Dr. Nina Scheer (Foto: Benno Kraehahn)

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer informiert über eine neue Förderrichtlinie im Bereich der klimafreundlichen Mobilität von der auch Unternehmen, Vereine und Kommunen in  Stormarn profitieren können.

Anzeige

Das Bundesumweltministerium fördert (NKI) künftig Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder

Die neuen Förderbedingungen treten zum 1. März 2021 in Kraft und sollen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik helfen. Der innerstädtische Verkehr soll durch die Richtlinien entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden.

Die Mikro-Depot-Richtlinie:
Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen der Transport vom letzten Umschlagsort zum Endkunden emissionsfrei erfolgt. Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profieren.

Diese Richtlinie richtet sich somit z.B. an mittelständische Unternehmen, große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser und Lieferdienste. Mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht bis zum 30. Juni 2024 gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen elektronischen Antragsverfahren. Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen (https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/mikro-depots).

E-Lasten Fahrräder:
Das BMU fördert mit dieser Richtlinie die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Mit dieser Richtlinie wird beabsichtigt, den steigenden Lieferverkehr in den deutschen Innenstädten umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten. Von der Förderung können Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen profitieren.

Diese Richtlinie richtet sich somit etwa an Handwerker oder Unternehmen, wie Elektromärkte, die ihre Ware auf den letzten Metern an den Kunden liefern. Die elektronischen Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Text: Dr. Nina Scheer / Redaktion, Foto: Benno_Kraehahn

Anzeige