Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

„Impfungen sind aktuell der einzige erfolgversprechende Weg aus der Corona-Krise“

Seit dem Regierungswechsel in Berlin nehmen die Corona Impfungen Fahrt auf. Vor diesem Hintergrund stellen wir Ihnen hier die aktuellen Fakten zum Thema Impfen bereit, mit dem Schwerpunkt auf Schleswig-Holstein: Amtliche Mitteilungen, Termine, Orte, Anmeldemöglichkeiten, offene Impftermine in Stormarn

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Alle offenen Impftermine in Stormarn finden Sie im Veranstaltungskalender 

29.12.2022 Kreis Stormarn schließt Impfzentrum in Bad Oldesloe
Das einzige noch verbliebene Impfzentrum in Stormarn schließt. Der Kreis teilt dazu mit:

  • Rund zwei Jahre lang stand das Impfzentrum in Bad Oldesloe für Bürgerinnen und Bürger offen. Die ersten Impfungen gegen Covid-19 fanden am 04. Januar 2021 statt. Von November 2021 bis Januar 2022 wurden hier bis zu 600 Impfungen pro Tag durchgeführt. Insgesamt wurden in den Impfzentren und Impfstellen des Kreises seit dem 4. Januar 2021 knapp 270.000 Impfungen vorgenommen.
  • Am 29.12.2022 stellt das Impfzentrum in Bad Oldesloe den Betrieb ein. „Wir haben die Impfstelle in den vergangenen beiden Jahren dringend gebraucht, um so viele Menschen wie möglich impfen zu können und der Pandemie entgegenzuwirken, betont Landrat Dr. Görtz und blickt zurück: „Wir mussten die Impfstelle damals in kürzester Zeit errichten. Das war eine große Herausforderung, die wir zusammen mit der Bundeswehr und den Hilfsorganisationen gemeistert haben.“
  • Landrat Dr. Görtz: „Ich danke allen zahlreichen Mitarbeitenden der Hilfsorganisationen sowie dem ärztlichen Personal für die Unterstützung und Organisation des Betriebes der Impfstelle. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Pandemie beherrschbar wird und wir wieder zu einem normalen Leben zurückkehren können.
  • Wer künftig gegen Covid-19 geimpft werden möchte, kontaktiert seine Hausarztpraxis. Alternativ stehen noch sieben Impfstellen in Flensburg, Husum, Kiel, Lübeck, Schwarzenbek, Prisdorf und Neumünster zur Verfügung.

02.11.2022 Kiel macht die meisten Impfzentren in SH Ende 2022 dicht
Neue Gesundheitsministerin in Kiel, aber dieselben Fehler wir die letzte Kieler Regierung: Die Impfzentren in Schleswig-Holstein werden gelobt – und überwiegend dicht gemacht. Dabei weiß jeder, der sich impfen lassen will, dass die meisten niedergelassen Ärzte dies nur sehr ungern übernehmen, mit gesundheitsgefährdenden Folgen für die Behandlung ihrer Patienten und teilweise extremen Wartezeiten. Stormarn geht bei diesem Gesundheits-Kahlschlag völlig leer aus: Das letzte verbliebene Impfzentrum in Bad Oldesloe wird auch noch dicht gemacht

Das Landeskabinett hat am 01.11.2022 die Fortführung der Impfzentren über den 31.12.2022 in stark reduzierter Form beschlossen. Das teilt das Gesundheitsministerium am 02.11.2022 mit. Ab dem 1.1.2023 sollen in Schleswig-Holstein nur noch sieben Schwerpunktzentren bis zum 31.03.2023 unterstützen. Derzeit gibt es 15 Impfstellen in Schleswig-Holstein. Einige Bundesländer haben bereits die Einstellung der Impfzentren beschlossen, auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung nach dem derzeitigen Stand eine finanzielle Beteiligung über das Jahresende hinaus bisher weiterhin offenlässt.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Die Impfkampagne in Schleswig-Holstein ist ein großer Erfolg. Diesen Weg wollen wir im Hinblick auf den Winter trotz fehlender Finanzierungszusage des Bundes auch über den Jahreswechsel fortsetzen. Die Impfung ist weiterhin ein wichtiges Mittel zum Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und damit auch einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die hohen Impfquoten und der leistungsstarke niedergelassene Bereich erlaubt es uns dabei, die Angebote der Impfstellen in Schwerpunktzentren zu konzentrieren.Die Fortführung der Zentren ab 1. Januar bis 31.März ist an folgenden Standorten geplant: Kiel, Flensburg, Lübeck, Neumünster, Husum, Prisdorf und Schwarzenbek

Das Angebot der acht weiteren derzeit betriebenen Impfstellen wird nach derzeitigem Planungsstand zum 31.12. auslaufen. Ergänzt wird das Angebot weiterhin durch fünf mobile Teams, die für offene Impfaktionen oder andere Bedarfe, insbesondere dort, wo Impfstellen nicht weitergeführt werden, eingesetzt werden.

Die Planungen stehen wie auch in der Vergangenheit immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Lage, die die Landesregierung in Abstimmung mit Expertinnen und Experten sowie der Kassenärztlichen Vereinigung weiterhin intensiv beobachtet. Die Kosten für den Weiterbetrieb der sieben Standorte sind mit rund 5,8 Millionen Euro veranschlagt und aus Landesmitteln für Maßnahmen zur Corona-Krise eingeplant.

01.07.2022 Die Impfzentren in Schleswig-Holstein bleiben offen
Das Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit Kreisen und kreisfreien Städten ab Anfang Juli die Anzahl der Impfstellen auf 15 (eine pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt) festgelegt mit der Möglichkeit, bei Bedarf die Kapazitäten in diesen 15 Impfstellen zu erhöhen. Die zukünftigen Standorte der Impfstellen wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt. Auch die 15 mobilen Teams sollen über diesen Zeitraum hinaus einsatzbereit bleiben.
So sollen vorerst bis Ende des Jahres 2022 weiterhin Impfkapazitäten flächendeckend zur Verfügung gestellt werden. Die Impfstellen und Impfteams ergänzen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker sowie weitere impfende Stellen bei den Impfangeboten gegen das Corona Virus. Im Vergleich zum Beginn der Impfkampagne ist sowohl die Impfstoff-Verfügbarkeit als auch eine hohe Anzahl an Impfangeboten jenseits des staatlichen Impfangebots gewährleistet. Auf Basis der Standortvorschläge der Kreise und kreisfreien Städte gestaltet sich ab 01.07.2022 die Impfstellenstruktur in Schleswig-Holstein wie folgt:
Dithmarschen: Heide, Meldorfer Straße 196
Flensburg: Flensburg Galerie, Holm 57-61
Herzogtum Lauenburg: Schwarzenbek, Berliner Straße 12
Kiel: Nordlicht Galerie, Holstenstraße 1
Lübeck: Haerder-Center, Königstr. 84-96
Neumünster: Altes AOK Gebäude; Rudolf-Weißmann-Straße 13
Nordfriesland: Husum, Am Messeplatz 12
Ostholstein: Bahnhof Eutin, Bahnhofstraße 23-25
Pinneberg: Prisdorf, Peiner Hag 11-13
Plön: Preetz, Bahnhofstraße 9
Rendsburg-Eckernförde: Büdelsdorf, Am Friedrichsbrunnen 2
Schleswig-Flensburg: Kropp, Am Markt 11
Segeberg: Ohland-Park Kaltenkirchen, Kisdorfer Weg 11
Steinburg: Itzehoe, Emmy-Noether-Straße 17
Stormarn: Bad Oldesloe, Konrad-Adenauer-Ring 2
Termine können weiter regulär über www.impfen-sh.de gebucht werden. Termine für den Monat Juli werden am 17. Juni verfügbar gemacht.

Impfungen für jedermann in Reinbek am 21.05.2022
Auch Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren
Termin: 21.05.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: DRK Reinbek, Birkenweg 3, 21465 Reinbek

Impfungen für jedermann in Barsbüttel am 14.05.2022
Termin: 14.05.2022, 10.00 bis 14.00 Uhr
Ort: Erich Kästner Gemeinschaftsschule, Soltausredder 28, 22885 Barsbüttel

Impfungen für jedermann in Wentorf am 29.04.2022
Termin: 29.04.2022, 11.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Martin-Luther-Kirche Wentorf, Reinbeker Weg 27, 21465 Wentorf

Impfungen für jedermann in Reinbek am 23.04.2022
Familien-Impfungen, auch für Kinder von 5-11 Jahren
Termin: 23.04.2022, 11.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Schloß Reinbek, Schloßstraße 5, 21465 Reinbek

Impfungen für jedermann in Glinde am 21.04.2022
Termin: 21.04.2022, 09.30 bis 14.30 Uhr
Ort: TSV Glinde, Am Sportplatz 98a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 26.03.20222
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 26.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Glinde am 24.03.2022
Termin: 24.03.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: TSV Glinde, Am Sportplatz 98a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Barsbüttel am 19.03.2022
Familien-Impfungen, auch für Kinder von 5-11 Jahren
Termin: 19.03.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Jugendzentrum AKKU, Am Akku 1, 22885 Barsbüttel

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 19.03.20222
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 19.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 12.03.20222
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 12.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 05.03.20222
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 05.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 05.03.2022
Termin: 05.03.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Tennis- und Hockey-Club Ahrensburg, Fannyhöh 9f, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 04.03.2022
Termin: 04.03.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Tennis- und Hockey-Club Ahrensburg, Fannyhöh 9f, 22926 Ahrensburg

Corona Impfungen mit Novavax in Stormarn ab 02.03.2022
In allen drei Stormarner Impfzentren können ab Mittwoch, den 02.03.2022 Impfungen mit dem Proteinimpfstoff des Herstellers Novavax durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Termine für die Corona-Schutzimpfung können bereits jetzt unter www.impfen-sh.de gebucht werden.
Des Weiteren werden zusätzlich die Impfstoffe des Herstellers Moderna und zusätzlich für Personen unter 30 Jahren der Impfstoff der Firma BionTech genutzt. Grundlage ist hierbei die jeweils aktuell gültige Empfehlung der ständigen Impfkommission. Spezifische Fragen können im Vorfeld zur Impfung mit dem vor Ort anwesenden Arzt geklärt werden.

Impfungen für jedermann in Barsbüttel am 26.02.2022
Familien-Impfungen, auch für Kinder von 5-11 Jahren
Termin: 26.02.2022, 10.00 bis 16.30 Uhr
Ort: Erich Kästner Gemeinschaftsschule, Soltausredder 28, 22885 Barsbüttel

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 26.02.2022
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 26.02.2022, 10.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

22.02.2022 Corona Impfungen mit Novavax ab 24.02.2022 buchbar
Geplant ist bei rechtzeitiger Ankunft des Impfstoffes in Schleswig-Holstein, Novavax bereits am Sonnabend, den 26.2., in den Impfstellen als „open-house“ Impfangebot zur Verfügung zu stellen. Dieser Termin steht jedoch weiterhin unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Lieferung des Impfstoffes an das Land.

Ab dem 24.02.2022 gegen 10 Uhr sollen Termine über www.impfen-sh.de gebucht werden können. Erste buchbare Termine werden für den 2. März 2022 eingestellt.

Es wird bei der Impfung in den Impfstellen mit dem Novavax-Impfstoff eine Priorisierung für diejenigen Gruppen geben, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sein werden, sowie für Personen, die aus medizinischen Gründen mit den bereits verfügbaren Impfstoffen nicht geimpft werden konnten. Konkret heißt das, dass zunächst folgende Personen einen Impftermin mit dem Impfstoff von Novavax buchen können:

  • Personen, die sich mit anderen zugelassenen Impfstoffen nicht impfen lassen können. Ein Nachweis erfolgt über vorliegende Atteste, die auch von der 2-G Pflicht befreien.
  • Personen, die in einer Einrichtung arbeiten, die gemäß § 21 a IfSG der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflegeheime, Pflegedienste, usw.).
  • Personen, die in der Kinderbetreuung (Kita oder Tagespflege) arbeiten.
  • Personen, die in allgemein- oder berufsbildenden Schulen oder an Förderzentren tätig sind.
  • Wer aufgrund des Berufes priorisiert wird, erbringt einen Nachweis jeweils durch eine Bestätigung des Arbeitgebers.

Der Impfstoff von Novavax ist durch die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Impfstoff von Novavax ab 18 Jahren.

Zu Beginn werden 24.000 Dosen für die Impfstellen sowie rund 12.000 Dosen für die offenen Impfaktionen zur Verfügung gestellt. Daneben erhalten die mobilen Teams Impfstoff für offene Impfaktionen. Auch hier können pro Team und Tag ca. 200 Impfungen mit Novavax ermöglicht werden. Weitere Dosen werden für Zweitimpfungen zurückgestellt.

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 24.02.2022
Termin: 24.02.2022, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Bürgerverein, An der Bagatelle 1, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 23.02.2022
Termin: 23.02.2022, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Bürgerverein, An der Bagatelle 1, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 19.02.2022
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 19.02.2022, 10.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Oststeinbek am 14.02.2022
Familien-Impfungen, auch für Kinder von 5-11 Jahren
Termin: 14.02.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Bürgerhaus, Möllner Straße 22, 22113 Oststeinbek

Impfungen für jedermann in Reinfeld am 12.02.2022
Termin: 12.02.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr, Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: Matthias-Claudius-Schule, Marktplatz, 23858 Reinfeld

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 12.02.2022
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 12.02.2022, 10.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 10.02.2022
Termin: 10.02.2022, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Bürgerverein, An der Bagatelle 1, 22926 Ahrensburg

09.02.2022: Die zweite Booster-Impfung startet in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein hat die Buchungsmöglichkeit für Impftermine entsprechend der Ankündigung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zur zweiten Auffrischungsimpfung eingerichtet: Folgende Personen ab 12 Jahren ab heute (09.02.2022) eine zweite Auffrischungsimpfung über www.impfen-sh.de buchen und in den 27 Impfstellen des Landes wahrnehmen:
Menschen ab 70 Jahren frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
Menschen mit Immunschwäche frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt) frühestens sechs Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
Der Impfstoff für den zweiten Corona Booster
Die 2. Auffrischungsimpfung erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff.
Was man zum zweiten Booster wissen muss
Die Zugehörigkeit zur empfohlenen Altersgruppe kann durch einen Ausweis dokumentiert werden, die Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen mit einer Arbeitgeberbescheinigung (oder Selbstauskunft z.B. bei selbstständig tätigen Personen).
Auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie bei offenen Impfaktionen im ganzen Land sind Auffrischungsimpfung möglich – auch hierzu informiert das Gesundheitsministerium auf www.impfen-sh.de oder direkt unter www.t1p.de/offene-impfaktionen.
Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ab 70 Jahren erhalten Tage zudem Post vom Gesundheitsministerium und werden über die Empfehlung sowie und die weitere Impfmöglichkeit informiert.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind bereits darüber informiert, die Pflegeeinrichtungen im Land möglichst kurzfristig aufzusuchen – bei Bedarf werden die mobilen Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein unterstützen.

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 09.02.2022
Termin: 09.02.2022, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Bürgerverein, An der Bagatelle 1, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 07.02.2022
Termin: 07.02.2022, 10.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Jugendtreff, Hagener Allee 117, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Großhansdorf, Glinde am 05.02.2022
Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Menschen ab 12 Jahren
Termin: 05.02.2022, 15.00 bis 19.00 Uhr
Ort: Impfzentren des Kreises Stormarn:
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde

Impfungen für jedermann in Zarpen am 05.02.2022
Termin: 05.02.2022, 09.30 bis 16.00 Uhr
Ort: Hotel & Landgasthof Zum Eckkrug, Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

Impfungen für jedermann in Ammersbek am 05.02.2022
Erst-, Zweit- sowie Auffrischungsimpfungen
Impfungen auch für Kinder von 5 bis 11 Jahren
Termin: 05.02.2022, 10:30 bis 16.00 Uhr
Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Am Gutshof 3, 22949 Ammersbek

03.02.2022 Impftermine für Kinder im März 2022 sind online buchbar
Für den Monat März werden ab Donnerstag, den 3. Februar 10 Uhr neue mRNA-Impftermine eingestellt, die dann über www.impfen-sh.de buchbar sind. Ebenfalls werden neue Kinderimpftermine für die Altersgruppe von 5-11 Jahren zur Verfügung gestellt.
Auch im Februar sind jetzt noch viele Termine für Personen ab 12 Jahren buchbar. Es stehen überall kurzfristig Termine zur Verfügung. Kinderimpftermine sind im Februar ebenfalls an den Dienstag- und Donnerstagnachmittagen vorhanden. Es ist ausreichend Impfstoff von BioNTech für alle Personen verfügbar, die diesen Impfstoff aus medizinischen Gründen benötigen.
Aufgrund ausreichender Kapazitäten bei Terminen und Impfstoff ist es inzwischen auch möglich, dass Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht in Schleswig-Holstein leben oder arbeiten, in den staatlichen Impfangeboten des Landes geimpft werden können.
Proteinimpfstoff von Novavax ist noch nicht verfügbar
Hinweis: Termine für Impfungen mit Proteinimpfstoff von Novavax können voraussichtlich erst Ende Februar gebucht werden, vorausgesetzt, dass verbindliche Lieferzusagen des Bundes vorliegen. Das Land wird darüber rechtzeitig informieren.

