Die Landesregierung hat kurzfristig den Absonderungserlass um eine Ergänzung und Klarstellung für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in Schulen geändert.
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Aufgrund des schulischen Schutzkonzeptes und der seriellen Teststrategie tritt bei einem durch einen PCR-Test bestätigten Infektionsfall in einer Schule keine Absonderungspflicht für andere Personen, z.B. für die Sitznachbarn der infizierten Person, ein. Über Ausnahmen von dieser Regelung kann im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt entscheiden.
Diese Änderung wurde in Ziffer 5 Absatz 4 der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 16.01.2022 ergänzt.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
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