Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geltende Coronavirus-Testverordnung geändert.

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Die Verordnung tritt am 01. Juli 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Der neue Verordnungstext enthält wichtige Änderungen für die Betreiberinnen und Betreiber von Bürgerteststationen:

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren benötigen keine eigenständige Beauftragung mehr. Sie sind direkt per Verordnung beauftragt.
  • Beauftragungen Dritter dürfen nur ausgesprochen (oder aufrechterhalten) werden, wenn gewährleistet wird, dass diese die infektionsschutz-, medizinprodukte- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen einhalten und die erforderliche Zulässigkeit aufweisen.
  • Außerdem müssen ab dem 01.07.2021 gegenüber der beauftragenden Stelle begründete Angaben zur vorhandenen Testkapazität gemacht werden.
  • Die Dokumentationspflichten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung wurden neu geregelt. Die Auftrags- und Leistungsdokumentation ist bis zum 31. Dezember 2024 zu speichern oder aufzubewahren. Die Form der Abrechnungsunterlagen, der Dokumentation und weitere Nachweise werden von der Kassenärztlichen Vereinigung bis zum 09. Juli 2021 festgelegt.
  • Ab dem 01. August 2021 sind Anbieterinnen und Anbieter von Bürgertests verpflichtet, den zuständigen Stellen monatlich und standortbezogen die Zahl der von ihnen erbrachten Bürgertestungen mitzuteilen.
  • Die Kassenärztliche Vereinigung wird die Plausibilität der Abrechnungen prüfen und zusätzlich stichprobenartig vertiefte Prüfungen durchführen.
  • Die Vergütung für die PoC-Antigen-Tests beträgt ab dem 01.07.2021 pauschal 3,50 € und für die weiteren Leistungen je Testung 8,00 €.
  • Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn wird die im Kreis Stormarn beauftragten Bürgerteststationen kurzfristig anschreiben und über die neuen Voraussetzungen bzw. die nunmehr vorzulegenden Nachweise individuell informieren.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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