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 01.02.2022
Termin: 01.02.2022, 10.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Jugendtreff, Hagener Allee 117, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Hamberge am 29.01.2022
Termin: 29.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr, Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: Sporthalle Hamberge, Schulstraße 14, 23619 Hamberge

Impfungen für jedermann in Reinbek am 29.01.2022
Termin: 29.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr, Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: DRK Reinbek, Birkenweg 3, 21465 Reinbek

Impfungen für jedermann in Barsbüttel am 29.01.2022
Termin: 29.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Erich Kästner Gemeinschaftsschule, Soltausredder 28, 22885 Barsbüttel

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 26.01.2022
Termin: 26.01.2022, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Jugendtreff, Hagener Allee 117, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Reinfeld am 22.01.2022
Termin: 22.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr, Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: Matthias-Claudius-Schule, Marktplatz, 23858 Reinfeld

Impfungen für jedermann in Bargteheide am 22.01.2022
22.01.2022, 9 bis 17 Uhr
Ort: Stadthaus Bargteheide, Am Markt 4, 22941 Bargteheide

Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe am 19.01.2022
19.01.2022, 09.30 bis 17.30 Uhr
Ort: Im Hölk 2, 23843 Bad Oldesloe

Impfungen für jedermann in Volksdorf am 16.01.2022
Erst, Zweit- und Booster-Impfungen
Das Impfangebot richten sich an Menschen über 12 Jahren. Minderjährige müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, die vor Ort eine Einverständniserklärung für die Impfung unterschreibt. Ein Wohnsitz in Hamburg ist nicht erforderlich (d.h. auch Personen aus SH sind impfberechtigt). Folgende Personen sind berechtigt eine Auffrischimpfung (Booster-Impfung) zu erhalten:

  • Personen ab 16 Jahren, deren zweite Impfung mit einem MRNA-Impfstoff (Moderna oder BionTech) mindestens 3 Monate zurückliegt (Achtung: hier gilt das Datum der 2. Impfung)
  • Personen, deren Erstmpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson mindestens 4 Wochen zurückliegt (Optimierungsimpfung)

Termin: 16.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Walddörfer Sportforum, Halenreie 32-34, 22359 Hamburg

Impfungen für jedermann in Witzhave am 15.01.2022
15.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Feuerhaus Florian, Rausdorfer Weg 18, 22969 Witzhave

Impfungen für jedermann in Lütjensee am 15.01.2022
15.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Erst, Zweit- und Booster-Impfungen, auch für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Lütjensee, Großenseer Str. 20, 22952 Lütjensee

Impfungen für jedermann in Bargteheide am 15.01.2022
15.01.2022, 9 bis 17 Uhr
Ort: Stadthaus Bargteheide, Am Markt 4, 22941 Bargteheide

Impfungen für jedermann in Witzhave am 14.01.2022
14.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Feuerhaus Florian, Rausdorfer Weg 18, 22969 Witzhave

Impfungen für jedermann in Trittau am 14.01.2022
14.01.2022, 09.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Trittau, Europaplatz 7, 22946 Trittau

Impfungen für jedermann in Oststeinbek am 14.01.2022
Familien-Impfungen, auch für Kinder von 5-11 Jahren
Termin: 14.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Bürgerhaus, Möllner Straße 22, 22113 Oststeinbek

Impfungen für jedermann in Trittau am 13.01.2022
13.01.2022, 09.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Trittau, Europaplatz 7, 22946 Trittau

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 12.01.2022
12.01.2022, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Jugendtreff, Hagener Allee 117, 22926 Ahrensburg

Impfungen für jedermann in Bargteheide am 08.01.2022
08.01.2022, 9 bis 17 Uhr
Ort: Stadthaus Bargteheide, Am Markt 4, 22941 Bargteheide

Impfungen für jedermann in Barsbüttel am 08.01.2022
08.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Erich Kästner Gemeinschaftsschule, Soltausredder 28, 22885 Barsbüttel

06.01.2022 Booster für 12-17-Jährige möglich – Terminbuchungen
Das Land Schleswig-Holstein ermöglicht ab 06.01.2022 die Auffrischungsimpfungen auch für 12- 17-Jährige in den Impfstellen des Landes. Bis Ende Februar 2022 stehen dort 300.000 Impftermine zur Verfügung.
Terminbuchungen für die Boosterimpfung von 12-17-Jährigen in den 27 Impfstellen des Landes werden ab 06.01.2022 um 15 Uhr über die Buchungsplattform auf www.impfen-sh.de möglich sein.
Bei der Auffrischungsimpfung für 12-17-Jährige handelt es sich um eine zulassungsüberschreitende Impfung (Off-Label-Use). Diese ist jedoch gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffes durch die europäische Zulassungsbehörde EMA. Der Schritt nun auch Auffrischungsimpfungen für diesen Personenkreis anzubieten, auch wenn noch keine Stiko-Empfehlung vorliegt, erfolgt auf Basis der jüngsten Impfverordnung des Bundes und in enger Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium. Dieses hatte in einem Schreiben vom 27.12.2022 auf die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung von 12 bis 17-Jährigen hingewiesen und auch die Haftungsfolgen klargestellt.
Verimpft wird der von der STIKO für diese Altersgruppe empfohlene Impfstoff von BioNTech.
Die Impfung erfolgt nur nach ausführlicher und individueller Aufklärung durch den impfenden Arzt. Um als unter 18-Jähriger eine Boosterimpfung erhalten zu können, wird es deshalb eine separate Einwilligungserklärung für Jugendliche ab 14 Jahren geben. Für 12 und 13-Jährige muss die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung ist, dass die letzte Impfung der Grundimmunisierung (i.d.R. die 2. Impfung) mindestens 3 Monate zurückliegt. Aktuell stehen noch ca. 300.000 Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in den Impfstellen des Landes zur Verfügung.

Impfungen für jedermann in Trittau am 06.01.2022
06.01.2022, 09.00 bis 17.00 Uhr NUR Familienimpfungen für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: Bürgerhaus Trittau, Europaplatz 7, 22946 Trittau

Impfungen für jedermann in Oststeinbek am 04.01.2022
Erst, Zweit- und Booster-Impfungen
Termin: 04.01.2022, 09.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus, Möllner Straße 22, 22113 Oststeinbek

Impfungen für jedermann in Hamberge am 03.01.2022 und 04.01.2022
03.01.2022, 09.00 bis 17.00 Uhr
04.01.2022, 09.00 bis 17.00 Uhr Familienimpfungen für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: Sporthalle Hamberge, Schulstraße 10, 23619 Hamberge

Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 03.01., 05.01. und 06.01.2022
Erstimpfungen, Zweitimpfungen, Booster-Impfungen
03.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
05.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr Familienimpfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren
06.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Bogenstraße 47, 22926 Ahrensburg

Zusätzliche Termine in Impfzentren in SH am 26. und 31.12.2021
Ab 23. Dezember, können sich Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner für zusätzliche Sonderimpftage in den Impfstellen anmelden über www.impfen-sh.de.
In Kiel, Kropp, Lübeck und Prisdorf werden für den 26. und 31. Dezember zwischen 11:00 und 15:00 Uhr buchbare Impftermine angeboten. In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr finden weiterhin reguläre Termine in den landesweiten Impfzentren statt.

Impfungen für jedermann in Sandesneben am 30.12.2021
Erst, Zweit- und Booster-Impfungen mit dem Impfstoff von Moderna
Termin: 30.12.2021, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Altes Pastorat, Altes Dorf 5, 23898 Sandesneben

Impfungen für jedermann in Zarpen am 29.12.2021
Erst, Zweit- und Booster-Impfungen
Termin: 29.12.2021, 09.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Hotel & Landgasthof Zum Eckkrug, Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

Impfungen für jedermann in Ahrensburg 27. bis 30.12.2021
Erstimpfungen, Zweitimpfungen, Booster-Impfungen
Termine: 27.12.2021 bis 30.12.2021, jeweils 09.30 bis 16.30 Uhr
am 28.12.2021 Familienimpfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren
Ort: Bogenstraße 47, 22926 Ahrensburg

Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren in Reinbek am 27.12.2021
Familienimpfungen, nur Erstimpfungen, ohne Anmeldung
Termin: 27.12.2021, 09.30 bis 16.30 Uhr
Die zugehörige Zweitimpfung für Kinder findet am 29.01.2022 statt
Ort: DRK-Zentrum, Birkenweg 3, 21465 Reinbek

Zusätzliche Termine in Impfzentren in SH am 26. und 31.12.2021
Ab 23. Dezember, können sich Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner für zusätzliche Sonderimpftage in den Impfstellen anmelden über www.impfen-sh.de.
In Kiel, Kropp, Lübeck und Prisdorf werden für den 26. und 31. Dezember zwischen 11:00 und 15:00 Uhr buchbare Impftermine angeboten. In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr finden weiterhin reguläre Termine in den landesweiten Impfzentren statt.

Impfungen für jedermann in Lütjensee am 23.12.2021 und 15.01.2022
23.12.2021, 09.30 bis 16.30 Uhr
15.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Erst, Zweit- und Booster-Impfungen, auch für Kinder von 5-11 Jahren
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Lütjensee, Großenseer Str. 20, 22952 Lütjensee

13.12.2021: Wieder Impfungen für unter 30 jährige in SH möglich
Schleswig-Holstein hat vom Bund ein Sonderkontingent von 100.000 Dosen des BioNTech-Impfstoffs erhalten. In den Impfstellen können alle Interessierten daher gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft werden:

  • Grundsätzlich gilt weiterhin, dass hauptsächlich der Impfstoff der Firma Moderna angeboten und verimpft wird. Die STIKO empfiehlt dessen Verwendung ab 30 Jahren, zugelassen ist dieser ab 12 Jahren.
  • Personen unter 30, Schwangere und Stillende können nun in den Impfstellen wieder mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft werden.
  • Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit können aber nicht alle mit BioNTech-Impfstoff geimpft werden.
  • Es besteht weiter keine Wahlfreiheit beim Impfstoff.

Impfungen für jedermann in Barsbüttel am 18.12.2021 und 08.01.2022
Erst, Zweit- und Booster-Impfungen
Termine:
18.12.2021, 09.30 bis 16.30 Uhr, auch für Kinder von 5-11 Jahren
08.01.2022, 09.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Erich Kästner Gemeinschaftsschule, Soltausredder 28, 22885 Barsbüttel

Impftermine in Bargteheide am 08.12.2021 und 15.12.2021
Impfärzte kommen nach Bargteheide in die Räume des Seniorendorfes. Die Räume stellt die Firma „stb care“ zur Verfügung.
Anders als bei normalen offenen Impfaktionen verlangt die Firma eine Online-Buchung ähnlich wie die staatlichen Impfzentren. Außerdem ist eingeschränkt, was geimpft wird.
Termine:
08.12.2021: Erstimpfungen und Drittimpfungen (Booster) durch Dr. Clasen
15.12.2021: nur Drittimpfungen (Booster) durch Dr. Clasen
jeweils in der Zeit von 08.30-12.30 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Seniorendorf Bargteheide in der Bahnhofstraße 32, 22941 Bargteheide
Anmeldungen auf der Website der Firma: www.stb-care.de

01.12.2021: Wichtige Änderungen für die Impfungen in den Impfzentren
Heute hat das Gesundheitsministerium in Kiel folgende wichtige Punkte öffentlich gemacht, die man in Kiel offenbar nicht alle gerne diskutierten will:

  • Ab sofort dürfen sich auch Menschen eine Auffrischungsimpfung holen, die noch nicht 60 Jahre als sind.
  • Die Auffrischungsimpfungen in den Impfzentren sind bereits nach 5 Monaten möglich. Bisher hatte Minister Heiner Garg immer verlangt, dass die Bürger*innen mindestens 6 Monate warten
  • In den Impfzentren wird nur mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna geimpft, weil Noch-Minister Spahn immer noch nicht genügend Biontech-Impfstoff zur Verfügung stellt. Bisher hatte das Kieler Gesundheitsministerium beide Impfstoffe für die Impfzentren angekündigt.
  • Der Impfstoff von Moderna wird von der STIKO erst ab 30 Jahren empfohlen. Damit fallen die Impfzentren für alle Jüngeren bis auf Weiteres als Impfmöglichkeit weg.

01.12.2021: Terminbuchungen auch für unter 60-Jährige ab 02.12.2021
Am 02.12.2021 öffnet das Gesundheitsministerium in Kiel die Terminbuchungsmöglichkeit für die Impfzentren auch für unter 60-Jährige und teilt dazu mit:
Damit können Termine für Erst-, Zweit-, oder Auffrischungsimpfungen gebucht werden.
Bei einer Auffrischungsimpfungen soll der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung in der Regel sechs, aber mindestens fünf Monate betragen.
Wer mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurde, sollte 28 Tage nach dieser Impfung einen Termin für eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wahrnehmen, um den Schutz der Grundimmunisierung zu optimieren.
Geimpft wird in den Impfzentren mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna. Dieser ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Verwendung erst ab 30 Jahren.
Für Personen, die unter 30 Jahre alt sind, ist die Verwendung jedoch nach individueller Entscheidung und ärztlicher Aufklärung auch in den Impfstellen möglich.
Der Impfstoff von BioNTech, der genauso gut geeignet ist, um Erst-, Zweit- oder Drittimpfungen vorzunehmen und der auch für Menschen unter 30 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, ist aktuell aufgrund einer Kontingentierung durch das Bundesgesundheitsministerium nur begrenzt verfügbar.
Gebucht werden kann weiterhin über die Seite www.impfen-sh.de . Bislang erfolgten für die 26 Impfstellen im Land über 80.000 Terminbuchungen für die Gruppe der Menschen ab 60 Jahren (Stand 1.12.2021).
Termine können zunächst bis einschließlich Februar 2022 gebucht werden. Es können nur Einzeltermine gebucht werden.
Personen, die keinen Internetzugang haben, wird empfohlen, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde unterstützen zu lassen oder alternativ bei einer Hausarztpraxis einen Termin zu vereinbaren.
Bei Schwierigkeiten wird zudem Hilfe unter der Telefonnummer 0800 455 655 0 angeboten.

06.12.2021 Impfungen für jedermann in Bargteheide Januar 2022
Die Stadt Bargteheide hat sich erfolgreich um weitere mobile Impfangebote bemüht. Jeweils samstags am 8., 15. und 22. Januar 2022 wird voraussichtlich in der Zeit von 9 bis 17 Uhr (Abweichungen sind möglich, werden kurzfristig bekanntgegeben) ein mobiles Impfteam der Kassenärztlichen Vereinigung im Bargteheider Stadthaus sein.
Es werden sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Laut Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein gibt es bei den offenen Impfaktionen keine Wahlfreiheit bei den Impfstoffen. Zudem werden Personen, die eine Erst- oder Zweitimpfung benötigen, nach Möglichkeit vorrangig geimpft, da dort noch kein Impfschutz besteht.
Ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie die ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnese-Bögen sind bitte mitzubringen. Bei Auffrischungsimpfungen sollte der Abstand zur letzten Impfung sechs Monate, mindestens aber mehr als fünf Monate betragen (Ausnahme Johnson & Johnson).
Bei Fragen oder Unklarheiten zum Impfstoff sollte entweder zur Beratung der Hausarzt aufgesucht oder das Gespräch mit dem*der Impfärzt*in vor Ort geführt werden. Ohnehin erfolgt vor der Impfung ein Aufklärungsgespräch mit einem*einer Ärzt*in. Alle Informationen zur Impfung und die erforderlichen Unterlagen können unter www.impfen-sh.de abgerufen werden.
Termine
08.01.2022, 9 bis 17 Uhr
15.01.2022, 9 bis 17 Uhr
22.01.2022, 9 bis 17 Uhr
Ort: Stadthaus Bargteheide, Am Markt 4, 22941 Bargteheide

29.11.2021: Impfungen für jedermann in Barsbüttel am 04. und 18.12.2021
Termine:
04.12.2021, 09.30 bis 13.00 Uhr
18.12.2021, 09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Jugendzentrum AKKU, Am AKKU 1, 22885 Barsbüttel

29.11.2021: Impfungen für jedermann in Reinbek ab 01.12.2021
Termine:
01.12.2021, 09.00 bis 17.00 Uhr
02.12.2021, 09.00 bis 17.00 Uhr
03.12.2021, 09.00 bis 17.00 Uhr
06.12.2021, 10.00 bis 17.00 Uhr
07.12.2021, 11.30 bis 17.00 Uhr
08.12.2021, 09.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Sozialstation Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek

29.11.2021: Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe am 31.11.2021
Termin: 30.11.2021, 09.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Treffpunkt Plan B, Im Hölk 2, 23843 Bad Oldesloe

25.11.2021: Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 04.12.2021 und 11.12.2021

Die evangelisch-lutherische Kirche bietet gemeinsam mit der kassenärztlichen Vereinigung zwei offene Impftermine in Ahrensburg an. Eine Anmeldung oder Krankenversicherung ist nicht erforderlich.

„Da das Impfkontingent auf jeweils ca. 150 Impfdosen begrenzt ist, werden die Impfwilligen am Tag des Angebots vor Ort im Ticketsystem mit einer der begehrten Impfberechtigungen ausgestattet. Wer kein begehrtes „Ticket“ ergattert, kann nicht geimpft werden, weil die Kapazitäten des Impfpersonals keine höhere Anzahl an Impfungen zulassen“ so Pastorin Elisabeth Fischer-Waubke für die Kirchengemeinde.

„Die bisherigen Erfahrungen bei solchen offenen Impfterminen zeigen, dass es zumeist zu großem Andrang und zu langen Warteschlagen kommt“, äußert die Pastorin die Sorge und zwei dringende Bitten an alle Impfwilligen, die diesen Termin in Anspruch nehmen möchten.

  • „Kommen Sie bitte nicht mit dem Auto zum Gemeindehaus, da aufgrund erforderlicher Verkehrsregelungen kein Parkraum zur Verfügung steht.
  • „Wem es möglich ist, der möge bitte das „Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff“ von der Seite des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html) ausgedruckt und bereits ausgefüllt mitbringen sowie den Impfausweis, um unnö-tige Wartezeiten zu vermeiden“, so der dringende Appell der Pastorin an die Öffentlichkeit.

Ein Sicherheitsdienst wird diese Impfaktion an beiden Tagen begleiten, damit die Einhal-tung der Corona-Regeln gewährleistet ist.

Termine:
04.12.2021, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
11.12.2021, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Gemeindehaus Am Alten Markt 9, Ahrensburg

22.11.2021: Die Stellungnahme des Kieler Gesundheitsministeriums zu den Plänen von Spahn
„Die Aussagen und Ankündigungen aus dem Bundesgesundheitsministerium waren in der aktuellen Phase der Impfkampagne nicht besonders hilfreich. Entsprechend ist auch der Ärger von Seiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nachvollziehbar.

Die Impfkampagne in Schleswig-Holstein wird das allerdings nicht aufhalten. Die mobilen Teams und die Impfstellen können wie geplant Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen anbieten. Dabei werden die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna zur Anwendung kommen. Beide mRNA-Impfstoffe sind von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) für die Auffrischimpfung zugelassen. Bezüglich weiterer Details zur Impfung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wäre die Kassenärztliche Vereinigung zu befragen.“

20.11.2021 Minister Spahn will den Ärzten Biontech-Impfstoff verweigern
Die neue Bundestagsmehrheit hat in dieser Woche beschlossen, die Auffrischungsimpfungen mit Hochdruck anzugehen, nachdem CDU-Minister Spahn dies nicht vorangetrieben und stattdessen kürzlich die Impfzentren geschlossen hatte.

