Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Regeln bleiben im Kreis Stormarn unverändert – Testpflicht in Schulen

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Am 14.04.2012 hatte die Landesregierung die Corona-Regelungen für die Zeit vom 19. Bis 25.03.2021 für die einzelnen Kreise festgelegt (unser Bericht). Die formelle Umsetzung erfolgt in den Allgemeinverfügungen der Kreise. Daher hat der Kreis Stormarn die dortigen Entscheidungen heute wie folgt wiederholt:

Da im Kreis Stormarn die Inzidenz weiterhin den Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern überschreitet (und unter dem Wert von 100 liegt) , bleibt es nach Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt des Kreises Stormarn und dem Landeskabinett für den Zeitraum vom 19. bis 25. April 2021 bei den bestehenden Regelungen:

  • Für den Einzelhandel gilt somit weiterhin Click &Meet.
  • Die Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen und
  • in Krippen, Kitas und Horten findet der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.

Schulen: Mit Ende der Osterferien gilt ab Montag den 19.04.2021 in den Schulen für die
• Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht
• Jahrgangsstufen 7 bis 13 Wechselunterricht
• Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Für den Präsenzunterricht gilt eine Testpflicht. Hierfür müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie für das Schulpersonal zweimal wöchentlich einen Test durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen.

Landrat Dr. Görtz: „Mit Blick auf die aktuelle Inzidenz von 89,7 (Stand 16.04.2021) in unserem Kreis ist zu befürchten, dass wir – wie unsere Nachbarkreise – kurzfristig die 100er-Marke überschreiten. Dies würde verschärfende Maßnahmen u.a für den Einzelhandel, Schule, Kita, Außengastronomie und Kontaktbeschränkungen bedeuten. Daher ist meine eindringliche Bitte, sich an die Regeln zu halten, und private Kontakte, insbesondere in geschlossenen Räumen, auf ein Minimum zu reduzieren.“

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

 

 

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