Münzen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Vielleicht erinnern Sie sich: Ende Oktober hat die Bundesregierung beschlossen, den bis vor Kurzem geltenden Lockdown binnen weniger Tage einzuführen und vor allem solche Betreibe zu schließen, die nicht Zentren der Infektionen waren. Als Ausgleich wurde die „Novemberhilfe“ beschlossen, damit die Firmen trotzdem überleben. Das Ergebnis der Bearbeitung im Bundeswirtschaftsministerium und in Schleswig-Holstein sehen Sie in der Mitteilung der zuständigen Kieler Behörde:

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Das Projektmanagementbüros Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein informiert am 01.06.2021 über wichtige Beschleunigungsmaßnahmen in der Bewilligung und Auszahlung der Corona-Hilfen des Bundes, die seit Ende Mai 2021 in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht wurden.

Die Auszahlungsquote bei der Novemberhilfe liegt bei mehr als 90 %. Gleichwohl müssen nach wie vor viele Unternehmen auf Entscheidungen zu ihren Anträgen und damit dringend notwendige Liquidität warten. Dies gilt insbesondere für Anträge aus der Überbrückungshilfe III, wo die Auszahlungsquote derzeit bei ca. 73 % liegt (Stand 27.5.2021).

Auf der Basis der vorgegebenen Rahmenbedingungen des Bundes wurden Beschleunigungsmaßnahmen vereinbart. Diese Maßnahmen werden ab sofort umgesetzt. Sie werden bei der Mehrheit der noch zu prüfenden Anträge den Prozess der Antragsprüfung, -bewilligung und -auszahlung deutlich beschleunigen.

Neu ist, dass alle bestehenden Anträge mit einer Antragssumme bis zu 100.000 Euro grundsätzlich ohne eine Prüfung eingereichter Unterlagen und Dokumente auf der Basis der Angaben der bzw. des prüfenden Dritten vorläufig beschieden werden. Eine abschließende Prüfung durch die IB.SH als Bewilligungsstelle erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich erst im Rahmen der Schlussabrechnung. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Anträge mit begründeten Betrugsanhaltspunkten etc. Diese Vereinfachungen gelten in Schleswig-Holstein ab sofort sowohl für die November- und Dezemberhilfen als auch für die Überbrückungshilfe III des Bundes.

In der Überbrückungshilfe III greift mit den jetzt vereinbarten Maßnahmen eine beschleunigte Bewilligung sogar bis zu einem Antragsvolumen von grundsätzlich bis zu 500.000 Euro, sofern hier nicht besondere Prüfungserfordernisse vorliegen.

Überbrückungshilfe II Neben diesen Informationen möchten wir Ihnen auch mitteilen, dass die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen in der Überbrückungshilfe II bundeseinheitlich vom 31.05.2021 auf den 30.06.2021 verlängert wurde.
Mit freundlichen Grüßen

Text: Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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