Jetzt wird bekannt, dass Minister Spahn den Ärzten ab sofort nur noch in engen Grenzen Biontech/Pfizer-Impfstoff geben will. Stattdessen sollen die niedergelassenen Ärzte Moderna-Impfstoff bekommen. Er will damit „liegengebliebene“ Bestände des Moderna-Impfstoffs vor dem Verfall retten.Ob das gesundheitlich sinnvoll ist, wurde offenbar genauso wenig bedacht wie die Frage, ob die Ärzte und die Bürger dieses Vorgehen mitmachen. Die anderen Parteien im Bundestag, sogar die CSU, kritisieren nach Medienberichten dieses Vorgehen als massive Behinderung der dringenden Impfkampagne scharf. Aber: Noch ist Minister Spahn im Amt.

Vor diesem Hintergrund ist wichtig zu wissen, wie das Gesundheitsministerium in Kiel mit diesem Vorstoß von Minister Spahn umgehen wird. Wenn die Entscheidung von Minister Spahn tatsächlich Realität wird, werden viele Bürgerinnen dies als Bedrohung ihrer Gesundheit verstehen und lieber zu den staatlichen Impfzentren gehen, weil dafür Biontech Impfstoff zur Verfügung stehen soll. Nur: Die Impfzentren sind noch nicht einsatzbereit…Eine offizielle Stellungnahme von Landesgesundheitsminister Heiner Garg steht aus.

19.11.2021 Landesregierung
Die Buchung von Terminen in den Impfzentren für 60+ ab 25.11.2021
Um die hohe Nachfrage bei Auffrischimpfungen sowie Erst- und Zweitimpfungen zu bedienen, wird das Impfangebot erweitert. Land, Kommunen und KVSH werden zusätzlich zum bestehenden Impfangebot bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den offenen Impfaktionen mit mobilen Teams wieder Impfzentren („Impfstellen“) mit Terminbuchungsmöglichkeit einrichten.

„Die Nachfrage nach der Corona-Schutzimpfung steigt – nicht nur bei der Boosterimpfung. Das ist ein gutes Signal, denn uns wird immer wieder bestätigt: Die Corona-Schutzimpfung wirkt gegen Covid19, sie schützt vor schweren und schwersten Erkrankungen, sie ist sicher und gut verträglich und sie ist der beste, schnellste und einfachste Weg aus dieser Coronavirus-Pandemie. Deswegen verstärken wir mobile Impfteams und bauen neben den Impfmöglichkeiten in den Arztpraxen zusätzlich ein im ganzen Land verteiltes Netz an Impfstellen mit Terminbuchung auf“ betont Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.

Die Terminbuchung für Corona Impfungen für Menschen 60+

  • Die Terminbuchung wird am 25.11.2021 starten.
  • Erste buchbare Termine finden am 26.11.2021 statt.
  • Vom 25.11.2021 10:00 Uhr bis 02.12.2021 10:00 werden in einem ersten Schritt Personen, die 60 Jahre oder älter sind Termine für die stationären Impfstellen buchen können.
  • In den „Impfstellen“ können Erst-, Zweit-, oder Auffrischungsimpfungen gebucht werden. Bei einer Auffrischungsimpfung muss der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung mindestens 6 Monate betragen.
  • Bei vorhandener Impfung mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson müssen zum gebuchten Termin mindestens 28 Tage Abstand vorhanden sein.

Ab 03.12.2021 dürfen auch andere Menschen Impftermine online buchen

  • Termine werden zunächst bis einschließlich Februar 2022 gebucht werden können.
  • Es können nur Einzeltermine gebucht werden. Termine können über www.impfen-sh.de gebucht werden. Von dort aus gelangt man auf die Buchungsplattform.
  • Wer keinen Internetzugang hat wird gebeten, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde helfen zu lassen oder alternativ bei seinem / ihrer Hausarztpraxis einen Termin zu vereinbaren. Bei Schwierigkeiten wird zudem Hilfe unter 0800 455 655 0 ermöglicht.

Wer online keinen Termin bekommt, soll sich alleine auf die Suche machen

Falls alle Termine vergeben sein sollten, wird es wie im Sommer eine Registrierungsmöglichkeit geben, bei der registrierte Personen automatisch einen Termin erhalten, sobald dieser verfügbar ist. Niemand muss also wiederholt in kurzen Abständen die Seite aufrufen – entweder man bucht seinen Wunschtermin direkt, oder – für den Fall, dass zunächst keine freien Termine verfügbar sind – registriert man sich einmalig und erhält bei Verfügbarkeit einen Termin zugewiesen.

Da neben der Buchungsmöglichkeit von Terminen bei den Impfstellen auch weiterhin mobile Teams offene Impfaktionen anbieten und in Praxen weiter geimpft wird, bleiben die Möglichkeiten, einen Termin zu erhalten, vielfältig.

Der Schwerpunkt der Impfungen findet weiterhin bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin gebucht haben, aber anderweitig früher zu einer Impfung gekommen sind, werden gebeten, ihren gebuchten Termin frühzeitig zu stornieren und diesen so für andere Bürgerinnen und Bürger freizugeben.

Welche Impfstoffe werden in den Impfzentren verimpft?

Auffrischimpfungsimpfungen und Erst- sowie Zweitimpfungen werden in den stationären Impfstellen mit mRNA-Impfstoffen durchgeführt. Es werden sowohl die Impfstoffe BioNtech als auch Moderna verimpft.

Auffrischimpfungsimpfungen werden den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) folgend vorgenommen. Abweichungen sind auf persönlichen Wunsch und nach ärztlicher Beratung möglich.

Die Öffnungszeiten neuen Impfzentren

Die stationären Impfstellen werden von Montag bis Samstag jeweils von 10:30 bis 19:30 Impfungen vornehmen.

Standorte und Kapazitäten der neuen Impfzentren (Stand 19.11.2021):

Insgesamt wurden von den Kreisen und kreisfreien Städte nach derzeitigem Stand 26 Standorte für die Errichtung von stationären Impfstellen zurückgemeldet. 14 befinden sich an den ehemaligen Standorten der Impfzentren. Insgesamt sollen in den Impfstellen rund 60 Impflinien errichtet werden.

Die Impfstellen eröffnen jeweils, so bald vor Ort sowohl die räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen.

Alle Impfungen, die vor dem 26.11.2021 in bereits geöffneten Impfzentren stattfinden, werden noch als offene Impfaktionen ohne Termin erfolgen.

Alle offenen Impfaktionen finden Sie auf www.impfen-sh.de. Wie auch bei den offenen Impfaktionen der mobilen Teams wird darauf hingewiesen, dass es bei allen offenen Impfaktionen zu Wartezeiten kommen kann. Weiter bleiben offene Impfaktionen und Impfungen in Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte möglich.

Die wieder-eröffneten und neuen Corona Impfzentren in Schleswig-Holstein: Alt Mölln, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Brunsbüttel, Büdelsdorf, Eckernförde, Elmshorn, Eutin, Flensburg, Geesthacht, Glinde, Großhansdorf, Heide, Heiligenhafen, Husum, Itzehoe, Kiel, Kropp, Lübeck, Neumünster 1, Neumünster 2, Niebüll, Norderbrarup
Norderstedt, Preetz, Prisdorf (nach  Umzug aus Elmshorn), Schönberg

17.11.2021 Impfungen für jedermann in Großhansdorf am 18.11.2021 und 04.12.2021
Offene Impfangebote für jedermann haben sich in den letzten Monaten bewährt – die Schlangen der Interessierten waren jeweils beeindruckend. Der Kieler Gesundheitsminister Heiner Garg wirbt auch in diesen Tagen wieder dafür – nur gibt es weiterhin kaum derartige Termine in Stormarn. Das müssten nämlich die Kommunen mit dem Sozialministerium in Kiel zusammen organisieren; offenbar findet in Kiel nicht viel statt. Vor diesem Hintergrund ist erfreulich: In Großhansdorf finden zwei jedermann-Impftermine statt.
Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie sogenannte „Booster-Impfungen“ für Menschen ab 70 Jahren, oder für Menschen mit Immunschwäche.
Die kostenfreien Impfangebote richten sich an Menschen über 12 Jahren. Minderjährige müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, die vor Ort eine entsprechende Einverständniserklärung für die Impfung unterschreibt.
Hinweis: Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument, sowie (wenn vorhanden) einen Impfpass mit. Falls kein Impfpass vorliegt, wird trotzdem die Impfbescheinigung ausgehändigt.
Alle medizinischen Fragen rund um die Impfungen können auf der Seite des Robert Koch-Instituts (www.rki.de ) nachgelesen bzw. mit den Impfärzten vor Ort geklärt werden.
Termine
18.11.2021, 9.00-17.00 Uhr
04.12.2021, 9.00 bis 17 Uhr
Je nach Andrang kann es zu Wartezeiten kommen
Ort: Gemeindehaus der Ev.Luth. Kirchengemeinde, Alte Landstraße 20, Großhansdorf

17.11.2021 Die Planungen in Stormarn zu den neuen Impfzentren
Der Kreis Stormarn hat dem Gesundheitsministerium des Landes Impfzentren („stationäre Impfstellen“) in Bad Oldesloe, Glinde und Großhansdorf vorgeschlagen. Das Land hat gestern diesem Vorschlag zu den Standorten zugestimmt.
Termine können ab 25.11.2021 online reserviert werden
Durch den Kreis wird die Betriebsbereitschaft der Liegenschaften hergestellt. Nach aktuellen Informationen wird die Terminvergabe unter www.impfen-sh.de ab dem 25.11.2021 möglich sein.
Der Start der Impfungen in den Impfzentren in Stormarn ist offen
Die Impfungen mit gebuchten Terminen beginnen, sobald die Impfstellen betriebsbereit und durch ärztliches Personal besetzt sind.
Bereits im Vorfeld kann es zu offenen Impfaktionen in den Impfstellen kommen, bitte informieren Sie sich hierfür unter www.impfen-sh.de. Die offenen Impfaktionen insgesamt finden Sie entsprechend weiterhin unter www.impfen-sh.de.
Weitere Informationen zum tatsächlichen Start in den Impfstellen, zur Terminvergabe, zu den genauen Standorten und Öffnungszeiten wird der Kreis Stormarn bekanntgeben, sobald diese verbindlich vorliegen.

06.11.2021 Corona-Impfungen für jedermann in Barsbüttel
Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie sogenannte „Booster-Impfungen“ für Menschen ab 70 Jahren, oder für Menschen mit Immunschwäche.
Die kostenfreien Impfangebote richten sich an Menschen über 12 Jahren.Minderjährige  müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, die vor Ort eine entsprechende Einverständniserklärung für die Impfung unterschreibt.
Hinweis: Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument, sowie (wenn vorhanden) einen Impfpass mit. Falls kein Impfpass vorliegt, wird trotzdem die Impfbescheinigung ausgehändigt.
Alle medizinischen Fragen rund um die Impfungen können auf der Seite des Robert Koch-Instituts (www.rki.de ) nachgelesen bzw. mit den Impfärzten vor Ort geklärt werden.Termin: 06.11.2021, 9.30-13.00 Uhr
Je nach Andrang kann es zu Wartezeiten kommen
Ort: Jugendzentrum AKKU, Stiefenhofer Platz 1,  Barsbüttel

05.11.2021 Kiel plant 1,3 Mio Auffrischungsimpfungen bis Januar und neue Impfzentren
Heute (05.11.2021) ist die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder zu Ende gegangen. Im Fokus standen die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Auffrischungsimpfung.
Die Länder haben bestätigt, dass besonders ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten sollten. Nach einer vorangegangenen Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister und Vertretern der Ärzteschaft können darüber hinaus zukünftig Auffrischungsimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.
Impfen ist weiterhin ein Schlüssel, um aus dieser Pandemie zu kommen
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Impfen ist weiterhin ein Schlüssel, um aus dieser Pandemie zu kommen, das gilt auch für die Auffrischungsimpfung. Mit dem jetzigen Beschluss wird die zu erwartende Gruppe der zu Impfenden in den kommenden Wochen deutlich größer. Wir haben daher heute gemeinsam mit Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung besprochen, die ergänzenden Impfangebote in Schleswig-Holstein deutlich auszuweiten, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und für die Menschen noch mehr Angebote zur Auffrischungsimpfung zu unterbreiten.“
Massive Ausweitung der Auffrischungsimpfungen
Kommunale Landesverbände, Kassen Ärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und Gesundheitsministerium hatten sich entsprechend heute über Eckpunkte abgestimmt. Bereits jetzt gehört Schleswig-Holstein zu den Ländern mit den meisten Auffrischungsimpfungen pro Einwohner mit 130.225 Impfungen. Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten tragen dazu die offenen Impfangebote der mobilen Teams und temporären Impfstellen bei (www.impfen-sh.de).
Das Land hatte frühzeitig alle Menschen, die 80 Jahre und älter sind, per Brief persönlich auf die Impfangebote hingewiesen sowie alle Pflegeeinrichtungen in die Impfkampagne einbezogen. Dort haben inzwischen nach Einschätzung der KVSH bereits die meisten Menschen eine Drittimpfung erhalten.

Jetzt werden zusätzlich alle Menschen über 70 Jahren als besonders vulnerable Gruppe persönlich angeschrieben und auf die Angebote der Auffrischungsimpfung hingewiesen, entsprechende Briefe werden nächste Woche gedruckt und dann verschickt. Die Ständige Impfkommission hat für diese Altersgruppe 6 Monate nach der Zweitimpfung die Auffrischungsimpfung empfohlen.
Der Einsatz der mobilen Teams wird im November 2021 ausgeweitet
Um den absehbaren Anstieg an Impf-Berechtigten ab Dezember entsprechend des heutigen Beschlusses auf Bund-Länderebene gerecht zu werden, sind weitere Kapazitäten notwendig.
Regionale Impfzentren werden in Schleswig-Holstein wieder eingerichtet
Daher planen Land, Kommunen und KVSH neben den mobilen Teams zusätzliche stationäre Impfstellen einzurichten. Diese werden regional im Land verteilt. Konkrete Standorte werden derzeit abgestimmt:
die Anzahl der Standorte wird sich in etwa an der Anzahl der bisherigen Impfzentren orientieren, auch wenn die Strukturen in der internen Organisation angepasst werden.
diese stationären Impfstellen, werden anders als die offenen Angebote der mobilen Teams mit einem Terminvergabesystem ausgestattet werden, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
zusätzlich werden auch dort im kleineren Umfang offene Angebote stattfinden
Start der neuen regionalen Impfzentren in den nächsten Wochen
Derzeit wird der konkrete Zeitplan unter den Beteiligten abgestimmt, so dass die stationären Impfstellen in den kommenden Wochen starten können.
1.3 Mio. Auffrischungsimpfungen in Schleswig-Holstein bis Januar 2022
Sollten alle in Schleswig-Holstein geimpften Personen eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen, dann sind analog zu den vor sechs Monaten durchgeführten Zweitimpfungen jetzt kurzfristig 1.344.891 Auffrischungsimpfungen notwendig: November 340.318, Dezember 518.072, Januar 486.501

Zugang zu Pflegeeinrichtungen nur noch mit Test – auch für Geimpfte und Genesene
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesundheitsministerkonferenz war der besondere Schutz der Menschen in den Pflegeeinrichtungen. In Schleswig-Holstein gelten bereits strenge Anforderungen an die jeweiligen Hygienekonzepte der Pflegeeinrichtungen sowie eine tägliche Testpflicht für Mitarbeitende, sofern kein Impfschutz besteht.
Die Testpflicht für Besuchende soll laut GMK-Beschluss mit der Stimme Schleswig-Holsteins erweitert werden: Der Bund wird die Rechtsgrundlage (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung) so anpassen, dass die Länder unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens auch für geimpfte oder genesene Personen eine Testpflicht zum Betreten von diesen Einrichtungen verordnen können. Soweit geimpfte oder genesene Personen einer Testpflicht unterliegen, wird der Anspruch auf kostenlose Tests (nach § 4 a der Testverordnung) erweitert. Schleswig-Holstein wird entsprechend die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen erweitern, unabhängig von deren Impfstatus. Eine Anpassung der Coronabekämpfungsverordnung ist derzeit in Arbeit. Der Zugang zu Pflegeeinrichtungen soll damit weiterhin ermöglicht und zugleich sicherer werden.

