9 . S A T Z U N G Z U R Ä N D E R U N G
der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Vom 19. Dezember 2018
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung
vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) und § 25 Absatz
1 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KiTaG) vom 12. Dezember 1991
(GVOBl. Schl.-H. S. 651), jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen, wird nach
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Großhansdorf vom
18. Dezember 2018 folgende 9. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten vom 9. Juli 2010, zuletzt
geändert durch die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen
Kindertagesstätten vom 15. Dezember 2017, wird wie folgt geändert:
1. Die Anlage 1 zu § 6 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen
Kindertagesstätten erhält folgende Fassung:
„Anlage 1 zu § 6 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Gebührentarif über die Benutzungsgebühren
Gebührengegenstand Regelbeitrag Sozialbeitrag Krippenbetreuung
Ganztagsbetreuung
Mo.-Do.: 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr.: 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
635,– EUR/Monat
Kindergartenbetreuung
Vormittagsbetreuung
Mo.-Fr.: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
231,– EUR/Monat
Dreivierteltagsbetreuung
Mo.-Fr.: 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
280,– EUR/Monat
Ganztagsbetreuung
Mo.-Do.: 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr.: 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
349,– EUR/Monat
Mittagessen
(nur in Verbindung mit einer Dreivierteltags- oder
Ganztagsbetreuung)
60,– EUR/Monat