Münzen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Als Folge der Corona-Reglementierungen für die Wirtschaft und der andauernden Verzögerungen beim Impfen ist eine umfangreiche Insolvenzwelle zu erwarten, vor allem im Handel

Anzeige

Für Verbraucher*innen kann die Insolvenz eines Händlers erhebliche Risiken bedeuten, wenn sie bei ihrem Einkauf per Vorkasse bezahlt oder mangelhafte Ware erhalten haben. Dazu weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf folgende Punkte hin.

Unternehmensinsolvenzen – die Folgen

Insolvent kann ein Unternehmen wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sein. In diesem Fall sind alle betroffen, denen die Firma Geld schuldet. Für zahlungsunfähige Firmen gibt es ab Oktober keinen Aufschub mehr, sie müssen ihre wegen der Corona-Pandemie eingetretene Insolvenz dann bei Gericht anzeigen. „Die Zahlungsunfähigkeit ist in Zeiten der Pandemie wohl der häufigere Insolvenzgrund“, sagt Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Es steht zu befürchten, dass sich nun ein Insolvenzstau auflösen könnte. Betroffene Verbraucher werden sich dann mit insolventen Unternehmen über geleistete Vorauszahlungen, Reklamation fehlerhafter Ware, Ratenkauf, Datenschutz und Gutscheine auseinandersetzen müssen.“

So erfahren Kunden von der Insolvenz eines Unternehmens

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird von Amts wegen im Internet bekannt gemacht (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Spätestens aber, wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und dieser etwa über die Lieferung einer bestellten Ware entscheidet oder die Zahlung offener Rechnungen fordert, erfahren Verbraucher von der Insolvenz.

Das passiert bei insolventen Unternehmen

Wenn das Vermögen des Unternehmens ausreicht, um die Kosten für ein Insolvenzverfahren zu decken, eröffnet das Gericht das Verfahren und benennt einen Insolvenzverwalter. Dieser führt die Geschäfte des Unternehmens zunächst fort und prüft, ob das Unternehmen oder Teile davon weiterbestehen können, oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss. Der Insolvenzverwalter entscheidet auch darüber, ob bestellte Ware geliefert und erteilte Aufträge noch erfüllt werden.

Forderungen gegen das insolvente Unternehmen durchsetzen

Verbraucher*innen, die offene Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen haben, können diese beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Nur so haben sie Aussicht darauf, ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückzuerhalten.

Forderungen für offene Gutscheine können Betroffene ebenfalls anmelden. Soweit im Unternehmen noch Geld vorhanden ist, erhalten Verbraucher einen entsprechenden Anteil ausgezahlt. Meist gehen derartige Forderungen aber wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere.

Zahlungen an das insolvente Unternehmen

Raten für gelieferte Ware müssen Kunden auch im Fall einer Insolvenz weiter bezahlen. Dasselbe gilt für offene Rechnungen über eine bereits gelieferte Bestellung.

Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto. Ahrensburg-Portal

Anzeige