Die Grundsteuerreform - Projekt mit Problemen (Foto: Ahrensburg-Portal

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass die derzeitige Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Regierungen von Bund und Ländern haben daraus eine umfangreiche Verwaltungsreform gemacht. Ziel ist, dass die Steuer ab 01.01.2025 in neuer Form erhoben wird. Erstes Ergebnis: Die Bürger/innen müssen dem Staat Angaben zu ihren Immobilien machen – ursprünglich binnen vier Monaten bis 31.10.2022 (!)

Wie bei derartigen „Reformen“ üblich: Das Ganze ist extrem kompliziert (wir sind schließlich in Deutschland), die staatlichen Detailvorgaben und die Software des Staates sind noch nicht wirklich fertig. Außerdem zeigen die Verfahrensweisen in den Bundesländern, dass die Datenermittlung auch viel einfacher möglich ist – leider nicht in Schleswig-Holstein.

Daher ist absehbar, dass bereits die Datenerhebung in 2022 viele Fragen, Diskussionen und Konflikte mit sich bringen wird. Damit Sie möglichst gut informiert sind, stellen wir Ihnen an dieser Stelle ab sofort die jeweils aktuellen Neuigkeiten zur Verfügung.

25.10.2022 Informationsveranstaltung der BürgerStiftung
Die Grundsteuer-Reform – was man wissen muss“.

Referent des Vortrags ist Sönke Wehnsen, Steuerberater in Bargteheide. Er wird die gesetzlichen Anforderungen und die Konsequenzen der Reform vorstellen, von der Datenermittlung bis zur Meldung an das Finanzamt und die Handlungsmöglichkeiten der Steuerpflichtigen erläutern, wie sie der Meldepflicht korrekt und fristgerecht nachkommen können.

„Die Grundsteuer-Reform – was man wissen muss“ findet am 25.10.2022 im Hilfszentrum, Alter Sportplatz 8, 22941 Bargteheide statt. Für die Teilnahme gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln in Corona-Zeiten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahme ist nach bestätigter Anmeldung kostenfrei, Spenden sind erbeten. Eine bestätigte Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen bis 25.10.2022, 12 Uhr über die Website der Bürgerstiftung: https://www.buergerstiftung-region-ahrensburg.de/service/

13.10.2022 Frist zur Abgabe der Meldungen der Bürger/innen verlängert bis 31.01.2023

Finanzministerin Monika Heinold teilt mit: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Auf dieses Datum haben sich Bund und Länder im Rahmen der heutigen Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister in Berlin einvernehmlich verständigt. Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch in dieser ohnehin schon krisenreichen Zeit nicht zusätzlich belastet werden und Finanzämter von einer möglichen Vielzahl an Fristverlängerungsanträgen verschont bleiben. Damit haben Bürgerinnen und Bürger drei Monate länger Zeit, ihre Erklärung einzureichen.

Finanzministerin Monika Heinold hatte immer wieder betont, dass eine gemeinsame Einigung von Bund und Ländern geboten sei und sagt: „Mit dem heutigen Beschluss haben die Menschen weitere drei Monate Zeit, das Grundsteuerformular auszufüllen. Mit den vielfältigen Hilfestellungen, die das Finanzministerium und die Finanzämter geben, müsste diese Aufgabe zu bewältigen sein.“

Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen in Schleswig-Holstein rund 1,3 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli läuft die Frist für die Erklärungsabgabe für Grundbesitz. Bisher sind in Schleswig-Holstein 448.727 Erklärungen abgegeben worden, das sind 35,5 Prozent. Die ursprünglich gesetzte Frist zur Abgabe sollte am 31. Oktober 2022 auslaufen.

Trotz der beschlossenen Fristverlängerung empfiehlt Ministerin Heinold, den heute neu vereinbarten Termin ernst zu nehmen: „Unsere Kommunen sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Damit diese Einnahmen auch ab 2025 gesichert sind, braucht es jetzt die Kooperation aller Beteiligten. Die neu gesetzte Frist muss eingehalten werden.“ Die Grundsteuer sei eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen. Daher sei die rechtzeitige Abgabe der Grundsteuererklärungen die zeitnah notwendige Vorarbeit, damit die Kommunen auf Basis der jetzt zu erhebenden Daten ihre Hebesätze neu und aufkommensneutral festsetzen können, betont Heinold.

