Wahlscheine nicht oder zu spät beim Wahlberechtigten zugehen.

Wer glaubhaft macht, dass die Briefwahlunterlagen bereits zugegangen sein müssten aber tatsächlich nicht zugegangen sind, kann bis zum Samstag, 16. Oktober 2021, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein im Briefwahlbüro beantragen.

Die Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterstichwahl in Ahrensburg am 17. Oktober 2021 können wie folgt beantragt werden:

  • Ab sofort besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Stadt Ahrensburg, www.ahrensburg.de/Wahlen, bequem einen Online-Wahlscheinantrag (externer Link) zu stellen. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann an die genannte Anschrift übersandt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen an einen anderen Ort übersenden zu lassen.
  • Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Stadt Ahrensburg gesandt werden.
  • Ebenso ist der Wahlscheinantrag formlos per E-Mail an: [email protected] für die Übersendung der Briefwahlunterlagen zulässig. Bei der formlosen Beantragung per E-Mail ist nach § 27 Abs. 2 Bundeswahlordnung der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift der Wahlberechtigten zwingend anzugeben.
  • Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
  • Die Briefwahlunterlagen sind ohne Terminabstimmung im Briefwahlbüro des Rathauses, Zimmer 32, zu folgenden Öffnungszeiten erhältlich: Montags, dienstags, mittwochs und freitags jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie dienstags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 04102/ 77 451 erreichbar.

Es besteht wie gewohnt die Gelegenheit, die Stimmabgabe als Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen. Die corona-bedingten Hygieneregeln im Rathaus sind einzuhalten.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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