Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Aufgrund des auch in Schleswig-Holstein angestiegenen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die bereits am 29. September 2020 angekündigten Anpassungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus am 1. Oktober beschlossen. Die neuen Regelungen werden wie geplant am 5. Oktober 2020 in Kraft treten.

In der neuen Landesverordnung sind insbesondere Klarstellungen und notwendige rechtliche Anpassungen aufgenommen. Unter anderem sind nun im Einzelhandel Hygienekonzepte für sämtliche Einzelhandelsbetriebe verpflichtend. Zudem gibt es Klarstellungen zur außerschulischen Bildung. Die schulbezogene Maskenpflicht wurde in die eigenständige Corona-Schul-Verordnung überführt. Beim Veranstaltungsstufenkonzept wird angesichts der aktuellen Zahlen der Corona-Neuinfektionen vorerst keine weitere Stufe umgesetzt.

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Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Die aktuelle Lage lässt keine weiteren Lockerungen zu. Dass wir auf das Infektionsgeschehen zurzeit noch mit lokalen Maßnahmen reagieren können, ist ein großer Vorteil, den wir nicht leichtfertig verspielen dürfen. Wenn wir alle Rücksicht aufeinander nehmen und Verantwortung füreinander übernehmen, kommen wir gemeinsam auch gut durch Herbst und Winter.“

Auf ein vorsichtiges Vorgehen hatten sich auch die Bundesregierung und die Bundesländer verständigt. So soll ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Diese koordinieren Land und Gesundheitsämter auf Grundlage der Verordnung je nach Art und Umfang des Ausbruchsgeschehens.

Bei der Corona-Quarantäneverordnung wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu verbessern. So wurde eine Klarstellung für den Bereich Risikogebiete eingepflegt.

Beide Landesverordnungen gelten bis einschließlich 1. November 2020.

Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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