28.10.2021 Auffrischungen in SH aus Sicht der Kassenärzte gut angelaufen
Nach dem Start der Drittimpfungen gegen das Coronavirus im September für besonders betagte und vulnerable Gruppen sind mittlerweile fast alle Heimbewohner in Schleswig-Holstein durchgeimpft. Auch insgesamt ist die bisherige Bilanz gut: Inzwischen haben fast 100.000 Schleswig-Holsteiner (97.397) ihre dritte Impfung erhalten.
„Jetzt wird es wichtig, dass die Grundimmunisierung in der Gruppe der 18 bis 59-jährigen weiter voranschreitet, bevor die noch nicht überzeugten Ungeimpften in der anstehenden Infektionswelle erkranken“, machte die KVSH-Vorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke deutlich. Nach wie vor werden von Arztpraxen sowie von den zehn mobilen Teams an wechselnden Standorten im Land Impfungen vorgenommen. Auch zu Auffrischungsimpfungen können die Impfstationen der Teams in den Kommunen in Anspruch werden.
Seit der Schließung der Impfzentren in Schleswig-Holstein übernehmen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und die mobilen Teams der KVSH die Corona-Impfung all jener, die bisher keine Impfung erhalten haben oder eine dritte Impfung bekommen wollen. Bei den zehn mobilen Teams der KVSH, die an besonders gut frequentierten Orten auf Veranlassung des Gesundheitsministeriums eingesetzt werden, zeigt sich seit deren Start Anfang Oktober eine gute Resonanz gerade auch bei bisher ungeimpften Menschen.
Bundesweit wurden aufgrund des deutlich zurückgegangenen Bedarfs die Impfzentren geschlossen, in SH mit der Option, einzelne kurzfristig wieder zu reaktivieren, sollte die Situation dies erfordern. „Wir beobachten derzeit eine lediglich vereinzelte Überlastung in den Praxen, die allerdings durch ausreichende Reserven ausgeglichen werden kann“, schildert der stellvertretende Vorsitzende der KVSH, Dr. Ralph Ennenbach, die derzeitige Lage. „Schleswig-Holstein hat unter den Flächenländern die beste Impfquote, alle Auffrischungsimpfungen können ohne zeitlichen Druck geplant werden.“

23.10.2021 und 21.11.2021 Corona Impfungen für jedermann in Volksdorf
Der Walddörfer Sportverein in Hamburg-Volksdorf bietet am 31.10.2021 und am 21.11.2021 im Walddörfer Sportforum Corona-Schutzimpfungen an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einwohner aus Schleswig-Holstein können sich hier genauso impfen lassen wie Hamburger.
Als Impfstoffe stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und Biontech/Pfizer zur Verfügung. Bei dem Präparat von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung erforderlich. Bei dem Präparat von Biontech/Pfizer erfolgt nach der Erstimpfung am 31.10. dann am 21.11. eine Zweitimpfung an dieser Impfstation oder ca. 3 Wochen nach der Erstimpfung an einer anderen beliebigen Impfstation.
Wer kann sich impfen lassen und was gibt es zu beachten?
Die kostenfreien Impfangebote richten sich an Menschen über 12 Jahren. Personen über 18 Jahren haben dabei die freie Wahl, welchen Impfstoff sie gerne erhalten möchten. Minderjährige erhalten ausschließlich den Impfstoff von Biontech/Pfizer. Sie müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, die vor Ort eine entsprechende Einverständniserklärung für die Impfung unterschreibt.
Grundsätzlich sind sowohl Erst- als auch Zweit-Impfungen an beiden Terminen möglich. Drittimpfungen werden nicht durchgeführt.
Hinweis: Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument, sowie (wenn vorhanden) einen Impfpass mit. Falls kein Impfpass vorliegt, wird trotzdem die Impfbescheinigung ausgehändigt.
Weitere Informationen
Alle medizinischen Fragen rund um die Impfungen können auf der Seite des Robert Koch-Instituts (www.rki.de ) nachgelesen bzw. mit den Impfärzten vor Ort geklärt werden. Diese Impfaktionen werden auf der Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg zu finden sein unter: https://www.hamburg.de/corona-impfstationen/.
Termine:
31.10.2021, 9.30-16.30 Uhr
21.11.2021, 9.30-16.30 Uhr
Je nach Andrang kann es zu Wartezeiten kommen
Ort: Walddörfer Sportforum an der Halenreie 32-34, Hamburg-Volksdorf

19.01.2021 Minister Garg ruft zu Impfungen und Auffrischungsimpfung auf
In Schleswig-Holstein sind 70,5% aller Bürgerinnen und Bürger vollständig geimpft (Stand 19.10.2021). In der Gruppe der Erwachsenen beträgt die Impfquote der vollständig geimpften in Schleswig-Holstein 82,2%. Bei den Personen 60 Jahre und älter beträgt diese 88,9%. Auffrischimpfungen erhielten in Schleswig-Holstein bisher rund 68.000 Menschen.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Um gut und sicher durch Herbst und Winter zu kommen, möchte ich noch einmal alle, die sich noch nicht zu einer Corona-Schutzimpfung entscheiden konnten, ermuntern, sich impfen zu lassen. Ebenfalls möchte ich daran erinnern, dass es für bestimmte Gruppen die Möglichkeit gibt, den bestehenden Impfschutz durch eine Auffrischimpfung zu erneuern. Lassen Sie sich im Zweifel von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens beraten und nutzen Sie die Angebote der Ärztinnen und Ärzte und der mobilen Impfteams im Land.“

Um weiter sicher durch die Herbst- und Wintermonate zu kommen, erinnert das Gesundheitsministerium an die Möglichkeit von Auffrischimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen. In Anlehnung an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz kann eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech / Moderna) in Arztpraxen (teilnehmende Arztpraxen: https://arztsuche.kvsh.de/) wahrgenommen werden. Dies gilt für Menschen, die

  • 60 Jahre oder älter sind, die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten und eine individuelle Abwägung gemeinsam mit ihrem Impfarzt/Impfärztin getroffen haben.
  • immungeschwächt oder immunsupprimiert sind – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und die letzte Impfstoffdosisvor mehr als 6 Monaten erhalten haben. (Bei schwer immundefizienten Personen kann eine zusätzliche Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie bereits 4 Wochen nach der Grundimmunisierung angeboten werden.)
  • vollständig mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca geimpft wurden und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben.
  • vollständig mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden die letzte Impfung vor mehr als 4 Wochen erhalten haben.
  • die Bewohnerin oder Bewohner in einer Pflegeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe oder einer Einrichtung mit vulnerablen Gruppen sind oder dort Pflegekraft oder Beschäftigte und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben.
  • beruflich in Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, beispielsweise medizinisches Personal ambulant oder stationär, Personal des Rettungsdienstes und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben.

Impfangebote werden nach Terminvereinbarung über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bereitgehalten. Neben niedergelassenen Vertrags- und Privatärzten und -ärztinnen können auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Krankenhäuser Schutzimpfungen gegen Covid-19 anbieten. Hiervon profitieren insbesondere Personen, die am Arbeitsplatz besonders exponiert sind. Die teilnehmenden und registrierten Praxen sind online unter https://arztsuche.kvsh.de/ zu finden.

Offene Impfaktionen für jedermann – aber nicht in Stormarn: Die im Land in Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort angebotenen offenen Impfaktionen sind unter www.impfen-sh.de zu finden. Dort können sowohl Erst-, Zweit-, als auch Auffrischimpfungen durchgeführt werden.

Grippe- und Corona-Impfung: Nach Angaben des RKI muss zwischen der Impfung von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (z.B. Influenza-Impfstoff) kein Mindestabstand eingehalten werden, diese können nach Empfehlung der STIKO auch zeitgleich gegeben werden. Es ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung. Die RKI-Pressemitteilung dazu finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-09-24.html

18.10.2021 Impfungen für jedermann in Bargteheide
Nach den ersten mobilen Impfangeboten in Bargteheide im Juni wird ein weiterer Termin zur Corona-Schutzimpfung in Bargteheide angeboten. Am Montag, den 18. Oktober 2021, gibt es in der Zeit ab 9.00 Uhr die Möglichkeit, ohne Voranmeldung eine Impfung im Bargteheider Hilfszentrum, Alter Sportplatz 8, zu erhalten.

Auch hier gilt, dass nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie die ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff mitzubringen sind. Auf Wartezeit muss sich ggf. eingestellt werden.

Alle Informationen zur Impfung und die erforderlichen Unterlagen können unter www.impfen-sh.de abgerufen werden. Bei Fragen oder Unklarheiten zum Impfstoff sollte entweder zur Beratung der Hausarzt aufgesucht oder das Gespräch mit dem Impfarzt vor Ort geführt werden. Ohnehin erfolgt vor der Impfung ein Aufklärungsgespräch mit einem*einer Ärzt*in.

Termin: 18.10.2021, 9 Uhr
Ort: Hilfszentrum. Alter Sportplatz 8, 22926 Bargteheide 

15.09.2021 Ab heute tägliche jedermann-Impfungen in den Impfzentren in SH
Die Impfmöglichkeiten in Schleswig-Holstein werden noch einmal ausgeweitet. Ab sofort und bis zur Schließung der Impfzentren am 26. September 2021 werden jeden Tag offene Impfaktionen in allen Impfzentren angeboten

Die offenen Impfaktionen finden statt von 13:00 – 17:30 Uhr. Montag und Dienstag werden ganztägig offene Impfaktionen angeboten (9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr – (im Impfzentrum Lensahn nur am Nachmittag). Das gilt konkret von Mittwoch (15.09.2021) bis Sonntag (26.09.2021). Verimpft werden alle verfügbaren Impfstoffe.

Mitgebracht werden muss lediglich der Personalausweis, der Impfpass (falls vorhanden) und eine Maske. Eine Liste aller beteiligten Impfzentren finden Sie unter www.impfen-sh.de „Informationen zur Coronaschutzimpfung“.

Hier finden Sie die Impfzentren in Stormarn:

  • Impfzentrum Nord, Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Impfzentrum Mitte, Wöhrendamm 80, 22927 Großhansdorf
  • Impfzentrum Süd, Schulstraße 7, 21465 Reinbek

Für Stormarn hat der Kreis am 17.09.2021 mitgeteilt, dass

  • der Besuch der offenen Impfaktionen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist
  • für die Impfungen die Impfstoffe der Firmen Johnson & Johnson, BioNTech oder Moderna zum Einsatz kommen.

Darüber hinaus wird es weiterhin möglich bleiben, eine Impfung in der Hausarztpraxis oder bei anderen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten zu erhalten. Mit der Ärztesuche der Kassenärztlichen Vereinigung können Sie Impfärztinnen und Impfärzte in Ihrer Nähe finden: https://arztsuche.kvsh.de/

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Jede Bürgerin, jeder Bürger kann mit der Entscheidung zu einer Corona-Schutzimpfung dazu beitragen, die eigene Gesundheit, die Gesundheit der eigenen Familie, die Gesundheit von Freunden und Bekannten zu schützen und einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass diese schwere Zeit endlich ihr Ende findet. Wenn Sie sich selbst bereits durch die Impfung geschützt haben, werben Sie in ihrem Umfeld dafür und ermuntern Sie andere zur Impfung.

08.09.2021 Gesundheitsminister Garg: Auffrischungen auch für über 60-jährige

In Schleswig-Holstein können jetzt weitere Personengruppen eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Gesundheitsminister Heiner Garg hatte sich für die Erweiterung der Gruppe eingesetzt und die Gesundheitsministerkonferenz hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Auffrischungsimpfung können jetzt erhalten:

  • Personen über 60 Jahre nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung und Entscheidung, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt (Personen über 80 Jahre konnten diese bereits erhalten)
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie Pflegekräfte und weitere Beschäftigte, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt
  • Personen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, beispielsweise medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt
  • Personen, die immungeschwächt oder immunsuppremiert sind – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt
  • Personen, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft wurden und bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt

Weitere Erläuterungen des Gesundheitsministeriums

29.08.2021 Impfungen für jedermann in Großhansdorf
Das DRK bietet im Rahmen des Kirchturmfestes der Ev.-Luth. Kirchengemeinde am Sonntag, dem 29. August in der Zeit von 12:00 bis 15:00 Uhr im Gemeindehaus eine kostenfreie Impfung mit Biontech oder Johnson&Johnson an. Der zweite Impftermin mit Biontech findet am 19.09.2021 im Gemeindehaus statt.
Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und, wenn möglich, der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung (siehe www.impfen-sh.de).
Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren, die zum ersten Mal zur Impfung kommen, benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und sollen daher in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impfen kommen.
Termin: 29.08.2021, 12-5 Uhr
Ort: Alte Landstraße 20, 22927 Großhansdorf

24.08.2021 Impfzentren schließen Ende September – Auffrischungen für 80Jährige
Gesundheitsminister Heiner Garg hat dem Landeskabinett zur Impfkampagne gegen COVID-19 berichtet. In Schleswig-Holstein sind aktuell 69,2 % der Menschen mindestens einmal geimpft. Vollständig geimpft sind 63,1 % aller Bürgerinnen und Bürger. Damit steht Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe der Länder.

Das Kabinett hat auf Vorschlag von Minister Garg beschlossen, dass das Land notwendige organisatorische Vorkehrungen trifft, um – falls erforderlich – über den 30.09.2021 hinaus ausreichende Kapazitäten zur Durchführung von Impfungen zur Verfügung stellen zu können. Damit werden die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 28.06. und 02.08. umgesetzt.

Die staatlichen Impfzentren  werden am 26.09.2021 geschlossen
Die Impfzentren werden Ende September nach dem jetzigen Planungstand schließen, da die Kapazitäten der Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Nutzen Sie jetzt noch die Chance, sich in den 28 Impfzentren impfen zu lassen, bevor diese schließen! Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin über www.impfen-sh.de oder schauen Sie spontan von mittwochs bis sonntags ohne Termin ab 13 Uhr in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren vorbei.“

Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner können kurzfristig unter www.impfen-sh.de Termine buchen und wahrnehmen. Dabei gibt es ab heute eine Änderung: Es werden nun nur noch Einzeltermine buchbar sein. Einen Termin für eine zweite Impfung erhalten Bürgerinnen und Bürger dann direkt im Impfzentrum oder vereinbaren diesen beispielsweise mit ihrer Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ihrem Betriebsarzt/ärztin, wenn der Zeitpunkt einer Zweitimpfung in den Oktober fällt. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson wählt, benötigt keine Zweitimpfung. Das Impfzentrum in Plön wird aus organisatorischen Gründen bereits zum 19.09. schließen, da es zum 1.10. geräumt sein muss. Für alle anderen Zentren wird der 26.09. der letzte Tag sein.

„Die bisherige Pandemie hat gezeigt, dass wir flexibel agieren können müssen. Daher bereiten wir uns darauf vor, auch weiterhin im Auftrag des Landes beispielsweise Unterstützung durch mobile Teams oder auch temporäre mobile Impfstellen einzurichten, wenn es die Situation erfordert“, erläutert Garg. Ferner soll ein Wiederhochfahren von Impfzentren möglich sein, falls notwendig.

Auffrischungsimpfungen starten – für Menschen ab 80 Jahre
Ab sofort kann in Anlehnung an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz auch eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/ Moderna) in den Impfzentren wahrgenommen werden, vorausgesetzt,

  • Sie sind 80 Jahre oder älter und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
  • oder Sie sind immungeschwächt oder immunsuppremiert – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
  • oder Sie wurden vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.

Minister Garg hat zudem einen Vorschlag für die nächste Gesundheitsministerkonferenz kommende Woche eingebracht, mit dem Ziel, zeitnah das Alter der für eine Auffrischimpfung Berechtigen auf 60 Jahre abzusenken. „Nach aktuellem Wissenstand befürworten Fachleute eine dritte Impfung, um einen nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder einen bestehenden noch zu verbessern. Das ist besonders für die vulnerablen Gruppen wichtig, zu der gerade auch ältere Menschen zählen“, begründet Garg. Die Schutzdauer nach vollständiger Impfung scheint nach dem derzeitigen Wissensstand sowohl vom Alter als auch vom Zustand des Immunsystems abhängig zu sein.

Auffrischungsimpfungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen
Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge wird daher in Schleswig-Holstein auch ab September – in der Regel jedoch mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie – in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Auffrischungsimpfung für diese besonders vulnerablen Personen angeboten werden.

Aufgrund der in ausreichendem Maße verfügbaren und über die Apotheken beziehbaren Impfstoffe wird die Organisation der Impfungen, anders als im Frühjahr, von den Hausärztinnen und Hausärzten angeboten werden. In besonderen Fällen können diese auch durch mobile Teams unterstützt werden.

Das Gesundheitsministerium hat die Pflegeeinrichtungen im Land bereits Anfang August über die Trägerverbände zu dem Verfahren informiert, damit diese sicherstellen, dass für jede Bewohnerin und jeden Bewohner der Kontakt zu einer Hausärztin oder einem Hausarzt hergestellt werden kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) etabliert flankierend ein Verfahren, in welchem Pflegeeinrichtungen sich im Einzelfall bei notwendiger organisatorischer Verstärkung melden können.

Impfungen später für alle Menschen – aber erst 6 Monate nach der ersten Impfung
Mittelfristig wird damit gerechnet, dass eine Auffrischimpfung auch Personen unabhängig vom Alter oder der Gefährdung angeboten werden wird. Die KVSH weist darauf hin, dass in der Regel vorerst die 6-Monatsfrist seit einer abgeschlossenen Impfung zu beachten ist auch bei den niedergelassenen Arztpraxen. Bei diesem Abstand kann davon ausgegangen werden, dass der Nutzen der Impfung in einem angemessenen Verhältnis zu den regelmäßig auftretenden Impfreaktionen steht.

Organisatorische Vorbereitung der Auffrischungsimpfungen fehlt noch
Derzeit etabliert die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Abrechnungssystem für die Auffrischungsimpfung, die auch im niedergelassenen Bereich für die genannten Gruppen im September beginnen sollen. Für wen bereits im September eine Auffrischungsimpfung in Betracht kommt, ist mit der jeweiligen Ärztin oder dem jeweiligen Arzt zu besprechen.

Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten
finden Sie online unter: https://arztsuche.kvsh.de/

Fragen und Antworten
Wie kann eine Person die Berechtigung für eine Auffrischimpfung nachweisen?
Die sechs Monate nach einer abgeschlossenen Impfung sowie die Berechtigung aufgrund des Impfstoffes werden in der Regel anhand des Impfpasses nachgewiesen. Und die Berechtigung nach Alter anhand eines Ausweis-Dokuments. Die Berechtigung aufgrund einer Immunschwäche oder Immunsuprimierung sind eigenverantwortlich durch die Person glaubhaft zu machen.

Sind die derzeitigen mRNA-Impfstoffe für eine Auffrischungsimpfung zugelassen?
Ja, eine Auffrischungsimpfung ist im Rahmen der bisher vorhandenen Medikamentenzulassung der mRNA-Impfstoffe möglich, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Dies ist auch im Einklang mit der Corona-Impfverordnung der Bundesregierung. Eine gesonderte Zulassung für eine Auffrischungsimpfung ist nicht erforderlich. Auch der Anspruch auf Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Impfung eingetreten sind, bleibt bei den Auffrischungsimpfungen bestehen, sofern die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs beachtet werden.

Empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) bereits eine Auffrischungsimpfung?
Es gibt derzeit noch keine explizite Empfehlung der Ständigen Impfkommission dazu, jedoch spricht laut Robert-Koch-Institut „aus immunologischer Sicht – nach aktuellem Kenntnisstand – nichts dagegen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen COVID-19-Impfstoff geimpft zu werden, sei es, um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder um einen bestehenden, eventuell aber begrenzten Impfschutz (z.B. aufgrund neuer Virusvarianten) noch zu verbessern.“  (Siehe FAQ „Auffrischimpfung unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html). Auswertungen des Impfstatus von hospitalisierten Personen legen nahe, dass gerade in den älteren Altersgruppen eine Auffrischung bald sinnvoll ist.

18.08.2021 Impfungen für jedermann in Ahrensburg
Die erste Impfaktion für jedermann in Ahrensburg vom 28.07.2021 traf auf großes Interesse (über 170 Geimpfte). Am 18.08.2021 finden dazu die Zweitimpfungen statt. Der Termin steht auch für alle weiteren Interessenten offen: Am 18.08.2021 können sich in der Zeit von 13 bis 20 Uhr Interessierte ohne Anmeldung gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Hierfür steht vor allem der Impfstoff von BioNTech/Pfizer und Johnson & Johnson bereit.