Schon nach der bisherigen Gesetzeslage war es möglich, im Einzelfall und bei Vorliegen eines sachlichen Grundes einen individuellen Fristverlängerungsantrag zu stellen. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Finanzamts. Zusätzlich hat das Finanzministerium im Jahr 2022 frühzeitig den Dialog mit den Spitzen von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband begonnen, um der besonderen Situation gerecht zu werden, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Vielzahl von Erklärungen bis zum 31.10.2022 abgeben müssen. Dabei wurde ein pragmatischer Weg aufgezeigt, damit erforderlichenfalls die Beraterinnen und Berater mit den zuständigen Finanzämtern individuell einen zeitlich gestreckten Ablaufplan vereinbaren können, um den Arbeitsanfall zu bewältigen.

Unterstützungsangebote zur Grundsteuer

Unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer bietet das Finanzministerium weiterhin umfangreiche Möglichkeiten zur Information und Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern. Dort finden sich unter anderem Schritt-für-Schritt Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare, Infobroschüren und einen Erklärfilm. Neben der Möglichkeit, einen persönlichen Termin im Finanzamt zur Unterstützung bei der Abgabe zu buchen, bietet das Land zudem auch Telefon-Hotlines in den Finanzämtern an und hat einen Rückruf-Service eingerichtet, über den Eigentümerinnen und Eigentümer Telefontermine mit ihrem zuständigen Amt buchen können. Um auch für Berufstätige gut erreichbar zu sein, wurde in den Ämtern ein „langer Servicetag“ pro Woche eingerichtet, an dem bis 19 Uhr Telefontermine vergeben werden können.

05.10.2022 Finanzminster Lindner kündigt Verlängerung der Abgabefrist für die Bürger an
Das Desaster der Finanzbehörden bei der Grundsteuerreform hat jetzt eine erste Konsequenz: Bundesfinanzminister Christian Lindner kündigt an, dass die Abgabefrist für die Meldungen der Bürger/innen verlängert werden soll.

15.09.2022 Informationsveranstaltung des Finanzministeriums in Bad Oldesloe
Unter dem Titel „Infoveranstaltung zur Grundsteuer in Ihrer Region“ führt ein Team von Referentinnen und Referenten der Finanzämter durch die ELSTER-Formulare und beantwortet auch Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Papierform. Die Infoabende richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und dauern etwa zwei Stunden. Für den Kreis Stormarn findet der Termin statt am: 15.09.2022, 17 bis 19 Uhr
Ort: Kreistagssitzungssaal, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen per E-Mail unter [email protected] oder montags bis freitags, in der Zeit von 8 bis 13 Uhr, telefonisch unter 0431/988 4184.

05.09.2022 BürgerStiftung stellt Arbeitshilfe zum Herunterladen bereit
Die BürgerStiftung Region Ahrensburg hat im Rahmen der AKTIV LEBEN-Messe die Bürger/innen informiert mit „Die Grundsteuer-Reform – was man wissen muss“.

Der Referent des Vortrags, Uwe Schempp, Steuerberater und Geschäftsführer einer Kanzlei in Volksdorf, hat dazu die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die BürgerStiftung stellt diese Arbeitshilfe für die Bürger/innen kostenfrei online auf ihrer Website zum Herunterladen zur Verfügung

02.09.2022: Ministerin Heinold berichtet im Landtag zum Stand der Umsetzung
Finanzministerin Monika Heinold sieht das Land bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gut aufgestellt…Bei der Anzahl der abgegebenen Erklärungen liegt Schleswig-Holstein mit derzeit knapp 15 Prozent im Bundesdurchschnitt. „Wir haben unser Ziel noch nicht erreicht“, so Heinold. Zur Frage einer möglichen Fristverlängerung betonte die Ministerin: „Bund und Länder haben sich gestern auf eine gemeinsame Lageanalyse für Ende September verständigt.“ Der vollständige Text

31.08.2022 FDP will Steuer-Mehrbelastungen ab 2025 verhindern
Stormarns Freidemokraten möchten verhindern, dass die Grundsteuer-Reform zu einer Mehrbelastung für alle Bürger führt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuberechnung der Einheitswerte gefordert. Zurzeit läuft dafür die Datenerhebung. Sobald die neuen Grundsteuerwerte feststehen, werden die Städte und Gemeinden die Hebesätze beschließen. Bundespolitiker und Kommunen hatten angekündigt, dass sie die Neuregelung nicht nutzen werden, um ihre Einnahmen zu erhöhen.
Die FDP möchte durch Grundsatzbeschlüsse in den Stadt- und Gemeindevertretungen sicherstellen, dass es nicht bei der Ankündigung bleibt. „Es darf keine zusätzliche Belastung der Bürger durch die Hintertür geben. Ziel der Reform war es nicht, Mehreinnahmen zu generieren“, sagt Uwe Rasch, Vorsitzender der FDP-Fraktion Reinbek. „Für die ab dem 1. Januar 2025 zu entrichtende Grundsteuer wird der Hebesatz in der Haushaltsplanung für 2025 so festgelegt, dass das Grundsteueraufkommen gegenüber den Ist-Einnahmen aus 2023 nicht ansteigt,“ heißt es im Antrag, den die FDP gleichlautend u.a.in Reinbek, Ahrensburg, Glinde, Bargteheide, Barsbüttel, Hoisdorf und der Waldgemeinde Großhansdorf einbringt. „In Kommunen mit hohem Wohnwert und entsprechend hohen Bodenpreisen werden viele mehr zahlen müssen als heute“, erwartet Carsten Piek, „diesen Effekt sollten wir als Kommune nicht noch verstärken“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende in Großhansdorf.
Der neue Wert für die Steuermesszahl berechnet sich aus Grundstücksgröße, Wohnfläche, Bodenrichtwert und Gebäudealter. Die Gemeinden setzen dann ihren Hebesatz fest, der mit der Steuermesszahl multipliziert wird. Auf geförderten Wohnraum nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz wird ein Abschlag von 25 Prozent gewährt. Weil das Aufkommen gleichbleiben soll, muss das natürlich ausgeglichen werden. Das dürfte so ziemlich alle Eigenheimbesitzer betreffen. Je gefragter die Lage ist, in der das Haus steht, desto teurer wird es.
„Das betrifft nicht nur die Eigentümer, sondern auch alle Mieterinnen und Mieter. Weil die Grundsteuer auf die Mieten umgelegt wird, müssen auch sie mit einer deutlichen Mehrbelastung rechnen“, sagt Thomas Bellizzi. Deshalb sei es umso wichtiger, dass die Städte und Gemeinde da nicht noch einen draufsetzen um die Wohnkosten nicht noch weiter anzuheben.

21.08.2022 Ahrensburg: BürgerStiftung lädt zum Vortrag
Die BürgerStiftung informiert über die Pflichten der Immobilienbesitzer und welche Möglichkeiten sie für ihre Meldung haben. Referent des Vortrags ist Uwe Schempp, Steuerberater und Geschäftsführer einer Kanzlei in Volksdorf.
Termin: 21.08.2022, 11.30 und 15 Uhr
Ort: Schulzentrum Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, 22926 Ahrensburg
Eintritt kostenfrei, Spenden erbeten
Weitere Informationen
zur Anmeldung (bis 20.08.2022, 18 Uhr)

03.08.2022 Finanzministerium will Unterstützung der Bürger verbessern

Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen rund 1,3 Millionen Grundstücke in Schleswig-Holstein neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli läuft die Frist für die Erklärungsabgabe für Grundbesitz. Nach einem Monat hat Staatssekretärin Dr. Silke Torp heute ein Zwischenfazit gezogen und weitere Maßnahmen zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe vorgestellt. Insgesamt sind bislang 111.087 Erklärungen abgegeben worden, davon 93.152 über ELSTER. Somit sind bereits rund 7,2 Prozent aller in Schleswig-Holstein abzugebenden Erklärungen über ELSTER eingegangen. Bundesweit liegt der Durchschnitt aller bereits über ELSTER abgegebenen Erklärungen ebenfalls bei rund 7,2 Prozent.

