Wie am 28.08.2020 angekündigt: Die Landesregierung hat die bestehenden Landesverordnung für die Zeit vom 02.09.2020 bis zum 04. Oktober 2020 verlängert. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:
– Es werden Erleichterungen für die professionelle Ausübung von Tanz und Musikdarbietungen durch reduzierte Abstandsregeln erleichtert (§ 5 Abs. 2)
– für Theater, Konzerte und Kino werden die Möglichkeiten der Durchführung von Veranstaltungen erleichtert (§ 5 Abs. 5)
– im neu eingefügten § 6a wird die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Behörden konstituiert
– in Fahrgegeschäften zum Beipiel auf Jahrmarkten oder in Freizeitparks gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (§10 Abs. 4)
– beim Sport wird die Möglichkeit des Zuschauens für Aufsichtspersonen von Minderjährigen geschaffen (§ 11 Abs. 4)
– die Möglichkeiten der Durchführung von außerschulischen Bildungsangeboten in Kohorten ist erleichtert worden (§ 12a)
– bei den Reiseverkehren zu touristischen Zwecken sind Erleichterungen für den Aufenthalt in den Bussen normiert worden (§ 18)
Text: Kreis Stormarn / Foto: Thomas Eisenkrätzer