Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

Die IHK Schleswig-Holstein fordert eine schnelle Öffnung von Fahrschulen

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Von den Corona-Beschränkungen sind seit dem 16. Dezember 2020 auch Fahrschulen betroffen, die Berufskraftfahrer ausbilden. Das Verbot von Fahrunterricht wirkt sich nicht nur negativ auf die Berufskraftfahrerfortbildung aus, sondern auch massiv auf die Ausbildung in diesem Beruf: Prüfungsteilnehmende müssen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung den Führerschein C/CE und 22 Wochen Fahrpraxis vorweisen. Diese grundsätzliche Zulassungsvoraussetzung kann aktuell nicht erfüllt werden, sodass der Abschluss im Sommer gefährdet ist.

„Wir erhalten vermehrt Anrufe von Unternehmen und Fahrschulen mit der Bitte, uns für eine Anpassung der Regelungen in Schleswig-Holstein einzusetzen“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.

In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Hamburg ist der Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen weiterhin möglich

„Die Fahrschulen verfügen über vorbildliche Hygienekonzepte. Die Abstandsregeln lassen sich aufgrund der Größe der Fahrzeuge gut umsetzen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Logistik-Bereich und im Interesse der ausbildenden Betriebe wie der Auszubildenden selbst fordern wir – unabhängig von den Beschlüssen in der gestrigen Ministerpräsidenten-Konferenz – den Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen auch in Schleswig-Holstein schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.“

Text: Pressestelle der IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger

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