Die Landesregierung hat heute (26. April 2022) die bestehenden Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wurden Anpassungen bei den Testvorgaben in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorgenommen.
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- So entfallen ab dem 1. Mai in Einrichtungen der Eingliederungshilfe verpflichtende Testerfordernisse für Beschäftigte, da das Schutzniveau durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die im Vergleich zur Altenpflege geringere Vulnerabilität der Bewohnerinnen und Bewohner dies nicht allgemein erfordern.
- Für Besucherinnen und Besucher, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, gilt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe weiterhin eine Testpflicht.
- Zudem müssen Beschäftigte in geschlossenen Räumen und Besucherinnen und Besucher auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Änderungen werden zum 1. Mai 2022 in Kraft treten.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
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