Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Ministerpräsident Daniel Günther und seine Stellvertreter appellieren an die Bürger, sich weiterhin an die Regeln zu halten

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Liebe Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner,

die Verbreitung des neuartigen Coronavirus hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Unser aller Ziel musste es sein, das Tempo der Infektionsausbreitung zu verlangsamen. Die Landesregierung hat dazu im März 2020 umfassende Regelungen beschlossen. Das hatte in den vergangenen Wochen einschneidende Folgen für fast alle Lebensbereiche – angefangen bei unserem sozialen Miteinander bis zu Veränderungen, die das Arbeitsleben betreffen.

Heute können wir sagen: Die ergriffenen Maßnahmen waren erfolgreich – vor allem auch, weil die Menschen in Schleswig-Holstein sie verantwortungsbewusst eingehalten und unterstützt haben. Im Ergebnis hat sich die Infektionsgeschwindigkeit deutlich verlangsamt; im Durchschnitt der vergangenen sieben Tage lag die tägliche Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bei unter 0,7 (Stand: 7. Mai 2020).

Schrittweise zurück in die Normalität

Die Kontaktbeschränkung und die damit verbundenen Einschnitte in das gesellschaftliche Leben waren eine besonders einschneidende aber notwendige Maßnahme. Dies hat allen Bürgerinnen und Bürgern sehr viel abverlangt. Seit dem 9. Mai aber sind nunmehr Treffen von Personen zweier Hausstände wieder möglich. Damit kann schrittweise ein Stück Normalität wiederkehren – dies aber weiterhin mit Abstand und unter konsequenter Einhaltung von Hygieneregeln.

Gesundheitssystem ist gut aufgestellt

Uns allen ist bewusst, dass die Einschnitte der vergangenen Wochen gesellschaftlich noch lange nachwirken werden. Wirtschaftliche Folgen für unser Land jedoch konnten durch Hilfspakete von Bundes- und Landesebene abgemildert werden. Die Landesregierung hat die Phase des Herunterfahrens aktiv genutzt, um verschiedene Maßnahmen und Vorkehrungen zu ergreifen, die die Handlungsfähigkeit unseres Land sicherstellen. Dazu zählen der Aufbau der notwendigen Bettenkapazität in Kliniken und Krankenhäusern, die Ertüchtigung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei Personal und dem Umgang mit unterstützender Software, aber auch die Intensivierung der Beschaffungsanstrengungen für persönliche Schutzausrüstung, der Ausbau von Testkapazitäten sowie die Entwicklung einer Teststrategie und einer Nachverfolgungs-App.

Für Krankenhäuser, Kitas, Pflege, Einzelhandel, Gastronomie, Tourismus und Schule hat die Landesregierung jeweils einzelne, teilweise abgestufte Planungen zur Aufhebung der anfänglich notwendigen Restriktionen entwickelt. Teilweise sind diese Lockerungen bereits umgesetzt.

Menschenleben schützen

Es ist nun an der Zeit, das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben unseres Landes in den Blick zu nehmen und den Weg Schleswig-Holsteins aktiv zu gestalten. Auch dieser Weg muss klar daran ausgerichtet sein, die Infektionsdynamik durch die weiterhin strikte Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln zu kontrollieren und zu begrenzen. Die Anzahl der täglichen Neuinfektionen muss auf einem Niveau gehalten werden, das es ermöglicht, Infektionsketten jederzeit nachzuverfolgen, um gegebenenfalls entsprechende Quarantänemaßnahmen umzusetzen und unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Sollte die Infektionsrate wieder ansteigen, bedarf es erneut regionaler oder lokaler Beschränkungen, die dazu dienen müssen, das Infektionsgeschehen beherrschbar zu machen.

Klar ist nämlich: Jede Lockerung bringt ein erhöhtes Risiko für die Personen mit sich, die zu einer Risikogruppe gehören. Einfache Antworten auf die Frage, wie die Teilhabe von Menschen aus solchen Risikogruppen am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben gewährleistet werden kann, gibt es nicht. Wir werden aber dennoch Lösungen finden müssen und bei jeder Lockerung auch diesen Punkt bedenken.

