Sabine Sütterlin-Waack (Foto: Frank Peter)

Die für 2021 bundesgesetzlich festgelegte Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung wird auch in Schleswig-Holstein um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben. Dem entsprechenden Ausführungsgesetz hat das Landeskabinett in dieser Woche zugestimmt.

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„In Folge der Corona-Krise gab es bekanntlich erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit auch unserer Verwaltung. Die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 konnten deshalb nicht wie geplant vorgenommen werden. Deshalb ist die Verschiebung auf 2022 folgerichtig“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in Kiel.

Die durch die Verschiebung der Erhebung der Daten entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von insgesamt etwa 3,2 Millionen Euro übernimmt das Land.  Davon entstehen 2,5 Millionen Euro beispielsweise im Statistikamt Nord für die Pflege und Aktualisierung der Datenbestände, die als Basis für die Erhebungsdurchführung benötigt werden. Das gilt insbesondere für die Qualitätssicherung des Anschriftenbestandes.

Auch den Kreisen und Kreisfreien Städten entstehen zusätzliche Kosten. Diese hatten bereits im Frühjahr 2020 mit der Einrichtung von Erhebungsstellen begonnen. Für zusätzliche Personalkosten und Hygienemaßnahmen werden insgesamt rund 700.000 Euro kalkuliert.

Text: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung / Redaktion, Foto: Frank Peter

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