Amt Siek: Das Amtsgebäude und Bürgerbüro (Foto: Ahrensburg-Portal)

In den kommenden Monaten wird die Anzahl der Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland stark ansteigen. Nach der Erstaufnahme in den Landeseinrichtungen werden die Asylsuchenden in regelmäßigen Abständen über die Kreise an die Kommunen zugewiesen.

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Aufgabe der Kommunen ist es, entsprechenden Wohnraum für die Flüchtlinge zu beschaffen. Für die Unterbringung wird daher ständig Wohnraum im Amtsbereich Siek gesucht.  Die aktuelle Lage hat zu einer Verschärfung der Situation geführt, sodass schnellstmöglich Wohnraum benötigt wird.

Die Vermittlung der wohnungssuchenden Personen und Familien erfolgt durch die Ordnungsbehörde der Amtsverwaltung Siek. Das Amt Siek ist bereit, mit den Wohnungsgebern in ein Mietverhältnis zu treten.

Vermieter von Wohnungen werden daher gebeten, sich im Fachbereich 3/ Liegenschaften beim Amt Siek zu melden, gern auch an: [email protected] per Mail.

Text: Amt Siek / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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