Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist auch in Stormarn weiter auf dem Vormarsch. Gab es am Mittwoch letzer Woche nur 10 labortypisierte Fälle, so sind es in dieser Woche bereits insgesamt 52 Fälle.
Omikron gilt als sog. VOC-Variante, d.h. besorgniserregende SARS-CoV-2-Virusvariante, für die besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen sind:
- Enge Kontaktpersonen von Personen, die vermutlich an der Omikron-Variante erkrankt sind, müssen sich deshalb für 14 Tage in Quarantäne begeben.
- Dabei ist es egal, ob die Kontaktperson geimpft oder genesen ist. Auch geimpfte oder genesene Personen können innerhalb sehr kurzer Zeit Krankheitssymptome entwickeln und andere anstecken.
In seiner Allgemeinverfügung vom 30.11.2021 über die Anordnung zur Absonderung wegen einer Infektion durch das Corona-Virus hatte der Kreis angeordnet, dass
- enge Kontaktpersonen von Personen, die sich mit einer VOC-Variante infiziert haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben.
- Außerdem sind enge Kontaktpersonen verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt des Kreises zu melden.
Der Kreis Stormarn hat zu diesem Zweck ein Online-Formular auf seiner Internetseite unter Meldung von Kontaktpersonen – Kreis Stormarn (kreis-stormarn.de) bereitgestellt.
„Bitte halten Sie sich an die Regeln“, appelliert Landrat Dr. Henning Görtz, „damit wir den rasanten Anstieg der Corona-Fallzahlen eindämmen und möglichst bald wieder zu einem normalen Leben zurückkehren können.“
Text, Foto: Kreis Stormarn / Redaktion