Wer sich zu diesen Terminen zum ersten Mal mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff impfen lässt, muss sich den zweiten Termin allerdings selbst organisieren; dies kann frühestens drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Hausärzte und die Impfzentren sollen dafür zur Verfügung stehen.
Mtzubringen sind ein Ausweisdokument und, wenn möglich, der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung (siehe www.impfen-sh.de).

Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren, die zum ersten Mal kommen, benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und sollen daher in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impfen kommen.

Termin: 18.08.2021, 13-20 Uhr
Ort: Bruno-Bröker-Haus, Stormarnplatz, 22926 Ahrensburg

15.08.2021 Corona Impfungen für jedermann in Bargteheide
Die erste Impfaktion für jedermann in Bargteheide am 28.06.2021 traf auf großes Interesse.
Am Sonntag, 15. August wird  in der Zeit von 11.00 bis 17.30 Uhr im Stadthaus ein weiteres Impfangebot gemacht. Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der einzige COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden.

Diese Impfung ist für jeden kostenlos; eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Wegen des erwarteten großen Andrangs ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und, wenn möglich, der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung (siehe www.impfen-sh.de).

Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und sollen daher in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impfen kommen.

Termin: 15.08.2021, 11-17 Uhr
Ort: Stadthaus, Am Markt, 22941 Bargteheide

13.08.2021 Impfungen für jedermann in Ahrensburg
Die erste Impfaktion für jedermann in Ahrensburg vom 28.07.2021 traf auf großes Interesse (über 170 Geimpfte). Hierfür steht vor allem der Impfstoff von Biontech/Pfizer bereit. Die Bestände des Ministeriums an Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem ein Impftermin genügt, sind offenbar vorzeitig erschöpft oder werden anderweitig verwendet.

Der Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer ist von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für Personen ab zwölf Jahren zugelassen. Wer sich zum ersten Mal mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff impfen lässt, muss sich den zweiten Termin allerdings selbst organisieren; dies kann frühestens drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Hausärzte und Impfzentren sollen dafür zur Verfügung stehen.

Mtzubringen sind ein Ausweisdokument und, wenn möglich, der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung (siehe www.impfen-sh.de).

Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren, die zum ersten Mal kommen, benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und sollen daher in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impfen kommen.

06.08.2021 Impfungen für jedermann in den Impfzentren in Bad Oldesloe, Reinbek und Großhansdorf- Erstimpfungen nur bis 23.08.2021
Offene Impfaktionen (Impfen ohne Termin) finden in den Impfzentren auch im August in allen drei Impfzentren in Stormarn statt.
Ohne Termin können die Impfzentren bis auf weiteres (Erstimpfungen bis 23.8.2021) immer von Mittwoch – Sonntag in der Zeit von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr aufgesucht werden.

In Bad Oldesloe kommen die Impfstoffe  von Moderna (mRNA Impfstoff ), BioNTech (mRNA Impfstoff) nur für die Altersgruppe 12 – unter 18 Jahre und der Impfstoff von Johnson+Johnson ( Vectorimpfstoff ) zum Einsatz.
In Reinbek und Großhansdorf kommen die Impfstoffe  BioNTech (mRNA Impfstoff) und der Impfstoff von AstraZeneca sowie von Johnson+Johnson (Vectorimpfstoffe ) zum Einsatz.

Zum Johnson & Johnson Impfstoff
Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden.

Zum BioNTech/Pfizer Impfstoff
Nach der Zulassungserweiterung der Europäischen Arzneimittelagentur EMA am 28. Mai 2021 ist die Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer zusätzlich auch für 12- bis 15-Jährige zugelassen.

Impfungen für Kinder und Jugendliche
Nach der Zulassungserweiterung der Europäischen Arzneimittelagentur EMA am 28. Mai 2021 ist die Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer zusätzlich auch für 12- bis 15-Jährige zugelassen.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt momentan die Impfung für Kinder und Jugendliche noch nicht regelhaft – sondern nur für diejenigen Kinder und Jugendlichen mit bestimmten Vorerkrankungen.
Trotzdem können sich in Schleswig-Holstein – nach individueller Abstimmung mit dem Hausarzt oder der Impfärztin/ dem Impfarzt und mit Begleitung mindestens einer zur Einwilligung berechtigten Person (bei 12 bis 14 Jährigen zusätzlich mit der Unterschrift beider berechtigten Personen) – bereits heute Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit dem BioNTech-Impfstoff impfen lassen.

Erforderliche Unterlagen für die Impfung
Mitzubringen sind bei allen Impfungen nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de)

Verfügbarer Impfstoff und Wartezeiten in den Impfzentren
Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.

Hier finden Sie die Impfzentren:
Impfzentrum Nord, Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Impfzentrum Mitte, Wöhrendamm 80, 22927 Großhansdorf
Impfzentrum Süd,Schulstraße 7, 21465 Reinbek

05.08.2021 Impfungen für jedermann in Glinde
Am 05.08.2021 können sich Interessierte ohne Anmeldung gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Hierfür steht der Impfstoff von Biontech/Pfizer bereit. Die Zweitimpfung findet 3 Wochen später statt.
Mitzubringen sind der Impfpass und der Personalausweis. Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kommen.
Termin: 05.08.2021, 15-20 Uhr
Ort: Vereinsgelände des TSV Glinde, Am Sportplatz 98, Glinde

28.07.2021 Impfungen für jedermann in Ahrensburg
Impfaktion mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer und Johnson&Johnson – ohne Anmeldung
Am Mittwoch, 28. Juli 2021 können sich in der Zeit von 13 bis 20 Uhr Interessierte ohne Anmeldung gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Hierfür steht der Impfstoff von Biontech/Pfizer und von Johnson & Johnson bereit.
Der Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer ist von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für Personen ab zwölf Jahren zugelassen, der Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson für Personen ab 18 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits 14 Tage nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impf-schutz und gelten als vollständig geimpft.
Die Zweitimpfung mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff findet drei Wochen später, am 18. Au-gust 2021, zur gleichen Zeit und am gleichen Ort statt. Zwei Wochen nach der Zweitim-pfung gelten auch die mit diesem Impfstoff Geimpfte als vollständig geimpft.
Mitzubringen sind ein Ausweisdokument und, wenn möglich, der Impfausweis sowie aus-gedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung (siehe www.impfen-sh.de).
Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und sollten daher in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impfen kommen.
Je nach Andrang muss mit Wartezeiten gerechnet werden
Termin: 28.07.2021, 13-20 Uhr
Ort: Bruno-Bröker-Haus, Stormarnplatz, 22926 Ahrensburg

Ab 24.07.2021: Impfungen für jedermann im Impfzentrum Bad Oldesloe
ab 28.07.2021 auch in den Impfzentren in Reinbek und Großhansdorf

Zusätzlich zu den Impfungen mit Termin gibt es Impfungen ohne Termin in den Impfzentren bis auf weiteres jeweils von Mittwoch – Sonntag in der Zeit von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

In Bad Oldesloe kommen die Impfstoffe  von Moderna (mRNA Impfstoff ), BioNTech (mRNA Impfstoff) nur für die Altersgruppe 12 – unter 18 Jahre und der Impfstoff von Johnson+Johnson ( Vectorimpfstoff ) zum Einsatz.

In Reinbek und Großhansdorf kommen die Impfstoffe  BioNTech (mRNA Impfstoff) und der Impfstoff von AstraZeneca sowie von Johnson+Johnson (Vectorimpfstoffe ) zum Einsatz.

Zum Johnson & Johnson Impfstoff. Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden.

Zum BioNTech/Pfizer Impfstoff. Nach der Zulassungserweiterung der Europäischen Arzneimittelagentur EMA am 28. Mai 2021 ist die Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer zusätzlich auch für 12- bis 15-Jährige zugelassen.

Impfungen für Kinder und Jugendliche: Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt momentan die Impfung für Kinder und Jugendliche noch nicht regelhaft – sondern nur für diejenigen Kinder und Jugendlichen mit bestimmten Vorerkrankungen. Trotzdem können sich in Schleswig-Holstein – nach individueller Abstimmung mit dem Hausarzt oder der Impfärztin/ dem Impfarzt und mit Begleitung mindestens einer zur Einwilligung berechtigten Person (bei 12 bis 14 Jährigen zusätzlich mit der Unterschrift beider berechtigten Personen) – bereits heute Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit dem BioNTech-Impfstoff impfen lassen. Das ist sowohl in den Impfzentren als auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich.

Erforderliche Unterlagen für die Impfung: Mitzubringen sind bei allen Impfungen nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de)

Verfügbarer Impfstoff und Wartezeiten in den Impfzentren. Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.

Die Adressen der Impfzentren:
Impfzentrum Bad Oldesloe, Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Impfzentrum Großhansdorf Wöhrendamm 80,22927 Großhansdorf
Impfzentrum Reinbek, Schulstraße 7,21465 Reinbek

19.07.2021 und 20.07.2021: Impfungen für jedermann in Bad Oldesloe, Reinbek und Großhansdorf

Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson am 19. und 20.07.2021
Am Montag, den 19.07.2021 und Dienstag, den 20.07.2021 können sich die Bürgerinnen und Bürger ganztägig in den Impfzentren des Kreises Stormarn mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson gegen eine Corona-Infektion impfen lassen – ohne Anmeldung.

Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der einzige COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.

Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden (Mehr zum Impfstoff lesen Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/covid-19-vaccine-janssen-r-von-johnson-und-johnson-auf-einen-blick).

Impfungen mit mRNA-Impfstoffen am 19.07.2021
Zusätzlich sind ab Montag, dem 19.07.2021 ganztägig Impfungen mit mRNA-Impfstoffen ohne Termin im Impfzentrum Bad Oldesloe möglich. Hierbei wird auch der Zweittermin im Impfzentrum ausgegeben.

Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de)

Wartezeiten
Die tatsächliche Verfügbarkeit von Impfstoff und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.

Hier finden Sie die Impfzentren: Impfzentrum Nord, Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe, Impfzentrum Mitte, Wöhrendamm 80, 22927 Großhansdorf, Impfzentrum Süd, Schulstraße 7, 21465 Reinbek

12.07.2021: Ministerium und Kassenärzte zum Chaos rund um AstraZeneca
Nach der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) herausgegebenen Empfehlung zur heterologen Impfung nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca herrscht bei einigen Menschen, die die Erstimpfung in einer Arztpraxis vornehmen ließen, Verunsicherung bezüglich des Vorgehens bei der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Große Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern
Die Impfung wird gewährleistet. Grundsätzlich gilt, wenn Bürgerinnen und Bürger einen Zweittermin bei ihrer Arztpraxis haben, dann sollte dieser ganz normal wahrgenommen werden. Geimpfte müssen nicht eigenständig versuchen, sich auf anderem Wege eine Zweitimpfung zu organisieren. Die heterologe Impfung kann nach 4-12 Wochen nach der (AstraZeneca-) Erstimpfung erfolgen.

Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) und Gesundheitsministerium stehen bei der Organisation der Impfungen in einem ständigen Austausch und unterstützen sich gegenseitig. So wird sichergestellt, dass alle Personen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können.

In den Impfzentren erhalten alle wie gebucht ihre Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff – auf Wunsch kann die Impfung auch mit einer AstraZeneca-Impfung abgeschlossen werden.

Informationen zur Registrierung, Buchung und Stornierung von Impfterminen können auf den Seiten der Landesregierung eingesehen werden unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung. Weiterhin gilt, dass alle zugelassenen Impfstoffe wirksam gegen Infektionen sind und sehr gut gegen schwere Krankheitsverläufe schützen.

Sowohl das Gesundheitsministerium wie auch die KVSH wenden sich daher mit dem Appell an die Betroffenen: „Haben Sie Geduld oder nehmen Sie auch als Zweitimpfung den ursprünglich vereinbarten Impftermin wahr, sofern Ihnen nicht durch die Praxis ein früherer Termin angeboten wird“. Nur so werde sich die Situation schnell entspannen.

12.07.2021 und 13.07.2021: Reinbek und Großhansdorf
Impfungen für jedermann (Johnson&Johnson)
Am Montag, den 12.07.2021 und Dienstag, den 13.07.2021 können sich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und Personen ab 18 Jahren ohne Anmeldung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson gegen eine Corona-Infektion impfen lassen.
Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der einzige COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.
Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de)
Die tatsächliche Verfügbarkeit von Impfstoff und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen. Hier finden Sie die Impfzentren:
– Impfzentrum Mitte – Großhansdorf, Wöhrendamm 80, 22927 Großhansdorf
– Impfzentrum Süd – Reinbek, Schulstraße 7, 21465 Reinbek

Ab 03.07.2021 Bad Oldelsoe: Impfungen für jedermann (Johnson&Johnson)
Nach der großen Resonanz auf die ersten „Jedermann-Impfaktionen“ in Bad Oldesloe und in Bargteheide findet folgende weitere Aktion statt:  Das Land hat den Impfzentren weitere 25.000 Dosen des Corona-Impfstoffs von Johnson&Johnson zur Verfügung gestellt. Diese werden als „Offene Impfaktionen“ ohne Termin verimpft – solange der Vorrat reicht.
Ab Samstag, den 3. Juli können sich täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Personen ab 18 Jahren ohne Anmeldung und Priorisierung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson impfen lassen. Ort: Impfzentrum in Bad Oldesloe (Impfzentrum Nord) im  Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe.
Für wen ist der Johnson & Johnson-Impfstoff geeignet?
Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden. Hinweise des Gesundheitsministeriums zum zum Impfstoff.
Johnson & Johnson – eine Impfung ist ausreichend
Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.
Was muss man zur Impfung mitbringen?
Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (zum Donwload). Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.

03.07.2021 Lütjensee: Impfungen für jedermann (Astrazeneca)
Am Samstag, 03.07.2021, werden von 09.00 bis 18.00 Uhr bis zu 150 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca verimpft in Lütjensee im Dorfgemeinschaftshaus, Großenseer Straße 20.
Das Besondere dabei: Es muss weder eine Priorisierung nachgewiesen noch ein Termin dafür vereinbart werden. Diese Impfung ist für jeden kostenlos; eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff. Die Impfdokumente können von der Website des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden. Wer am 03.07.2021 die erste Impfung erhält, wird auch gleich zum Folgetermin für die Zweitimpfung am 07.08.2021 eingeladen. Wegen des erwarteten großen Andrangs ist mit Wartezeiten zu rechnen.

02.07.2021 Gesundheitsministerium: Nachträgliche Ausstellung von Impfnachweisen startet
Zum offiziellen, EU-weiten Start des digitalen Impfnachweises am 01.07.2021 bietet das Gesundheitsministerium in einer einmaligen Aktion allen vor dem 17.06.2021 in den Impfzentren des Landes geimpften Personen eine Möglichkeit Ihren digitalen Impfnachweis zu erhalten.
Seit dem 11.06.2021 wurden in den Impfzentren des Landes erste digitale Impfnachweise im Nachgang der Impfung ausgegeben. Seit dem 17.06.2021 läuft die Ausgabe der Nachweise flächendeckend. In der gleichen Woche startete die Ausgabe der digitalen Nachweise in den teilnehmenden Apotheken.
Damit auch Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor der Einführung des digitalen Impfnachweises in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren geimpft wurden, ihren digitalen Impfnachweis erhalten, werden diese in einer einmaligen Aktion zunächst per E-Mail angeschrieben. Wer den digitalen Impfnachweis möchte, kann diesen nach expliziter Zustimmung anfordern.
Die ersten Emails werden in den kommenden Tagen verschickt
Aufgrund der Vielzahl an geimpften Bürgerinnen und Bürgern erfolgt der Versand der E-Mails gestaffelt. Es kann also einige Zeit dauern, bis alle Personen Ihre Email erhalten haben. Personen, die bereits Ihren digitalen Impfnachweis haben, werden gebeten, die E-Mail zu ignorieren.
• Wie funktioniert das konkret:
Alle Personen, die bei der Anmeldung zur Impfung eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten eine Nachricht, die sie über den digitalen Impfnachweis informiert und Ihnen die Möglichkeit bietet, diesen anzufordern. Um die Zustimmung abzugeben, klickt die angeschriebene Person auf eine Schaltfläche, die sich in der E-Mail befindet. Einige Tage später erhält die Person eine weitere E-Mail, die das Herunterladen des Impfnachweises ermöglicht. Die zweite E-Mail wird mit zeitlichem Versatz versendet, da die Zertifikate zunächst beim RKI angefordert werden müssen.
Personen die keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben und den digitalen Impfnachweis wünschen, werden gebeten, sich in eine teilnehmende Apotheke zu begeben und sich die Zertifikate dort ausstellen zu lassen.
• Ausstellung von Impfnachweisen auch weiterhin bei Apotheken möglich
Alternativ – und für Bürgerinnen und Bürger, die z.B. durch einen Betriebsarzt geimpft wurden gibt es weiterhin die Möglichkeit, mit dem Impfausweis oder der entsprechenden Impfbescheinigung und der Vorlage eines Lichtbildausweises derzeit in bestimmten Apotheken nachträglich einen digitalen Nachweis ausstellen lassen. Welche Apotheken einen digitalen Impfnachweis ausstellen, können Bürgerinnen und Bürger unter www.mein-apothekenmanager.de nachlesen.
• Hintergrund
Jede geimpfte Person hat einen Anspruch auf Erteilung eines digitalen Impfnachweises in Form eines Zertifikates (QR-Code).
Der digitale Impfnachweis basiert auf einem europäischen Standard. Es soll die schnelle und einfache Überprüfung des Impfstatus ermöglichen. Das Zertifikat enthält einen QR-Code, wie man ihn z.B. von Bahn- oder Flugtickets kennt. Dieser Code kann direkt vom Zertifikat mit einer Prüf-App gescannt werden und in andere Apps wie z.B. in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App eingelesen werden. Selbstverständlich behält auch der gelbe Impfpass weiterhin seine Gültigkeit. Das digitale Impfzertifikat ist ein zusätzliches Angebot!
Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis
gibt es auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI)

02.07.2021 Gesundheitsministerium: Umsetzung der STIKO-Empfehlung in Schleswig-Holstein
Die Umsetzung der Stiko-Empfehlung vom 01.07.2021 zur Zweitimpfung
In einer aktuellen Mitteilung vom 1. Juli 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), alle mit dem Impfstoff von AstraZeneca begonnenen Impfserien mit einem mRNA-Impfstoff abzuschließen.
Hintergrund ist die Erkenntnis, dass ein heterologes Impfschema (Erstimpfung AstraZeneca; Zweitimpfung mRNA) bei gleichzeitig guter Verträglichkeit eine stärkere Immunantwort bewirkt und somit einer homologen Impfserie mit zwei Impfungen des Impfstoffs von AstraZeneca überlegen ist.
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz am 02.07.2021
Auf dieser Grundlage hat die Gesundheitsministerkonferenz auf einer Sondersitzung heute (2. Juli 2021) beschlossen, dass die Länder allen mit AstraZeneca erstgeimpften Personen, deren Zweitimpfungstermin noch aussteht, die Impfung mit einem mRNA- Impfstoff zu ermöglichen. Dies gilt auch für Menschen, die in Zukunft noch mit AstraZeneca erstgeimpft werden.
Die weiteren Impfungen in den Impfzentren in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein finden in den Impfzentren Zweitimpfungen von Personen, die dort auch eine erste Impfung mit AstraZeneca bekommen haben, noch in den kommenden zwei Wochen (27. und 28. KW) statt. Diese Termine können ganz normal wahrgenommen werden. Jeder, der seinen Zweitimpfungstermin dort wahrnimmt, kann mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden. Für aktuell laufende Termine wird ebenfalls zur Zweitimpfung ein mRNA-Impfstoff angeboten. Selbstverständlich kann es auf Wunsch und in Absprache mit dem Impfarzt / der Impfärztin auch eine zweite Dosis AstraZeneca an dem Zweitimpfungstermin geben.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wichtig ist, dass in Schleswig-Holstein keine Termine verlegt werden müssen und keine Stornierungen notwendig sind. Jeder und Jede, die noch einen Zweitimpftermin in einem Impfzentrum mit AstraZeneca vor sich hat – wird dort wie geplant geimpft – aber mit einem mRNA-Impfstoff.

