Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Antragsfrist beginnt ab 12.04.2021 – Antragsunterlagen sind aber noch nicht erhältlich

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Deutsche und EU-Behörden sind weiterhin nicht in der Lage, für Corona Impfungen zu sorgen. Stattdessen werden jetzt wieder einmal Förderprogramme aufgelegt, die den wirtschaftlich Geschädigten der Lockdown-Reglementierungen helfen sollen. Das Ganze ist kompliziert wie die noch immer nicht vollständig ausgezahlten „November-Hilfen“. Der Professionalisierungsgrad in Kiel ist ähnlich schlecht wie in Berlin: Auf den vom Kieler Wirtschaftsministerium verlinkten Seiten der IB.SH sind die Antragsunterlagen heute noch nicht zum Download zu finden. Der Terminplan des Förderprojektes zeigt, wie lange man in der Landesregierung noch mit Lockdowns rechnet: Startens sollen die Förderungen erst im August 2021.

Kiels Wirtschaftsminister Buchholz stellt das Kieler Projekt heute wie folgt vor:

Die Corona-Pandemie hat schon jetzt deutliche Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen: mehr Arbeitslose, weniger Ausbildungsverträge, beschleunigter digitaler Wandel

Die EU hat daher die Initiative REACT-EU gestartet, um zur Bewältigung der Pandemie-Folgen beizutragen. Schleswig-Holstein erhält aus diesem Topf 14,8 Millionen Euro zur Förderung von Arbeitsmarktprojekten. „Wir werden die EU-Mittel dafür nutzen, besonders betroffene Personengruppen zu unterstützen, Weiterbildung und Qualifizierung zu fördern und Digitalisierungsprojekte zu starten“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz heute (8. April) bei der Vorstellung des Programms. „Damit tragen wir nicht nur zur Krisenbewältigung bei, sondern leisten auch einen Beitrag zur stabilen Erholung der Wirtschaft.“

Noch könne das volle Ausmaß der negativen Auswirkungen nicht beziffert werden, aber schon jetzt hätten gerade diejenigen Schwierigkeiten, die es auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt ohnehin schwer hätten, erklärte Buchholz. Und auch Defizite in der Digitalisierung sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Beschäftigten seien deutlich sichtbar. „Mit unseren drei Förderschwerpunkten adressieren wir zielgerichtet diese zentralen Herausforderungen“, so der Minister.

Der erste Schwerpunkt sieht Qualifizierungs-, Coaching- oder Beratungsangebote für Personengruppen wie Solo-Selbstständige, Inhaber/innen von Kleinst- und Kleinunternehmen, Langzeitarbeitslose und Personen am Übergang Schule in Beruf vor. Der „Weiterbildungsbonus Pro“ als zweiter Schwerpunkt folgt dem bekannten Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und zeichnet sich durch einen von 50 auf 10 Prozent reduzierten Arbeitgeber-Anteil aus. Mit dem dritten Schwerpunkt sollen Voraussetzungen verbessert werden, arbeitsmarkt- und bildungsbezogene Leistungen digital zu erbringen.

Die Palette an möglichen Nutznießern ist groß: Von Unternehmen über Solo-Selbstständige bis hin zu Beschäftigten, Arbeitssuchenden oder Bildungsträgern könnten alle von den Mitteln profitieren. „Ich appelliere an die schleswig-holsteinische Trägerlandschaft sowie an Arbeitgeber und -nehmer, von den attraktiven REACT-EU-Konditionen Gebrauch zu machen. Mit REACT-EU haben wir die Möglichkeit, Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt aufzuzeigen und neue Wege zu beschreiten“, betonte der Minister.

Die Grundlage für die Förderung bildet das „Landesprogramm Arbeit“, das um die neuen Schwerpunkte erweitert wurde. Schon jetzt fließen hier auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds hinein. „Hier wurde ein eigenes spezielles Programm innerhalb unseres bestehenden Arbeitsmarktprogramms geschaffen. Auf diese Weise können wir auf die unterschiedlichen Bedarfe auf dem Arbeitsmarkt infolge der Pandemie bestmöglich reagieren“, so Buchholz.

Anträge zur Förderung von Projekten können ab der kommenden Woche bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Projekte können frühestens am 1. August 2021 beginnen und müssen spätestens zum 30. Juni 2023 enden.

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion; Foto: Frank Peter

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