Der Kreis Stormarn setzt die von der Landesregierung am 24.03.2021 für den Kreis Stormarn beschlossenen Reglementierungen (Website der Landesregierung) für den Zeitraum 29.03.2021 bis 05.04.2021 um und erlässt eine Allgemeinverfügung mit folgendem Inhalt:
Einzelhandel
Kund:innen dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
Schulen
- Grundschule: Präsenzunterricht
- Jahrgänge 5 und 6: Präsenzunterricht
- Jahrgänge 7 bis Q1: Wechselunterricht
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Krippen, Kitas und Horte
Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Der Inzidenzwert des Kreises Stormarn liegt aktuell bei 91,7.
Gleiches gilt für die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen. Diese wurde ungeändert bis zum 11. April 2021 verlängert.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal