Ministerpräsident Daniel Günther sieht Schleswig-Holstein im Kampf gegen die Pandemie weiter gut gerüstet und auf dem richtigen Weg. „Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, sagte er am Sonntag in Kiel. Dies sei gelungen, Schleswig-Holstein habe andere Länder bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen unterstützen können. Die Landesregierung werde ihren Kurs deshalb auch mit Blick auf die Omikron-Variante fortsetzen. Diese sei inzwischen im Land dominant und werde zu höheren Inzidenzzahlen führen, sagte der Regierungschef. Ein Lichtblick sei, dass Studien aus Großbritannien sowie Erfahrungen aus anderen Staaten gezeigt hätten, dass Omikron im Vergleich zur Delta-Variante zu milderen Krankheitsverläufen führe.
Es zeige sich zudem, dass eine Auffrischungsimpfung sehr effizient gegen symptomatische Verläufe wirke, sagte Günther. „Deshalb ist und bleibt das Impfen und das Boostern weiterhin das A und O der Pandemiebekämpfung. Geboosterte tragen zudem weniger zur Virusweitergabe bei.“
Nachschärfungen der Regelungen seien mit Blick auf bestehende Unsicherheiten, die Dynamik des aktuellen Infektionsgeschehen in den letzten Tagen und deren Folgen für die Quarantäne von Kontaktpersonen dennoch sinnvoll. Die Spitzen der Landesregierung hätten sich daher auf Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, die insbesondere größere Zusammenkünfte und den Schutz vulnerabler Gruppen in den Blick nehme.
Strengere Regelungen ab Dienstag 04.01.2022
Am Dienstag, 4. Januar, soll die geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft treten. Am heutigen Sonntag hatte Günther mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und seinen beiden Stellvertretern, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Heiner Garg, darüber beraten.
Die Eckpunkte der neuen Verordnung:
- Die Kontaktbeschränkungen von maximal zehn Personen gelten auch im öffentlichen Raum.
- Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (Innenbereiche) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt.
- In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.
- Tanzveranstaltungen müssen grundsätzlich den zuständigen Behörden angezeigt werden. Für Diskotheken und Bars gelten weiterhin die 2Gplus-Regel und Maskenpflicht – der erforderliche Test muss allerdings ein PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen.
Sondersitzung des Landtags
„Ich habe Parlamentspräsident Klaus Schlie heute gebeten, den Landtag zu einer Sondersitzung am 10. Januar einzuladen, um dort eine Regierungserklärung zur aktuellen Lage abzugeben“, sagte Günther und fügte hinzu: „Ich fordere den Bund auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen.“ Dies könne im Rahmen der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar vereinbart werden. Sollte dies bis zum Zusammentreten des Landtags nicht geschehen sein, werde er den schleswig-holsteinischen Landtag bitten, eine entsprechende Feststellung für das Land zu treffen. Auch dies habe er mit dem Parlamentspräsidenten besprochen. Ziel müsse es sein, alle notwendigen Instrumente im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung zu haben.
Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
„Angesichts der steigenden Zahlen haben wir uns heute auf ein sofortiges Maßnahmenpaket verständigt“, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Es sei zudem notwendig, die epidemische Lage zu erklären. Es stünde fest, dass das Virus extrem ansteckend sei. Die Ministerin appellierte an die Menschen im Land: „Damit nicht zu viele Menschen auf einmal krank werden, müssen Kontakte weiter reduziert werden. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte zu reduzieren und vorsichtig zu sein. Damit es gelingt, die Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein auch weiterhin zu gewährleisten.“
Bund-Länder-Treffen am Freitag
Am kommenden Freitag, 7. Januar, soll eine weitere Bund-Länder-Konferenz stattfinden. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg setzt sich dafür ein, dass bereits im Vorfeld auch die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder tagen. Bei dem Treffen soll über die Verkürzung der Quarantänezeiten im Zusammenhang mit der Omikron-Variante sowie über die Zulassung der Booster-Impfung für 12- bis 17-Jährige beraten werden. „Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen sind notwendig. Es ist darüber hinaus aber sinnvoll, dass sich die zuständigen Fachministerinnen und -minister bereits vor dem Bund-Länder-Treffen über weitere Schritte austauschen.“ Zugleich appellierte Garg an die Bürgerinnen und Bürger, in allen Innenbereichen wieder konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter