Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Parallel zum jüngsten Konjunkturpaket des Bundes stellt auch die Landesregierung die Weichen für weitere Finanzhilfen im Zuge der Corona-Krise

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Nachdem die Antragsfrist für die Soforthilfe-Programme Ende Mai ausgelaufen waren, hat das Landeskabinett jetzt grünes Licht für einen 80-Millionen-Härtefall-Fonds gegeben, der sich aus Darlehns- und Beteiligungskapital zusammensetzt.

Mit Blick auf den vom Landeskabinett beschlossenen Härtefall-Fonds erinnerte Buchholz daran, dass trotz der bisherigen öffentlichen Finanzhilfen viele Unternehmen nach wie vor unter Liquiditätsengpässen leiden und in ihrer Existenz bedroht seien. Das fängt bei Landgasthöfen an und reicht über Schausteller bis zu Konzert-Großveranstaltern, so der Minister.

Der Härtefall-Fonds sehe deshalb zum einen 15 Millionen Euro für ein Beteiligungsprogramm und 65 Millionen Euro für Darlehen vor. Buchholz: „Es können damit für einzelne Betriebe Darlehen oder Beteiligungen zwischen 100.000 und 750.000 Euro bereitgestellt werden, sofern in den kommenden sechs Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr glaubhaft gemacht werden kann.“ Der Nachweis müsse durch eine plausibilisierte Bestätigung von Hausbank, Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer erbracht werden.

Unterdessen laufen die Vorbereitungen für die Abwicklung des 25 Milliarden Euro umfassenden Überbrückungshilfe-Programms des Bundes in sämtlichen Ländern auf Hochtouren.

Laut Buchholz sind – unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Betriebe aller Größen sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe berechtigt, für maximal drei Monate Überbrückungshilfe zu beantragen. Bedingung: Der Umsatz in den Monaten April und Mai müsse gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten um durchschnittlich mindestens 60 Prozent eingebrochen sein. Nach derzeitigem Stand erstatte der Bund 80 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent. Bei Einbrüchen zwischen 50 und 70 Prozent würde die Hälfte der Fixkosten und bei einer Umsatz-Einbuße zwischen 40 und 50 Prozent noch 40 Prozent erstattet werden.

Trotz der Antragstellung über Experten werde das Land die Anträge überprüfen. „Zu viel gezahlte Hilfen, so Buchholz, „werden natürlich zurückgefordert.

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Foto: Frank Peter

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