Infektionsgeschehen weiter im Blick

Was wir als Land dazu brauchen, sind Indikatoren und Schwellenwerte für Entscheidungen, ob der entwickelte Weg fortgesetzt werden kann oder ausgesetzt werden muss, oder ob mögliche Lockerungen sogar wieder zurückgenommen werden müssen. Grundlage unseres Handelns ist die 7-Tages-Inzidenz bei den Neuinfektionen mit einem Schwellenwert von unter 50 pro 100.000 Einwohner. Diese Marke bewerten wir jeweils regionsbezogen auf Ebene der Landkreise. Ob zusätzliche Erleichterungen möglich sind, hängt darüber hinaus von weiteren Indikatoren für die Beurteilung der Gesamtsituation der Infektionsdynamik ab. Hierzu gehören:

  • die absolute Zahl der aktiven Infektionen von beherrschbarer Größe. Diese Zahl wird daran gemessen, ob aktuell und prognostisch innerhalb der nächsten 14 Tage ausreichend verfügbare Beatmungskapazitäten zur Verfügung stehen,
  • eine Basisreproduktionsrate von unter 1,
  • die jederzeitige Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst und
  • ausreichend zur Verfügung stehende Testkapazitäten.

Der eingeschlagene Weg kann fortgesetzt werden, wenn die Gesamtschau dieser Indikatoren dies zulässt. Die einzelnen Schritte auf diesem Weg müssen nachvollziehbar sein und sich an einheitlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise vergleichbaren Hygienekonzepten und Abstandsregelungen orientieren. Nur so wird die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten bleiben.

Neue Regelungen ab 18. Mai 2020

In den nächsten Schritten wollen wir all das ermöglichen, was unter Einhaltung vorgegebener strenger Hygiene- und Abstandsregelungen möglich ist. Für Veranstaltungen müssen strenge Regelungen eingehalten werden. Notwendig sind eine Voranmeldung, Registrierung der Teilnehmer sowie die Sicherstellung fester Plätze.

Ab dem 18. Mai 2020 gilt unter diesen Vorgaben:

  • Die Öffnung der Gastronomie wird mit Auflagen zulässig.
  • Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben; Wohnmobilstellplätze dürfen öffnen.
  • Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke entfällt – die Kreise erhalten die Möglichkeit, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen, um den Tagestourismus vor Ort zu begrenzen.
  • Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
  • Die Kinderbetreuung wird stufenweise erweitert, ein nächster Schritt ist perspektivisch zum 1. Juni geplant.
  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden zulässig sein.
  • Alle weiteren Dienstleistungen, die die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten und entsprechende Konzepte vorlegen können, werden erlaubt sein.
  • Bildungseinrichtungen werden unter Auflagen wieder öffnen können.
  • An den Hochschulen werden kleine Präsenzveranstaltungen wieder möglich.
  • Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.
  • An den Theatern des Landes wird ein eingeschränkter Probenbetrieb unter Auflagen gestattet.

Bei alledem gilt, dass die jetzt vereinbarten Erleichterungen nur dann dauerhaft umgesetzt bleiben können, wenn hierdurch keine neue Infektionsdynamik ausgelöst wird. Und klar ist auch, dass bei einem neuen Ausbruchsgeschehen differenzierte Beschränkungskonzepte umgesetzt werden müssen. Deren Umfang wird davon abhängen, ob Ausbrüche klar abgrenzbar sind oder diffus bleiben. Weitere Erleichterungen sind perspektivisch in Aussicht genommen. Sie werden jedoch nur dann umgesetzt werden können, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt.

Zusammenhalt und Solidarität

Alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben durch solidarisches Handeln und Zusammenhalt dafür gesorgt, dass wir heute die Möglichkeit haben, unser aller gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wieder in einem Maße zu ermöglichen, das uns ein Stück Normalität zurückbringt. Sorgen wir alle auch weiterhin durch Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen dafür, dass die Pandemie beherrschbar bleibt und wir den beschriebenen Weg weiter gemeinsam gehen können.

Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Foto: Frank Peter

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