Geschäftsstelle der IHK in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Neben den bestehenden Stundungserleichterungen für Unternehmen sind aus Sicht der IHK Schleswig-Holstein weitere steuerliche Maßnahmen notwendig, um die Liquidität der Betriebe in dieser schwierigen Zeit zu stützen. Die IHK-Organisation richtet deshalb drei Vorschläge an die Politik:

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  1. Die Frist zur Abgabe der Steuervoranmeldungen sollte verlängert werden. Betriebe sollten auch vorläufig die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährig abgeben können.
  2. Zusätzlich sollte die Verlustverrechnung flexibilisiert werden. Geschätzte Verluste aus 2020 könnten bereits jetzt unterjährig mit den Einkünften aus dem Vorjahr verrechnet werden, um den Unternehmen zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Technisch könnte dies durch eine Erstattung der Vorauszahlungen aus 2019 realisiert werden. Auch eine Ausweitung der Höchstbeträge und eine Verlustverrechnung mit Veranlagungsjahren, die länger als ein Jahr zurückliegen, wäre sinnvoll.
  3. Die Einführung neuer Compliance-Vorschriften, wie die Umrüstung elektronischer Regierkassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen, sollte dagegen ins neue Jahr verschoben werden.

„In der jetzigen Lage sind diese Maßnahmen im Steuerrecht notwendig“, betont Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein. „Unternehmen erhalten dadurch einen dringend benötigten Liquiditätsschutz, der Arbeitsplätze sichern kann,“ so Ipsen, „und unsere Handelsbetriebe sollten sich jetzt auf die Bewältigung der Krise konzentrieren können und nicht auf die Umsetzung neuer Compliance-Richtlinien.“

Text: IHK Schleswig-Holstein, Foto: Ahrensburg-Portal

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