Restaurant (Foto: Nenad Maric auf Pixabay)

Die Tourismuswirtschaft ist seit Beginn der Corona-Pandemie eine der am stärksten betroffenen Branchen und wartet dringend auf Signale, wieder an den Start gehen zu können.

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„Täglich erreichen uns Anfragen der Firmen; die Nervosität wächst“

berichtet Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein: „Denn ein erneuter Ausfall des Ostergeschäfts würde in der Tourismusbranche Umsatzverluste in Millionenhöhe zur Folge haben. Im März und April werden bis zu 14 Prozent des Übernachtungsvolumens in Schleswig-Holstein generiert. Das lässt sich in späteren Monaten nicht kompensieren.“

Der Branche bereite nicht nur der drohende Umsatzausfall, sondern auch die Gefahr der Abwanderung von Arbeitskräften große Sorgen. Ein Lockdown über Ostern hinaus könnte dazu führen, dass vielen Betrieben auch für eine mögliche Sommersaison viel zu wenige Arbeitskräfte zur Verfügung stünden.

Stufenplan Schleswig-Holstein für Öffnungen muss umgeseetzt werden

Die IHK Schleswig-Holstein appelliert deshalb an die Landesregierung, unbedingt an ihrem Stufenplan festzuhalten und die darin definierten Öffnungsschritte notfalls auch ohne bundeseinheitliche Beschlüsse umzusetzen, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Ipsen: „Hotels und Restaurants lassen sich nicht von heute auf morgen hochfahren. Die Betriebe brauchen einen gewissen Vorlauf für die nötigen Vorbereitungen.“ Der Stufenplan der Landesregierung erlaubt bei einem über sieben Tage stabilen Inzidenzwert unter 50 für die Gastronomie erste Lockerungen, auch im Innenbereich.

Für den Bereich Beherbergung sind die Vorgaben zwar etwas enger. Aber: „Das Robert Koch-Institut stuft das Infektionsrisiko in Hotels und Beherbergungsbetrieben als gering ein, sodass diese mindestens genauso früh geöffnet werden könnten“, betont Ipsen.

„Seit Beginn der Pandemie haben die Unternehmen in Hygienekonzepte investiert und werden auch weiterhin für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden sorgen. Steigende Impfquoten, gerade bei den Risikogruppen, sinkende Auslastung der Intensivbetten, regelmäßige Schnell- und Selbsttests, deren Ergebnisse im Fall einer Infektion digital mit den Gesundheitsämtern gekoppelt sind, geben viel mehr Sicherheit als noch vor wenigen Monaten denkbar war.“

Um zu verhindern, dass Reisen aus Gebieten mit hohem Infektionsgeschehen zu einem Anstieg der Corona-Fälle in Schleswig-Holstein führen, sollten Übernachtungsreisen nur Personen antreten dürfen, die in ihren Herkunftsorten innerhalb von 48 Stunden vor ihrer Ankunft nachweislich negativ auf das Virus getestet wurden oder über einen Impfvollschutz verfügen.

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Nenad Maric auf Pixabay

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