02.07.2021 Impfungen in Bad Oldesloe trotz Bombenentschäfung
Corona Impfzentrum bleibt erreichbar – Veränderte Zufahrt
Am Freitag, 02.07.2021, soll in Bad Oldesloe eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg durch Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes entschärft werden. Der Betrieb des Impfzentrums wird durch die Maßnahme nicht eingeschränkt. Alle Termine können wie gewohnt wahrgenommen werden.
Es ist zu aber beachten, dass es im Zuge der Maßnahme zu Straßensperrungen der B 75 im Bereich zwischen der Ortseinfahrt Bad Oldesloe (Rögen) und Schützenstraße kommt und eine Anfahrt somit nur aus nördlicher Richtung über die B75 und A1 Anschlussstelle Bad Oldesloe /  B208 , sowie A21 Anschlussstelle Bad Oldesloe Nord / Wolkenweher Weg erfolgen kann.
Für den Zeitraum der Maßnahme können zusätzlich am 02.07.2021 von 08:30 Uhr – 14:00 Uhr die Parkflächen des Travebads durch die Besucher des Impfzentrums genutzt werden. Folgen Sie hierfür bitte der Ausschilderung zum Travebad.

01.07.2021 Hammoor: Impfungen für jedermann (Biontech)
Am Donnerstag, den 01.07.2021 wird eine Impfaktion mit dem Impfstoff Biontech im Mehrzweckhaus, Kamp 31 in Hammoor stattfinden. Die Impfaktion findet ab 17:00 bis ca. 20:00 Uhr statt, solange der Vorrat reicht. Eine Anmeldung ist nicht möglich. Impfen lassen kann sich jeder ab dem 12. Lebensjahr.
Das Besondere dabei: Es muss weder eine Priorisierung nachgewiesen noch ein Termin dafür vereinbart werden. Diese Impfung ist für jeden kostenlos; eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff. Die Impfdokumente können von der Website des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden. Wegen des erwarteten großen Andrangs ist mit Wartezeiten zu rechnen.

29.06.2021: Im Impfzentrum Bad Oldesloe sind kurzfristige Termine frei
Das Impfzentrum Bad Oldesloe verfügt aufgrund der hohen Anzahl an vorhandenen Impflinien derzeit über noch freie Kapazitäten in den nächsten Wochen. Diese können über die Terminvergabe unter http://www.impfen-sh.de gebucht werden und bereits kurzfristig zu einem Impftermin im Impfzentrum Bad Oldesloe führen. Die beiden anderen Impfzentren in Stormarn, Reinbek und Großhansdorf, sind derzeit hoch ausgelastet, so dass die Terminvergabe in diesen Impfzentren zu einer längeren Wartezeit führen kann.

28.06.2021 Bargteheide: Impfungen für jedermann
Am Montag, 28.06.2021, werden im Stadthaus, Am Markt 4 in Bargteheide von 09.00 bis 18.00 Uhr bis zu 150 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca verimpft.
Das Besondere dabei: Es muss weder eine Priorisierung nachgewiesen noch ein Termin dafür vereinbart werden. Diese Impfung ist für jeden kostenlos; eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff. Die Impfdokumente können von der Website des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden. Wer am 28.06.2021 die erste Impfung erhält, wird auch gleich zum Folgetermin für die Zweitimpfung eingeladen. Wegen des erwarteten großen Andrangs ist mit Wartezeiten zu rechnen.

27.06.2021 Großensee: Impfungen für jedermann
Am Sonntag, 27.06.2021, werden von 09.00 bis 18.00 Uhr bis zu 150 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca verimpft in Großensee im Dörphus, Hamburger Str. 11.
Das Besondere dabei: Es muss weder eine Priorisierung nachgewiesen noch ein Termin dafür vereinbart werden. Diese Impfung ist für jeden kostenlos; eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff. Die Impfdokumente können von der Website des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden. Wer am 27.06.2021 die erste Impfung erhält, wird auch gleich zum Folgetermin für die Zweitimpfung am 01.08.2021 eingeladen. Wegen des erwarteten großen Andrangs ist mit Wartezeiten zu rechnen.

26.06.2021 Bargfeld-Stegen: Impfungen für jedermann
Am Samstag, 26.06.2021, werden von 09.00 bis 18.00 Uhr bis zu 150 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca verimpft im Bürgerhaus der Gemeinde, Mittelweg 4-6.
Das Besondere dabei: Es muss weder eine Priorisierung nachgewiesen noch ein Termin dafür vereinbart werden. Diese Impfung ist für jeden kostenlos; eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff. Die Impfdokumente können von der Website des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden. Wer am 27.06.2021 die erste Impfung erhält, wird auch gleich zum Folgetermin für die Zweitimpfung am 01.08.2021 eingeladen. Wegen des erwarteten großen Andrangs ist mit Wartezeiten zu rechnen.

20.06.2021 Bad Oldesloe: Impfungen für jedermann
Am 20.06.2021 werden von 10.00 bis 18.00 Uhr bis zu 150 Dosen des Impfstoffs AstraZeneca  im Kultur- und Bildungszentrum (KuB), Beer-Yaacov-Weg 1 in 23843 Bad Oldesloe verimpft.
Das Besondere dabei: Es muss weder eine Priorisierung nachgewiesen noch ein Termin dafür vereinbart werden. Die Impfung erfolgt im so genannten „open-shop-Verfahren“.
Diese Impfung ist für jeden kostenlos; eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – der Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff. Die Impfdokumente können von der Website des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden.
Wer am 20. Juni eine Impfung in Bad Oldesloe erhält, wird auch gleich zum Folgetermin für die Zweitimpfung am 25.07.2021 eingeladen.

19.06.2021 Bargteheide: Impfungen für jedermann
Am Samstag, den 19. Juni 2021, werden von 09.00 bis 18.00 Uhr bis zu 150 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca verimpft. Das Besondere dabei: Es muss weder eine Priorisierung nachgewiesen noch ein Termin dafür vereinbart werden. Die Impfung erfolgt im so genannten „open-shop-Verfahren“.
Wer am 19. Juni eine Impfung in Bargteheide erhält, wird auch gleich zum Folgetermin für die Zweitimpfung am 24. Juli eingeladen.

14.06.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
Corona Impfungen: Nach Aufhebung der Priorisierung Start der Online-Registrierungen

Die erste Registrierungsphase für einen Impftermin in den Impfzentren für alle Personen ist heute (14.06.2021) gestartet. Es ist für eine Registrierung in den Impfzentren nun keine Priorisierung mehr erforderlich.

Zu Beginn der Startphase um 13 Uhr warteten rund 20.000 Personen unter www.impfen-sh.de, so dass sich eine Warteschlange einschaltete, die sich jedoch bereits nach kurzer Zeit wieder auflöste. Bis 14:30 Uhr hatten sich 24.000 Personen für eine Impfung registriert. Die jetzige Registrierungsphase dauert bis Donnerstag, 17. Juni 2021, 13 Uhr an. Die ersten Impfungen aus dieser Registrierungsphase erfolgen bei Verfügbarkeit von Terminen ab Samstag 19.06.2021, 9 Uhr.

Ergänzend werden die offenen Impfangebote mit AstraZeneca weiter fortgesetzt – voraussichtlich bis Ende Juni – und entsprechende Plätze sind vorhanden. Täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr können Personen ab 18 Jahren sich ohne Anmeldung gegen eine Corona-Infektion mit AstraZeneca nach einem entsprechenden Aufklärungsgespräch impfen lassen an folgenden Standorten: Husum. Neumünster, Lübeck. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfdokumente). Die Zweitimpfung erfolgt fünf Wochen später. Die tatsächliche Verfügbarkeit und eventuelle Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen. Das Ministerium wird in Abhängigkeit von den verfügbaren Kapazitäten informieren, wenn die Aktionen wieder beendet werden.

09.06.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
Gesundheitsminister Garg teilt heute sein Vorgehen zu folgenden Punkten mit:

  • Die Priorisierung wird demnächst aufgehoben, wann bleibt offen
  • Jetzt sei die letzte Anmeldemöglichkeit für Personen der Gruppen 1 bis 3 – wann belibt ebenfalls offen
  • Nutzungen von AstraZenenca-Impfstoffen, die aus Dänemark kommen

Letzte exklusive Registrierungsmöglichkeit für Priorisierte der Gruppen 1-3.
Die meisten Personen der Prioritätengruppen 1-3 konnten inzwischen eine Impfung oder einen Impftermin erhalten oder sich registrieren. Das zeigt die abnehmende Inanspruchnahme der Registrierungsmöglichkeit. Bislang haben sich rund 94.500 Personen registriert. Gesundheitsminister Garg betont: „Wer zur Prioritätengruppe 1-3 gehört und noch keine Impfung, Termin oder Registrierung hat, sollte sich jetzt registrieren. Nutzen Sie die derzeit noch für Sie exklusive Möglichkeit einer Registrierung in den Impfzentren, wenn Sie priorisiert sind. Eine Impfung schützt Sie und Ihr Umfeld und ist ein zentraler Baustein auf dem Weg aus dieser Pandemie.“

Wichtig: Weiterhin gilt, wer einen ihr oder ihm zugeteilten Termin nicht wahrnehmen kann, sollte diesen unbedingt schnellstmöglich stornieren, damit andere geimpft werden können. Unter Umständen kann es in der aktuellen Umstellungsphase zudem in Einzelfällen vorkommen, dass registrierte Personen durch Mitarbeitende des Vergabesystems angerufen werden, um einen früheren Impftermin in einem anderen Impfzentrum angeboten zu bekommen. Diese Möglichkeit dient auch der Sicherstellung der gleichmäßigen Auslastung der Impfzentren.

Vorbereitung der Öffnung der Impfzentren für alle Personen
„Die Anzahl der bisher erfolgten Registrierungen durch Personen der Prioritätsgruppe 1 – 3 ermöglichen den nächsten Schritt: Wir bereiten daher derzeit die Öffnung der Registrierung für alle Personen vor, also die Aufhebung der Priorisierung auch in den Impfzentren“, so Minister Garg. Da einhergehend mit dem geplanten Wegfall der Priorisierung mit einer großen Anzahl von Registrierungen zu rechnen ist, wird es zu Beginn wieder eine mehrtägige Registrierungsphase geben, innerhalb derer der Zeitpunkt der Registrierung keine Rolle spielt.

Damit sollen nach Ende der Priorisierung alle neu registrierten Personen, die sich innerhalb der Startphase registrieren, durch eine Zuteilung der Termine in einem randomisierten Verfahren wieder die gleichen Chancen auf einen Termin erhalten. Anschließend werden Termine wieder nach Eingang der Registrierung vergeben. Die Öffnung der Registrierung soll Anfang kommender Woche erfolgen – über den genauen Zeitpunkt und die Dauer der neuen Registrierungsphase wird das Ministerium in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf noch informieren. Die bisher und bis zum Start dieser neuen Phase registrierten Personen der Prioritätengruppe 1-3 haben in ihren Impfzentren auch weiterhin Vorrang. Die jeweilige Liste mit Personen neuer, nicht priorisierter, registrierter Personen schließt sich also an die Liste bisher registrierter Personen der Prioritätsgruppen 1-3 für die jeweiligen Impfzentren an.

Zusätzliche „Offene Impfaktionen“ in Husum, Neumünster und Lübeck mit AstraZeneca.
Bereits seit Anfang Mai ist die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca aufgehoben. Dieser wird derzeit bei Erstimpfungen in den Arztpraxen verimpft. Auch ein Teil der am vergangenen Freitag rund 59.300 AstraZeneca-Dosen aus Dänemark geht in den niedergelassenen Bereich an Ärztinnen und Ärzte, die diesen bestellt hatten. Bestellungen sind für Ärztinnen und Ärzte weiterhin möglich. Mit einem weiteren Teil startet das Land jetzt ergänzend eine offene Sonderimpfaktion ohne Anmeldung in den Impfzentren in Husum, Neumünster und Lübeck, wo entsprechende Kapazitäten verfügbar sind. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Mit dem Impfstoff aus Dänemark kann ergänzend Menschen, die zeitnah eine Impfung wünschen, ein niedrigschwelliges Impfangebot unterbreitet werden. Das trägt hoffentlich für viele weitere Menschen zu einem unbeschwerten Sommer inklusive Schutz vor einer Corona-Infektion bei.“ Dafür muss vor Ort unter Umständen Wartezeit in Kauf genommen werden. AstraZeneca ist für alle Erwachsenen zugelassen, im Aufklärungsgespräch können mögliche Fragen zum Impfstoff und ob dieser in Frage kommt, entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) geklärt werden. Die Stiko empfiehlt den Impfstoff in erster Linie für Personen über 60 Jahren und bei jüngeren Personen eine Entscheidung in einem entsprechenden Aufklärungsgespräch gemeinsam mit einer Ärztin/Arzt.

Die ergänzenden offenen Impfangebote mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den Impfzentren Husum, Neumünster und Lübeck starten am Sonnabend, 12. Juni. Täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr können Personen ab 18 Jahren dort ohne Anmeldung gegen eine Corona-Infektion geimpft werden. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder direkt https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Download-Dokumente.html). Die Zweitimpfung erfolgt fünf Wochen später. Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen. Hier finden Sie die Impfzentren: Husum, Am Messeplatz 12, Neumünster, Holstenhallen Justus-von-Liebig-Straße 2-4 Lübeck, Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10

Quartiersimpfungen der Kommunen starten: Verschiedene Kommunen in Schleswig-Holstein beginnen zudem morgen (10. Juni) mit Quartiersimpfungen an verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein. Kreise und kreisfreie Städte haben mehr als 50 Orte in Schleswig-Holstein bestimmt, die in den kommenden Wochen solche Aktionen durchführen, um niedrigschwellig Personen zu erreichen, die möglicherweise sonst keine Impfung wahrnehmen könnten. Die Aktionen werden von insgesamt zehn mobilen Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) unterstützt − Impfstoff wird durch das Land geliefert. Die Federführung liegt bei den Kommunen, die die Aktionen auch entsprechend vor Ort durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit bewerben und niedrigschwellig ohne Terminvereinbarung anbieten werden.

Ergänzende Information: Vor dem Hintergrund der begrenzten Haltbarkeit des AstraZenaca-Impfstoffes aus Dänemark bis zum 30.6. und einer entsprechenden Anfrage aus Nordrhein-Westfalen wird Schleswig-Holstein zudem vorübergehend 20.000 Dosen AstraZeneca an Nordrhein-Westfalen ausleihen, die dort im Juni für erforderliche Zweitimpfungen genutzt werden.

01.06.2021 Impfungen: Priorisierung, Terminvergabe der Impfzentren – und immer noch kein Impfstoff
Per heute hat Bundesminister Spahn die Priorisierung aufgehoben – ohne für Impfstoff zu sorgen. Das führt dazu, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung  jetzt bei den Impfstellen „bewerben“ darf: Bei den Ärzten, den Betriebsärzten und bei den staatlichen Impfzentren. Weil das Unfug ist, haben die meisten Länder für die Impfungen in den staatlichen Impfzentren die Priorisierung nicht aufgehoben. Schleswig-Holstein auch. Da in den nächsten Wochen der größte Teil der für Juni 2021 eingeplanten Impfstoffe vom Bundesgesundheitsministerium nicht zur Verfügung gestellt wird, werden im Juni in den Impfzentren kaum Erstimpfungen stattfinden.

Mehr als 1,5 Mio. Schleswig-Holsteiner haben per 7.6.2021 noch keine Erstimpfung erhalten

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als überraschend, dass das Landes-Gesundheitsministerium in Kiel heute nur zu der geänderten Abwicklung der Online-Terminvergabe für die Impfzentren informiert. Auch auf Rückfragen gibt das Ministerium in Kiel nicht bekannt, wann die angemeldeten Bürger*innen damit rechnen können, ihre erste Impfung zu erhalten. In Hamburg, wo das Impfdesaster noch größer ist als in Schleswig-Holstein, hat der Senat bereits mitgeteilt, dass mindestens im Juni keine Erstimpfungen in den Zentren stattfinden werden. Die Ärzte können das aber nicht ausgleichen – sie werden von der staatlichen Impfstoffverteilung weiter benachteiligt.

Erstimpfungen in den staatlichen Impfzentren im Juli oder erst im August 2021?

