Alles oder nichts – nach diesem Motto hat die CDU-Fraktion im Ausschuss „Schule, Kultur, Sport“ des Stormarner Kreistags verhindert, dass sich die Berufliche Schule Bad Oldesloe zeitnah in ein Regionales Bildungszentrum (RBZ) umwandeln kann.
Seit 20 Jahren arbeiten die Oldesloer in RBZ-ähnlichen Strukturen. Anfang des Jahres bekräftigte eine Zweidrittelmehrheit der Lehrkräfte erneut ihren Umwandlungswunsch. Zur Anerkennung auf Wandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts fehlte dann nur noch der politische Beschluss. Diese politische Entscheidung kam im vergangenen Ausschuss nicht zustande, weil die CDU-Fraktion auf ihrer Sichtweise beharrte: „Entweder beide Schulen oder keine!“
Schon vor einem Jahr hatte die Grüne Kreistagsfraktion einen Antrag auf Wandlung einer oder beider Berufsschulen des Kreises – er ist noch für die Berufsschule in Ahrensburg zuständig – in Regionale Bildungszentren eingebracht. Damit sollte beiden Berufsschulen der Weg zu mehr Eigenständigkeit geebnet werden. Ein Vorangehen der Oldesloer Berufsschule hätte keinerlei Nachteile für die Ahrensburger, denn beide Schulen weisen ganz unterschiedliche Profile auf. Der Schulleiter der Berufsschule Ahrensburg bat im Ausschuss um mehr Zeit für die Entscheidung seiner Schulkonferenz. Im Herbst solle eine erneute Abfrage erfolgen.
„Wenn vom Schulleiter der Beruflichen Schule Bad Oldesloe ein so klares Votum im Ausschuss vorgestellt wird, dann verdient dies Anerkennung, Wertschätzung sowie eine politische Antwort durch die Mitglieder des Ausschusses“, sagt Wiebke Garling-Witt, Grüne Antragstellerin. Nichts spreche dagegen, dass zunächst eine Schule in den Wandungsprozess startet. Vielmehr wäre es angesichts der zukünftig zu erwartenden Anforderungen an das Bildungs- und Beschäftigungssystem vorteilhaft für den Kreis Stormarn, mit den beiden Nachbarkreisen Herzogtum Lauenburg und Segeberg gleichzuziehen und zumindest mit der Umwandlung der Beruflichen Schule Bad Oldesloe in ein RBZ zu beginnen. „Sollte Ahrensburg in den nächsten Jahren mit der Umwandlung nachziehen wollen, dann könnte sie von den bereits in Bad Oldesloe gewonnenen Erfahrungen profitieren“, so Garling-Witt.
Welche Nachteile eine Nichtumwandlung für den Standort Stormarn haben kann, habe sich in den vergangenen Jahren auch darin gezeigt, dass die in Schleswig-Holstein durch die Bundesagentur für Arbeit finanzierte Erzieherausbildung ausschließlich an Standorten mit Regionalen Berufsbildungszentren stattfinden konnte. „Alle Beruflichen Schulen des Landes ohne eigene Rechtsfähigkeit – also die Standorte im Kreis Stormarn– sind von diesen Ausbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ausgeschlossen“, erläutert Garling-Witt. Ausgeschlossen sei damit eine nennenswerte Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Stormarn, die an dieser Ausbildung gerne hätten teilnehmen wollen. Für den Arbeitsmarkt der Erzieherinnen und Erzieher in Stormarn habe das zur Konsequenz, dass ein Potenzial für die Ausbildung zusätzlicher Fachkräfte nicht genutzt werden konnte.
Wenigstens ein positives Zeichen hätte der Ausschuss setzen können, indem er die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe beschlossen hätte, welche sich mit der Bestellung eines Aufsichtsrates, seiner Geschäftsordnung und einer Satzung für das zukünftige RBZ befasst. „Hier hätte das politische Gremium schon vorbereitend tätig werden können – egal, ob für eine oder zwei Schulen“, ergänzt der Grüne Uwe Schreiber. Nun aber werde die Verantwortung auf die Schulen verschoben. Denn sollte sich die Berufsschule Ahrensburg im Herbst doch gegen die Wandlung in ein RBZ entscheiden, dann wäre mit dem Junktim der CDU – beide Schulen oder keine – auch das positive Votum der Beruflichen Schule Bad Oldesloe nichts mehr wert und alle Anstrengungen wären vorerst vergeblich. Entsprechend enttäuscht zeigte sich Kai Aagardt, Schulleiter der Oldesloer Schule, am Ende der Sitzung.
Am 25. April 2023 tagt der Ausschuss ein weiteres Mal. „Hoffentlich mit einem positiven Zeichen für eine Kreisberufsschule, die sich als RBZ modern und eigenständig aufstellen möchte,“ so Garling-Witt.
In Schleswig-Holstein gibt es aktuell 19 Regionale Bildungszentren und 16 Berufsbildende Schulen. Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen beschreibt die Weiterentwicklung der RBZ – aber geht das auch in Stormarn? Erwähnt seien nur einige Vorteile für diesen wirtschaftsstarken Kreis: Ein Regionales Berufsbildungszentrum hat vielfältige Möglichkeiten. Es trifft eigenständig die Entscheidungen über seine finanziellen Mittel – unter Aufsicht des RBZ-Verwaltungsrates. Es schließt mit den Kooperationspartnern eigenverantwortlich Verträge mit vielfältigen Zielrichtungen ab. Ein RBZ kann Fortbildungsmaßnahmen für die Wirtschaft flexibel einrichten & abrechnen. Einen erwirtschafteten Gewinn kann ein RBZ in Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte fließen lassen bzw. direkt für Projekte ihrer Schülerschaft zur Verfügung stellen. Ein RBZ ist verpflichtet, die Jahresbilanz dem Verwaltungsrat vorzulegen – eine politische Teilhabe bleibt also erhalten. Ein RBZ kann sich eigenständig an europäischen Förderungen beteiligen und gewonnene Fördergelder direkt in das Schulprofil einarbeiten, sei es für Kooperationen mit externen Bildungspartnern, für inklusive Bildungsgänge, für eine eigene Ausbildungs-KiTa.
Text: Grüne Stormarn