Die Regeln des aktuell geltenden Absonderungserlasses wurden ohne inhaltliche Änderungen verlängert.
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Der heute (28. Juni) erlassene – inhaltlich unveränderte – Absonderungserlass gilt ab 1. Juli bis 31. Juli. Damit bleiben auch die bisherigen Regelungen zur Isolation bestehen. Grundsätzlich gilt demnach für Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, weiterhin eine Pflicht zur häuslichen Absonderung von fünf Tagen.
Einzelheiten zur Quarantäne gibt das Ministerium in den FAQs hier
Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
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