Das Gesundheitministerium in Kiel teilt heute nur zum Verfahren der Online-Terminbuchungen Neues mit: Insgesamt rund 80.000 Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein haben sich seit vergangenem Donnerstag bis heute Mittag (7. Juni) für Impftermine in einem der 28 Impfzentren registriert. Die registrierten Personen werden bei Verfügbarkeit eines Termins per E-Mail über den Zeitpunkt der Impfung in dem von ihnen gewählten Impfzentrum informiert – mit dieser Email erhalten diese auch die Aufklärungsbögen. Personen ohne Email-Adresse wird der zugewiesene Termin telefonisch mitgeteilt. Die ersten E-Mails mit Terminbestätigungen für Impftermine ab Mittwoch, 9. Juni, werden noch heute versandt werden. Weitere Termine werden nach Verfügbarkeit des Impfstoffes vergeben. Wichtig ist, dass alle registrierten Personen regelmäßig ihr Mailpostfach kontrollieren. Terminbestätigungen werden spätestens 24 Stunden vor dem Termin versandt.

Wie angekündigt ist eine Registrierung auch nach der ersten Startphase weiterhin möglich. Alle Personen, die sich während der Startphase registriert hatten, erhalten die Zuteilung ihres Impftermins in einem randomisierten Verfahren. Personen der ersten drei Prio-Gruppen, die sich nach dem Ende der Startphase registrieren, werden in der Reihenfolge der Registrierung bedacht.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Ich freue mich, dass die Registrierung die Bedienung weiter vereinfacht. Weiterhin ist die Nachfrage jedoch größer als mit den derzeitigen Impfstofflieferungen des Bundes schnell bedient werden kann. Es ist daher noch Geduld notwendig, bis alle registrierten Personen ihren Termin erhalten. Wichtig ist dabei: Sollten Personen den zugeteilten Impftermin nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen sie diesen umgehend stornieren. Nur so erhalten andere die Chance auf eine Impfung und die Auslastung der Impfzentren und damit der Schutz vieler Menschen kann sichergestellt werden.“

Voraussetzung für die Registrierung auf www.impfen-sh.de ist derzeit weiterhin die Zugehörigkeit zu einer der drei Prio-Gruppen 1, 2 oder 3 nach der Impfverordnung des Bundes. Die während der Startphase erfolgte Inanspruchnahme der Registrierungsmöglichkeit deutet darauf hin, dass ein Großteil der Menschen aus der Prioritätengruppe 1, 2 und 3 bereits eine Impfung oder einen Termin für eine Impfung erhalten hat. Wie angekündigt wird das Ministerium in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Registrierungen über die Aufhebung der Priorisierung in den Impfzentren entscheiden und dies rechtzeitig ankündigen.

Stand heute haben in Schleswig-Holstein laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums 1.376.517 Personen mindestens eine Erstimpfung erhalten. Das entspricht rund 47,4 Prozent der Bevölkerung. 671.104 von ihnen haben bereits die Zweitimpfung erhalten, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 23,1 Prozent. Damit wurden bislang insgesamt über zwei Millionen Impfdosen in Schleswig-Holstein verimpft.

Wie geht’s weiter?

Die Registrierung von Personen der ersten drei Prio-Gruppen ist auch nach dieser Startphase ohne zeitliche Begrenzung möglich. Die Zuteilung der Termine erfolgt nach der Startphase bei Verfügbarkeit des Impfstoffs fortlaufend nach der Reihenfolge des Eingangs der Registrierungen.

Was ist, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Personen, die den zugeteilten Termin im Impfzentrum ihrer Wahl nicht wahrnehmen können oder wollen, sollten diesen unbedingt stornieren, um so anderen die Impfmöglichkeit zu geben. Eine Auswahl des Zeitpunktes oder eine Umbuchung von zugewiesenen Terminen ist nicht möglich. Erstimpfungen in den Impfzentren werden ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen durchgeführt. Nach einer Stornierung ist eine neue Registrierung möglich.

Was gilt für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte?

Der Schwerpunkt der Impfungen in Schleswig-Holstein liegt inzwischen in den Arztpraxen. Die Registrierung / Terminvergabe dort erfolgt individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ab heute (7. Juni) ist für Covid-19-Impfungen die Priorisierung bei Haus- und Fachärzten bundesweit aufgehoben.  Mehr Informationen und ein zusätzliches Registrierungs-Portal für teilnehmende Praxen finden Sie hier: https://www.kvsh.de/

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Jugendliche ab 12 Jahre können derzeit für die Impfung in einem Impfzentrum registriert werden, sofern sie (z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung) zu einer der drei Prio-Gruppen gehören. Auch wenn die Priorisierung im niedergelassenen Bereich, also in den Arztpraxen, aufgehoben wurde, sollte auch dort nach Möglichkeit weiterhin eine risikobasierte Priorisierung erfolgen, zu denen z.B. auch Jugendliche mit bestimmten Erkrankungen gehören können. Ein zentraler Aspekt bei der Anwendung des pandemischen Impfstoffs bei Kindern und Jugendlichen ist die dabei individuelle Nutzen-Risikobewertung, die von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen wird in Abstimmung mit den Patientinnen und Patienten.

01.06.2021 Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein
Online Registrierung ab 03.06.2021 – aber weiter kaum Impfstoff

Termine ab 09.06.2021 – nur für die Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 – neues Online-Verfahren

Schleswig-Holstein bei den Erstimpfungen innerhalb von Deutschland auf Platz 4
Die Impfkampagne in Schleswig-Holstein läuft weiter. Bisher haben in Schleswig-Holstein bereits 1.258.791 Menschen eine Erstimpfung erhalten (Stand: 01.06. lt. Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums). Das entspricht rund 43,4 % der Bevölkerung. 580.279 davon haben bereits die Zweitimpfung erhalten, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 20 %. Aktuell liegt Schleswig-Holstein bei den vollständig Geimpften im Ländervergleich auf dem 4. Platz. Der Schwerpunkt der Impfungen findet inzwischen in den Praxen statt.

Immer noch viel zu wenig Impfstoff
Weiterhin ist die Nachfrage nach Impfungen deutlich höher als die mögliche Anzahl der Impfungen, die durch den verfügbaren Impfstoff gedeckt werden können. In Schleswig-Holstein wird wie angekündigt vor dem Hintergrund der erfolgten Öffnung für Menschen der großen Prioritätsgruppe 3 das Terminvergabesystem für die Impfzentren angepasst.

Terminbuchungen nur für die Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 ab 03.06.2021
Da noch eine Reihe Impfberechtigter insbesondere der Prioritätsgruppe 3 bislang keinen Termin erhalten konnten, wird es zunächst nur für Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 ab Donnerstag, den 3. Juni, möglich sein, sich für einen Impftermin in einem Wunsch-Impfzentrum auf dem Impfportal www.impfen-sh.de zu registrieren. Die registrierten Nutzerinnen und Nutzer erhalten bei Verfügbarkeit eines Termins automatisch einen freien Termin zugewiesen. Auch wenn die Registrierungsmöglichkeit keine schnellere Terminvergabe ermöglicht – denn diese ist immer abhängig von der Verfügbarkeit von Impfstoffen – können Bürgerinnen und Bürger sich für einen Termin vormerken lassen.

Das neue Verfahren für die Vergabe der Corona Impfungen im Einzelnen:

  • Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 können sich ab Donnerstag, 3. Juni, 9:00 Uhr unter www.impfen-sh.de registrieren.
  • Zum Schutz vor Überlastung der Website kann sich weiterhin eine Warteschlange bei sehr hohem Aufkommen einschalten, die automatisch auf die Website leitet, wenn das Aufkommen es zulässt.
    Die Registrierungs-Startphase zur Einführung des neuen Systems läuft bis Montag, 7. Juni, 13 Uhr. Es spielt für die Terminvergabe keine Rolle, wann sich innerhalb dieses Zeitraums Personen registrieren. Anzugeben sind die üblichen Daten zur Terminvereinbarung sowie das gewünschte Impfzentrum. Personen, die keine Möglichkeit der Registrierung per Internet haben, können sich per Telefon unter 0800 455 655 0 (Mo.-Sa. 08:00 – 18:00 Uhr) registrieren.
  • Nach der Startphase erfolgt eine erste Zuteilung vorhandener Termine für die kommende Woche ab dem 9. Juni in einem randomisierten Verfahren. Personen erhalten eine Mail, mit der die vorgenommene Registrierung bestätigt wird. Sobald ein Termin verfügbar ist, erhalten die Personen eine Terminbestätigung sowie die Aufklärungsbögen per Mail. Terminbestätigungen werden spätestens 24 Stunden vor dem Termin versandt. Personen ohne Email-Adresse wird der zugewiesene Termin telefonisch mitgeteilt.
  • Aufgrund der anhaltenden Impfstoffknappheit kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Termin zugewiesen wird. Es ist also weiterhin Geduld notwendig.
  • Die Registrierung wird nach dieser Startphase weiter und grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung möglich sein. Die Zuteilung der Termine erfolgt mit Fortschreitung der Impfstofflieferungen. Wenn die Zuteilung der Termine für die registrierten Personen aus der Startphase erfolgt ist, wird die weitere Zuteilung fortlaufend nach der Reihenfolge des Eingangs der Registrierungen erfolgen.
    Wichtig: Personen, die den zugeteilten Termin im Impfzentrum ihrer Wahl nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen diesen unbedingt so früh wie möglich stornieren, um so die Termine für andere freizugeben. Eine Auswahl des Zeitpunktes oder eine Umbuchung von zugewiesenen Terminen ist nicht möglich. Eine erneute Registrierung ist möglich.
  • Jede Person darf nur einmal registriert sein. Überprüfungen werden vorgenommen. Es besteht die Möglichkeit bis zu drei verschiedene Personen gleichzeitig zu registrieren. Gemeinsam registrierten Personen wird nach Möglichkeit ein gemeinsamer Impftermin zugewiesen.

Zur Auswahl der Impfzentren: Das gewünschte Impfzentrum kann frei gewählt werden

Die Kapazitäten der Impfzentren, die auch für Zweitimpfungen entsprechend genutzt werden, variieren. Um eine Orientierung zum Start des neuen Verfahrens zu geben, finden Sie nachfolgend ein Überblick über die derzeitigen Kapazitäten (Impfungen/Tag) der Impfzentren: Bad Schwartau: 320, Bad-Oldesloe: 800, Brunsbüttel: 320, Büdelsdorf: 320, Elmshorn: 480, Eutin: 320, Flensburg: 480, Geesthacht: 320, Gettorf: 480, Großhansdorf: 320, Heide: 320, Husum: 320, Itzehoe: 480, Kaltenkirchen: 320, Kiel: 800, Kropp: 320, Lensahn: 160, Lübeck: 800, Mölln: 320, Neumünster: 800, Niebüll: 160, Norderbrarup: 320, Norderstedt: 320, Plön: 160, Prisdorf: 960, Reinbek: 320, Schönberg: 320, Wahlstedt: 480

Wenn das Registrierungssystem erst Termine ab dem 09. Juni vergibt, wie werden freie Termine am 07. und 08. Juni in den Impfzentren vergeben?

Da Termine in den Impfzentren bis einschließlich 6. Juni vergeben sind und mit dem neuen System erst Termine ab dem 9. Juni vergeben werden können, werden freie Erstimpfungstermine für den 7. und 8. Juni sukzessive über die Restterminvergabe (bisheriges Verfahren über www.impfen-sh.de ) bis einschließlich 2. Juni buchbar gemacht.

Impfpriorisierung bei Haus- und Fachärzten

Ab dem 7. Juni wird für Covid-19 Impfungen die Priorisierung bei Haus- und Fachärzten bundesweit aufgehoben. In der Regel werden auch sie weiterhin Menschen der Prioritätsgruppen 1-3 vorrangig impfen. Auch in den Praxen ist der Impfstoff weiterhin knapp.

Die Priorisierung in den Impfzentren wird in Schleswig-Holstein vorerst nicht aufgehoben

Das bedeutet, dass dort weiterhin Menschen der Prioritätsgruppen 1-3 geimpft werden können (das umfasst nun auch Minderjährige zwischen 12 und 15 Jahren, die beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen zu einer der Prioritätsgruppen gehören). In die Entscheidung, wann Schleswig-Holstein auch für die Impfzentren die Priorisierung beendet, wird einfließen, wie schnell bisher priorisierte Impfberechtigte ein Impfangebot erhalten können und wie viel Impfstoff über den Bund wann zur Verfügung gestellt werden kann.

Corona Impfungen in Schleswig-Holstein, Deutschland und weltweit
– Faktencheck am 30.05.2021

Die Corona-Impfungen weltweit per 30.05.2021
Die EU hinkt weiterhin international hinterher. Innerhalb der EU liegt Deutschland bei der Quote der vollständig Geimpften weiterhin hinter den meisten großen EU-Ländern und unterhalb des EU-Durchschnitts. In den USA und in der EU ist die Anzahl der Impfungen in der letzten Woche gesunken. Auch in Deutschland wurde weniger geimpft.

Corona Impfungen weltweit am 30.05.2021

Die Corona-Impfungen innerhalb Deutschlands per 29.05.2021
Die Karte des zeigt die vollständig Geimpften nach Bundesländern. Auffällig ist, das Schleswig-Holstein weiter im oberen Drittel der Tabelle rangiert. Am schlechtesten sind die Zahlen für Niedersachsen, Hessen, und – schon traditionell – für Hamburg.

Corona Impfquoten nach Bundesländern am 29.05.2021 Quelle RKI

Corona Impfungen in Schleswig-Holstein, Deutschland und weltweit
– Faktencheck am 23.05.2021

Die Corona-Impfungen weltweit per 23.05.2021
Die EU hinkt weiterhin international hinterher. Innerhalb der EU liegt Deutschland bei der Quote der vollständig Geimpften weiterhin hinter den anderen großen EU-Ländern und unterhalb des EU-Durchschnitts.

Corona Impfungen weltweit 23.05.2021 (Bild: Ahrensburg-Portal)

Die Corona-Impfungen innerhalb Deutschlands per 22.05.2021
Die Karte des zeigt die vollständig Geimpften nach Bundesländern. Auffällig ist, das Schleswig-Holstein inzwischen im oberen Drittel der Tabelle rangiert. Am schlechtesten sind die Zahlen für Niedersachsen, Hessen, Bayern und – traditionell – für Hamburg.

Corona Impfquoten nach Bundesländern am 22.05.2021 Quelle RKI

18.05.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
Corona Impfungen: Die Planungen für Schleswig-Holstein
Prämisse der Planungen ist: Die Impfstoff-Lieferungen der Bundesregierung an die Bundesländer sollen in den kommenden Wochen weitestgehend konstant bleiben. Auch im Juni soll Schleswig-Holstein rund 80.000 Impfdosen pro Woche bekommen. Die Lieferungen an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sollen im Juni deutlich steigen. Hier ist eine Verdoppelung der gelieferten Impfstoffmenge angekündigt.
Die nächste Terminvergabe für Impftermine der Priorisierungsgruppen 1-3 wird über www.impfen-sh.de am 20.05.2021 freigeschaltet. Ab 17 Uhr werden rund 75.000 Erstimpfungstermine in den Impfzentren für die darauffolgenden zwei Wochen vergeben werden.
Mit der steigenden Impfquote, der Öffnung für Menschen der großen Priorisierungsgruppe 3 und der voraussichtlich bevorstehenden Aufhebung der Priorisierungen frühestens im Juni geht eine erneut notwendige Anpassung des Terminvergabesystems einher: Anfang Juni wird es deshalb möglich sein, sich verbindlich auf dem Impfportal www.impfen-sh.de für das Wunsch-Impfzentrum zu registrieren – auch wenn aktuell keine Termine verfügbar sind. Die registrierten Nutzerinnen und Nutzer erhalten so bei Verfügbarkeit eines Termins automatisch einen freien Termin zugewiesen.
„Auch, wenn die Registrierungsmöglichkeit keine schnellere Terminvergabe ermöglicht – denn diese ist immer abhängig von der Verfügbarkeit von Impfstoffen – kann sie zumindest dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger sich sicher für einen Termin vormerken lassen können. Sobald ein Termin frei ist, bekommen sie diesen Termin via Mail-Bestätigung zugewiesen“ betont Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.
Weitere Planungen zu den Corona Impfungen in Schleswig-Holstein
• Die Impfzentren in Schleswig-Holstein sollen bis mindestens 30.09.2021 in Betrieb bleiben.
• Auch die mobilen Impfteams werden weiter eingesetzt. Aktuell sind die mobilen Impfteams in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften unterwegs.
• In enger Abstimmung mit den Kommunen werden zurzeit Impfungen in den sozialen Brennpunkten vorbereitet. Mögliche Anlaufpunkte für die mobilen Impfteams könnten sein: Tafeln, soziale Einrichtungen wie Stadtteilcafés sowie weitere Einrichtungen.
• Impfungen von Schülerinnen und Schülern: Das Schuljahr 2021/2022 soll mit möglichst wenigen Restriktionen für alle Schülerinnen und Schüler beginnen können. Sobald der Impfstoff von BioNTech/Pfizer auch für Personen unter 16-Jahren zugelassen ist, sollen die Impfungen für Schülerinnen und Schüler beginnen können. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits zugesichert, hierfür gesonderte Kontingente des Impfstoffes an die Länder auszuliefern. Das bedeutet: Wenn der Impfstoff für Jüngere zugelassen ist und der Bund die zugesagten Liefermengen einhält, kann Schleswig-Holstein schon vor den Sommerferien mit den Impfungen der Schülerinnen und Schüler beginnen.
• Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 17. Mai beschlossen, die Impfpriorisierung für Haus- und Fachärzte aufzuheben, Termin soll der 07. Juni sein. Dies soll in Schleswig-Holstein ebenfalls frühestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
• In die Entscheidung, wann Schleswig-Holstein auch für die Impfzentren die Priorisierung beendet, wird einfließen, wie schnell bisher priorisierte Impfberechtigte ein Impfangebot erhalten können, wie sich die Impfquote auch bei den Impfberechtigten der Prioritätsgruppe 3 entwickelt und wie viel Impfstoff über den Bund wann zur Verfügung gestellt werden kann.

17.05.2021 Schleswig-Holstein: Online Terminbuchungen weiterhin defekt
Für die Zeit vom 17. bis 23.05.2021 hatte das Gesundheitsministerium in Kiel angekündigt, 10.000 zusätzliche Termine für Impfungen von Menschen über 70 Jahren mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bereitzustellen. Die Terminvergabe sollte wieder als Lotterie über die IT-Seite des Geundheitsministeriums erfolgen, und zwar am 14.05.2021, 17 Uhr. Das Ergebnis war am 14.05.2021 ein Desaster wie bei den letzten Aktionen: Die Technik funktionierte nicht; offenbar konnten viele Termine nicht vergeben worden. Wer dachte, das Gesundheitsministerium würde das Wochenende nutzen, um die IT-Fehler zu beheben, wurde heute früh enttäuscht: Das IT-System liefert am Ende nur eine „Fehlermeldung“.

