Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten erneut finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur IV für das gesamte Jahr 2022“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (20. April 2022) in Kiel.
Es ist das vierte Programm nach drei Soforthilfe-Runden in den Jahren 2020 und 2021. Ministerin Prien hob die Bedeutung der Unterstützung durch das Land hervor: „Die bisherige Bilanz ist positiv: Zahlreiche Kultureinrichtungen aller Größen konnten dank der Soforthilfe Kultur vor existenziellen Schwierigkeiten bewahrt werden.“ Mit der Soforthilfe Kultur IV werde dieser Weg fortgesetzt. „Das Land leistet seinen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein“, betonte die Ministerin.
Die Soforthilfe Kultur IV enthält zwei Module
Die Liquiditätshilfe für größere Einrichtungen soll als Sicherungsnetz bei Liquiditätsengpässen zur Verfügung stehen. Neu ist eine Wiederanlaufhilfe, die sich hauptsächlich an regional wirkende kleinere und ehrenamtlich arbeitende Vereine richtet. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre regelmäßige kulturelle Vereinsarbeit wiederaufzunehmen.
Hilfe zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Verein
Vereine, deren Ausgaben (z. B. für Honorarkräfte und Mieten) im Kalenderjahr 2022 ihre Einnahmen (z. B. durch Mitgliedsbeiträge und Veranstaltungen) überschreiten, können eine Hilfe zwischen 1.000 und 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass sie keine erheblichen Rücklagen oder liquiden Mittel haben. Für die Wiederanlaufhilfe stehen zunächst 870.000 Euro zur Verfügung, so dass mindestens 174 Vereine unterstützt werden können.
Voraussetzungen und Termin 15.10.2022
Bevor die Soforthilfe Kultur IV beantragt wird, müssen Bundeshilfen, insbesondere die Überbrückungshilfe und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, genutzt werden. Antragsschluss für die Wiederanlaufhilfe ist der 15. Oktober 2022. Letzter Zeitpunkt für den Eingang der vollständigen Unterlagen in der Liquiditätshilfe ist der 10. Januar 2023.
Weitere Informationen
Auf den Internetseiten des Kulturministeriums sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Antragsverfahren genauso zu finden wie das Antragsformular und eine Service-Adresse für Nachfragen. Der Text der Förderrichtlinie
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter