Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Landesregierung hat den Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Corona-Virus (SARS- CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit noch einmal novelliert. Grund hierfür ist, dass die RKI-Empfehlungen zum Kontaktdatenmanagement aktualisiert wurden.

Anzeige

Zentrale Punkte der Neuregelung sind:
– stärkere Priorisierung bestimmter Situationen
– generelle Verkürzung der Quarantänezeit auf 10 Tage
– Möglichkeit der weiteren Verkürzung der Quarantänezeit auf 5 bzw. 7 Tage mit Testung

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

Anzeige