Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

Im Dezember 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig über die Rechtmäßigkeit von 2G im Einzelhandel beraten. Die Richter haben festgestellt, dass 2G ein geeignetes Instrument sei, um das hohe Infektionsgeschehen einzudämmen. „Seitdem sind fast zwei Monate ins Land gegangen.

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Die aktuellen Zahlen zeigen, dass 2G zumindest im Einzelhandel nicht dazu beitragen konnte, die hohe Infektionsdynamik zu brechen. Das bestätigt die bisherigen Erfahrungen mit der Pandemie, dass der Einzelhandel eben doch kein Infektionstreiber ist“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Omikron-Variante deuteten zudem auf allgemein mildere Krankheitsverläufe hin. „Wenn die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems niedrig ist und auch bleibt, kann es für 2G im Einzelhandel keine Rechtfertigung mehr geben“, so Ipsen. Aus Sicht der IHKs in Schleswig-Holstein wäre die Rücknahme der Zugangsbeschränkungen daher konsequent. In Niedersachsen habe sich dieses Vorgehen in Kombination mit einer erweiterten FFP2-Maskenpflicht bewährt.

„Die Frequenz- und Umsatzzahlen in vielen stationären Geschäften sind immer noch desaströs – darüber können auch die verlängerten Wirtschaftshilfen nicht hinwegtrösten. Das gilt für viele andere Branchen gleichermaßen. Auch deshalb erinnern wir die Politik an ihr Versprechen, die Corona-Regeln immer wieder an die dynamische Lage anzupassen: in beide Richtungen mit Verschärfungen und Lockerungen“, sagt Ipsen. Doch Bund und Länder wollen den Kurs in der Corona-Pandemie zunächst beibehalten und haben nur langsame Öffnungsschritte in Aussicht gestellt. Ipsen: „Grundsätzlich kann es aus Sicht der Wirtschaft nicht schaden, sich bereits jetzt mit Lockerungsperspektiven auseinanderzusetzen.“

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger

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