Mit der „Bundesnotbremse der Bundesregierung“ haben wir gelernt: Mangels ausreichender staatlicher Leistungen auf dem Gebiet der Impfungen verschärfen Bund und Land gerne die Einschränkungen für die Bürger und sorgen auch dafür, dass die Regeln einheitlich gelten. Wenn man sich erinnert: Neulich wurde die Polizei aktiviert um die Einhaltung der Ausgangssperre nachts in Stormarn zu kontrollieren.
Seit die Inzidenzwerte durch das Verhalten der Bürger so stark gesunken sind, dass alle gesetzlichen Grenzwerte unterschritten werden, ist das Ergebnis überraschend: Das Land hat per heute die Verordnung der Entwicklung angepasst und die meisten Einschränkungen, die seit November 2020 eingeführt wurden, wieder aufgehoben; weiter Schritte sind angekündigt.
In einem Punkt hat das Land aber keine Regelung treffen wollen: Die Maskenpflicht im Außenbereich, die mit dem Überschreiten der 35er Inzidenz eingeführt wurde, wird nicht abgeschafft, sondern den Kreisen wird über tragen, dies anzupassen. Auf Nachfrage bei der Kreisverwaltung haben wir dazu heute die Antwort bekommen:
- Die aktuelle Allgemeinverfügung aus der Zeit hoher Inzidenzwerte seit ja noch bis 06.06.2021 verlängert
- Ob und was daran zu ändern ist, müssen die Kommunen festlegen. Wann das geklärt wird, war heute unbekannt.
Vor diesem Hintergrund werden wir wohl abzuwarten haben, ob und wann der Kreis tätig wird, um die Einschränkungen für die Bürger zurückzunehmen, nachdem die Voraussetzungen entfallen sind.
Text, Foto: Ahrensburg-Portal