16.05.2021 Die Corona-Impfungen weltweit – Faktencheck
Die EU hinkt weiterhin international hinterher. Innerhalb der EU liegt Deutschland bei der Quote der vollständig Geimpften hinter den anderen großen EU-Ländern und unterhalb des EU-Durchschnitts.

Corona Impfungen weltweit 16.05.2021 (Bild: Ahrensburg-Portal)

15.05.2021 Die Corona-Impfungen innerhalb Deutschlands – Faktencheck
Die Karte des zeigt die vollständig Geimpften nach Bundesländern. Auffällig ist, das Schleswig-Holstein inzwischen im oberen Drittel der Tabelle rangiert. Am schlechtesten sind die Zahlen für Niedersachsen, Hessen – und traditionell für Hamburg.

Corona Impfquoten nach Bundesländern 15.05.2021 (Quelle RKI)

14.05.2021 Vergabe der Impftermine in SH endet im Chaos
Das Ergebnis war ein Desaster wie bei den letzten Impflotterien des Gesundheitsministeriums. Die Technik funktionierte wieder nicht; offenbar sind viele Termine nicht vergeben worden. Vom Kieler Miniterum gibt es bisher keine Stellungnahme, wie es weiter gehen soll:
Restliche Impftermine für die über 70Jährigen mit Johnson&Johnson
Frei werdende Impftermine aus der Lotterie vom 06.05.2021 (65.000 Termine)
Ob für die Terminvergabe immer noch das defekte IT-System des Landes eingesetzt wird

11.05.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
10.000 Impftermine mit Johnson&Johnson für über 70-Jährige
Aufgrund der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), den Impfstoff von Johnson&Johnson regelhaft nur bei Personen über 60 Jahren einzusetzen, sollen vorhandene Impfstoffdosen nun dazu genutzt werden, weiteren Impfberechtigten, die aufgrund des Alters von über 70 Jahren der Priorisierungsstufe 2 nach Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) angehören, kurzfristig ein zusätzliches Impfangebot zu unterbreiten.
Online Buchungen der Impftermine am 14.05.2021, 17 Uhr.
Dazu werden am Freitag, den 14. Mai in einer Sonderaktion exklusiv 10.000 Impftermine für diese Gruppe vergeben. Es können dann ab 17 Uhr Termine für die 20. Kalenderwoche (17. – 23. Mai) in allen 28 Impfzentren über www.impfen-sh.de gebucht werden (Termine jeweils zwischen 8 und 9 Uhr). Termine nur für Personen, die 70 Jahre oder älter sind. Das Alter ist am Impftermin im Impfzentrum zu belegen (z.B. mit einem Personalausweis). Beim Impfstoff von Johnson&Johnson ist für einen ausreichenden Impfschutz nur eine Impfdosis vorgesehen – ein Termin zu einer Zweitimpfung ist deshalb nicht nötig.

10.05.2021 Probleme mit Online Terminbuchungen in Schleswig-Holstein
Die Buchung von Terminen für die Corona-Impfungen in den Impfzentren wurde am 06.05.2021 mit der Software des Landes ausgeführt, die offenbar nicht richtig funktioniert. Die beauftragte IT-Firma hat wohl ihre eigenen Ideen zur Umsetzung von Aufträgen des Sozialministeriums. Dazu kommt, dass das Sozialministerium nicht weiß, was programmiert ist: Heute Morgen konnte man erstmals Resttermine nachbuchen – aber nicht, wenn man der Ankündigung des Sozialministeriums glaubte, dass die Online-Lotterie um 7 Uhr startet. Das war nämlich nicht der Fall. Das System startete vor 7 Uhr. Die Termine waren schnell vergeben. Das Nachsehen hatten die Bürger, die dem Sozialministerium geglaubt hatten.
Das Sozialministerium hatte der Presse erklärt, dass die Nachbuchungstermine werktags stattfinden. Auf der Website impfen-sh.de steht etwas anderes: Dort ist festgehalten, dass nur montags bis freitags Terminbuchungen stattfinden. Auf unsere Nachfrage hat das Sozialministerium inzwischen eingeräumt, dass die Pressemitteilung nicht korrekt war.

08.05.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
Impfungen ab 10.05.2021 in den Impfzentren: Buchung stornierter Termine
Nachdem am 06.05.2021 mehr als 300.000 Schleswig-Holsteiner keinen Impftermin in der Online-Lotterie des Sozialministeriums bekommen haben, war unklar, wie mit gebuchten aber stornierten Terminen umgegangen wird. Das hat das Sozialministerium inzwischen auch bemerkt – und offenbar Sorge, dass wieder ein Run auf die wenigen Termine ausbricht. Hier die Veröffentlichung:
Für die Impfzentren waren unter www.impfen-sh.de am 07. Mai rund 65.000 Erstimpfungstermine online buchbar mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer bzw. Moderna für die Prioritätsgruppen 1,2 und erstmalig auch 3 für die Wochen vom 10. Mai bis 23. Mai. Das Kontingent ist inzwischen vergeben. Bei Terminstornierungen könnten zwischenzeitlich einzelne Termine wieder buchbar sein. Die verfügbaren Termine sind weiterhin abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Es wird informiert, bevor wieder ein neues Kontingent eingestellt werden kann.
Umgang mit stornierten Terminen
Aufgrund der nach der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 hohen Anzahl von Personen, die immer wieder die Buchungsseite aufrufen, wird es eine technische Umstellung für die Buchungsmöglichkeit der – wenigen – zurückgegebenen Termine geben:
Zurückgegebene Termine werden ab Montag, 10.5., werktäglich einmal morgens um 7 Uhr und einmal nachmittags um 17 Uhr für erneute Buchungen freigeschaltet. (Hinweis: Dieser Text ist inzwischen korrigiert: Terminvergaben nur Montag-Freitag). Bei hohem Andrang wird jeweils wieder eine Warteschlange geschaltet, die bei Öffnung den Zugang zur Seite steuert. In der Zwischenzeit sind keine Buchungen möglich. Dies gilt bis auf Weiteres.
Wer einen zurückgegebenen Termin buchen will, kann sich damit auf feste Zeiten einstellen und es entfällt eine langwierige Suche nach zurückgegebenen Terminen, die dann häufig von anderen Personen schneller gebucht waren. Die Umstellung des Verfahrens dient dem Schutz der Website. Eine permanente Aktualisierung der Website von sehr vielen Personen gleichzeitig – die nach stornierten Terminen suchen –  kann zu einer Überlastung des Systems führen. Terminstornierungen sind weiterhin dauerhaft möglich wie bisher.

07.05.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
Corona Impfungen: (nur) Für AstraZeneca keine Priorisierung mehr
Bundesweit gilt für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr – für die anderen Impfstoffe gilt diese weiterhin!
Erstimpfungstermine mit AstraZeneca finden in Schleswig-Holstein derzeit nur in Arztpraxen statt. Dort können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige (auf Basis von § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung) nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.
Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene Wirksamkeit. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden Arzt/ Ärztin steht es in Absprache mit dem Impfwilligen frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen.‘
Arztpraxen und Impfwillige haben damit wie gefordert mehr Flexibilität beim Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca. Der Schwerpunkt der Impfungen in Schleswig-Holstein liegt inzwischen in den Arztpraxen. Die Registrierung / Terminvergabe in den Arztpraxen erfolgt derzeit individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ärztinnen und Ärzte melden sich dazu beispielsweise aktiv bei ihren Patientinnen und Patienten aufgrund des Alters. Es wird zudem geraten, dass beispielsweise Personen, die aufgrund ihres Berufes zu Priorität 3 gehören, sich auf der Website ihrer jeweiligen Praxis über die dortigen Möglichkeiten einer Registrierung informieren. Auch in den Praxen ist der Impfstoff weiterhin begrenzt!
Fragen und Antworten
Wer kann sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen?
Bundesweit gilt für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr – für die anderen Impfstoffe gilt diese weiterhin. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca finden in Schleswig-Holstein derzeit nur in Arztpraxen statt. Dort können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.
Was gilt in Bezug auf das Impfintervall mit AstraZeneca in den Praxen?
Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden Arzt/ Ärztin steht es in Absprache mit dem Impfwilligen frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen. Nach der derzeitigen Studienlage erhöht sich die nachgewiesene Wirksamkeit bei einem längeren Intervall – jedoch liegt dann die Zweitimpfung und damit ein umfassenderer Schutz weiter in der Zukunft.
Warum wurde die Priorisierung für AstraZeneca aufgehoben, obwohl noch nicht alle Personen der Prioritätengruppe 1,2 geimpft sind?
Dieser Schritt wurde bundesweit beschlossen, da Arztpraxen und Impfwillige mehr Flexibilität beim Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca gefordert hatten. Damit soll erreicht werden, dass aller verfügbarer Impfstoff auch rasch verimpft werden kann. Praxen auch in Schleswig-Holstein hatten zum Teil bereits „keinen Bedarf“ mehr an dem Impfstoff von AstraZeneca gemeldet. Mit der Öffnung sollen weitere Menschen rasch von einer Impfung profitieren können.
Wie ist die Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca rechtlich begründet?
Basis für die bundesweiten Regeln ist die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung. Dort sind die Priorisierungen festgelegt und auch eine mögliche Ausnahme: In § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung heißt es: „Von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.“
Für welche Altersgruppen ist der Impfstoff von AstraZeneca zugelassen und für welche empfohlen? Die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes gilt ab einem Alter von 18 Jahren. Damit können alle Personen, die 18 Jahre oder älter sind, mit diesem Impfstoff geimpft werden. Neben der Zulassung gibt es die fachliche Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) über die Verwendung der Impfstoffe. Die STIKO empfiehlt die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes für Personen die 60 Jahre oder älter sind. Der Grund ist, dass nach der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei Frauen im Alter 55 Jahren und jünger aufgetreten sind. Der Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca unterhalb dieser Altersgrenze ist nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung weiter möglich.
Wird AstraZeneca auch für Erstimpfungen in den Impfzentren geimpft? Derzeit nicht. Seit dem 19. April werden die Erstimpfungen in den Impfzentren mit mRNA-Impfstoffen –von BioNTech und Moderna –  durchgeführt.
An wen können sich Impfwillige bei Unsicherheit wenden, ob etwas gegen die Verwendung eines Impfstoffes spricht? Diese Fragen sollten Impfwillige mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin besprechen

07.05.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
Corona Impfungen ab 10.05.2021 in Impfzentren: Buchung stornierter Termine
Nachdem am 06.05.2021 mehr als 300.000 Schleswig-Holsteiner keinen Impftermin in der Online-Lotterie des Sozialministeriums bekommen haben, war unklar, wie mit gebuchten aber stornierten Terminen umgegangen wird. Das hat das Sozialministerium inzwischen auch bemerkt – und offenbar Sorge, dass wieder ein Run auf die wenigen Termine ausbricht. Daher hat das Ministerium die Details nicht wie üblich breit publiziert, sondern auf seiner Seite gut versteckt veröffentlicht. Hier die Veröffentlichung:
Für die Impfzentren waren unter www.impfen-sh.de am 07. Mai rund 65.000 Erstimpfungstermine online buchbar mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer bzw. Moderna für die Prioritätsgruppen 1,2 und erstmalig auch 3 für die Wochen vom 10. Mai bis 23. Mai. Das Kontingent ist inzwischen vergeben. Bei Terminstornierungen könnten zwischenzeitlich einzelne Termine wieder buchbar sein. Die verfügbaren Termine sind weiterhin abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Es wird informiert, bevor wieder ein neues Kontingent eingestellt werden kann.
Umgang mit stornierten Terminen
Aufgrund der nach der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 hohen Anzahl von Personen, die immer wieder die Buchungsseite aufrufen, wird es eine technische Umstellung für die Buchungsmöglichkeit der – wenigen – zurückgegebenen Termine geben:
Zurückgegebene Termine werden ab Montag, 10.5., werktäglich einmal morgens um 7 Uhr und einmal nachmittags um 17 Uhr für erneute Buchungen freigeschaltet. Bei hohem Andrang wird jeweils wieder eine Warteschlange geschaltet, die bei Öffnung den Zugang zur Seite steuert. In der Zwischenzeit sind keine Buchungen möglich. Dies gilt bis auf Weiteres. Wer einen zurückgegebenen Termin buchen will, kann sich damit auf feste Zeiten einstellen und es entfällt eine langwierige Suche nach zurückgegebenen Terminen, die dann häufig von anderen Personen schneller gebucht waren. Die Umstellung des Verfahrens dient dem Schutz der Website. Eine permanente Aktualisierung der Website von sehr vielen Personen gleichzeitig – die nach stornierten Terminen suchen –  kann zu einer Überlastung des Systems führen. Terminstornierungen sind weiterhin dauerhaft möglich wie bisher.

06.05.2021 Landesregierung Schleswig-Holstein
Impfungen ab 10.05.2021: Über 400.000 Interessenten für nur 68.000 Termine
Die am 06.05.2021 unter www.impfen-sh.de ab 17 Uhr erfolgte Terminbuchungsmöglichkeit für die Impfzentren war um ca. 17:40 Uhr beendet, da alle 65.000 buchbaren Erstimpfungstermine vergeben wurden. Der „Warteraum“, der bereits vor der Anmeldung geschaltet wird, wurde von mehr als 400.000 Geräten (wie Smartphone oder Computer) belegt. Die verfügbaren Termine sind weiterhin abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Bei Terminstornierungen könnten zwischenzeitlich einzelne Termine wieder buchbar sein.
Anmerkung: Wie man die ausgefallenen Termine „buchen” kann, hat das Sozialministerium noch nicht geklärt – das staatliche Impf-Chaos geht also weiter – auch in Kiel.

06.05.2021 Kreis Stormarn: Die Impfungen in den Impfzentren im April 2021
Im Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 30.04.2021 wurden in den drei Impfzentren im Kreis Stormarn insgesamt 33.278 Impfungen durchgeführt. Davon entfallen 54,12 % auf das Impfzentrum Bad Oldesloe, 22,98 % auf Großhansdorf und 22,90 % auf Reinbek. In 86% der Fälle kam der Impfstoff von BioNTech und in 14% der Fälle der Impfstoff AstraZenica zum Einsatz. Die Gesamtanzahl der durchgeführten Impfungen seit Öffnung des ersten Impfzentrums am 04.01.2021 beträgt somit 62.769. Hierin nicht enthalten sind die Impfungen, welche durch die mobilen Teams und die Hausärzte vorgenommen wurden.

03.05.2021 Sozialministerium SH: Impfungen für Personengruppe 3 starten am 10.05.2021 (Zusammenfassung, für weitere Einzelheiten)

Ab dem 10. Mai 2021 können auch impfberechtigte Personen aus der Prioritätsgruppe 3 im Sinne von § 4 Corona-Impfverordnung des Bundes eine Corona-Schutzimpfung erhalten.

65.000 Impftermine online verfügbar – Anmeldung am 06.05.2021, 17 Uhr
Ab dem 6. Mai, 17 Uhr, können online Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren (neben den Prioritätsgruppen 1 und 2) auch von Personen der Prioritätsgruppe 3 gebucht werden. Für die beiden Wochen vom 10. bis 23. Mai stehen in den Impfzentren ca. 65.000 Erstimpfungstermine zur Verfügung. Die Praxen erhalten in diesem Zeitraum mindestens 165.565 Impfdosen.
Wer kann sich aus der Prioritätsgruppe 3 anmelden?
Personen, die 60 Jahre und älter sind. Personen mit bestimmten Erkrankungen, Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben, Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind, Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind. Detaillierte Definitionen in der Impfverordnung des Bundes: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940
Können sich auch weiterhin Menschen aus der Prioritätsgruppe 1 und 2 anmelden?
Ja. In den Arztpraxen sollen diese auch weiterhin vorrangig geimpft werden.
Wie und wo kann ich mich anmelden?
In den Arztpraxen oder iIn den Impfzentren online über impfen-sh.de
Online Termine für Corona Impfungen zu bekommen ist wenig wahrscheinlich
Weiterhin kaum Corona Impfstoff vorhanden
Wie kann ich meine Berechtigung für die Prioritätsgruppe 3 nachweisen?
Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis), Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen. Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung, Kontaktnachweis für die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen
Corona Impfung nur mit Nachweis der Berechtigung

02.05.2021 Corona Impfungen im Vergleich weltweit

Der Welt-Vergleich zeigt, dass die EU im internationalen Vergleich weiter hinterherhinkt: Während in den USA 31,2% der Bevölkerung vollständig geimpft sind, kommt die EU nur auf 8,7%. Innerhalb der EU ist Deutschland im Vergleich weiterhin unter dem Durchschnitt.

Corona Impfungen weltweit am 02.05.2021

30.04.2021 RKI Impfstatus für Deutschland

Corona-Impfquoten nach Bundesländern 30.04.2021 Quelle RKI7,7 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind vollständig geimpft. (6.381.397 Personen). 22.393.183 Personen haben mindestens eine Impfdosis erhalten.

In Schleswig-Holstein sind 8,2% der Bevölkerung vollständig geimpft. Die Impfquoten liegen zwischen 6,7 und 11,0 v.H,

Schlusslicht beim Thema Impfungen ist weiterhin Hamburg.

 

30.04.2021 Sozialministerium Schleswig-Holstein
Nächster landesweiter Anmeldetermin für Corona Impfungen am 06.05.2021, 17 Uhr – auch für die Prioritätsgruppe 3

Die nächste Anmeldemöglichkeit für die Impfzentren erfolgt online ab dem 06. Mai für Impfungen ab dem 10. Mai 2021. Die Buchung für die Termine ab dem 10. Mai wird am 6. Mai, um 17 Uhr unter www.impfen-sh.de freigeschaltet.
Bei Terminstornierungen könnten zwischenzeitlich einzelne Termine buchbar sein. Ab dem 10. Mai 2021können auch Personen der sog. Prioritätengruppe 3 in den Impfzentren und den Arztpraxen geimpft werden.

Gemäß der aktuellen Impfverordnung der Bundesregierung gehören zur Prioritätsgruppe 3

  • Über 60-Jährige
  • Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im  Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren  oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  • Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
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