„Die Neuberechnung der Grundsteuer ist bundesweit eine der größten Steuerrechtsreformen der vergangenen Jahrzehnte. Das ist für alle Beteiligten ein Kraftakt. Das spornt uns an, den Prozess weiterhin eng zu begleiten. Unsere Beschäftigten in den Finanzämtern leisten Außerordentliches. Gerade zu der kompetenten Beratung vor Ort bekommen wir viel positives Feedback. Dass es bei einer so umfassenden Reform auch Nachsteuerungsbedarf gibt, ist nicht ungewöhnlich. Deshalb machen wir zusätzliche zielgerichtete Unterstützungsangebote. Zentral ist dabei der neu eingerichtet Rückruf-Service, der seit dem 1.8. in Anspruch genommen werden kann“, sagte Staatssekretärin Dr. Silke Torp.

Über die Webseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer können Eigentümerinnen und Eigentümer seit Montag unkompliziert einen Wunschtermin für ein Telefonat mit ihrem Finanzamt buchen. Dafür wählen sie das jeweilige Finanzamt und dann den gewünschten Zeitraum aus, zu dem sie angerufen werden möchten. Zunächst werden 20.000 Termine vorgehalten.

Darüber hinaus hat das Finanzministerium eine Klick-Anleitung für ELSTER erstellt, mit der Schritt für Schritt durch die Erklärungsabgabe geführt wird. Zudem wird es einen Erklärfilm für die Bedienung von ELSTER speziell für Schleswig-Holstein geben. Auch für das Ausfüllen des Papiervordrucks wird eine Anleitung erstellt. Diese soll in den Ämtern ausgelegt werden.

„Es ist mir wichtig, dass wir als Finanzverwaltung unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Erklärungsabgabe bestmöglich unterstützen. Hier danke ich allen Beschäftigten in den Finanzämtern für den bislang gezeigten Einsatz. Mir ist bewusst, dass die Erklärungspflicht auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer mit Aufwand verbunden ist. Deshalb ist es mir ein Anliegen, mich an dieser Stelle auch bei ihnen für das Verständnis, die konstruktive Kritik, aber auch die vielen positiven Rückmeldungen zu bedanken“, so Torp.
Übersicht der Hilfsangebote zur Grundsteuererklärung

Grundsteuer-Webseite: www.schleswig-holstein.de/grundsteuer

Mit Informationen zu:
• Erklärungsabgabe
• Formularen
• Begriffserklärungen
• Kontaktmöglichkeiten
• Terminbuchung Finanzämter (persönlich oder Rückruftermin)
• Erklärungen wo finde ich die notwendigen Angaben?
• FAQ und aktuelle Hinweise

Downloads, Verlinkungen, Videos
• Download Grundsteuer Formulare
• Download Schritt-für-Schritt-Anleitung „Erklärungsabgabe für Einfamilienhaus mit Elster“
• Download Schritt-für-Schritt-Anleitung „Erklärungsabgabe für Eigentumswohnung mit Elster“
• Verlinkung zum Bodenrichtwertportal
• Download Anleitung Bodenrichtwertportal
• Verlinkung zum Ertragsmesszahlenportal für land- und forstwirtschaftliche Flächen
• Kontaktdaten aller Finanzämter
• Terminbuchung bei allen Finanzämtern

Möglichkeiten der Erklärungsabgabe

Voll-Digital
Erklärungsabgabe per ELSTER oder vereinfachte Abgabemöglichkeit über
Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de) (Service des Bundes, deckt einfache Privat-Sachverhalte ab)

Halb-digital
Download der Formulare und Ausfüllen am Computer, Ausdruck und Versenden ans Finanzamt

Manuell
Abholen der Formulare im Finanzamt und händisches Ausfüllen. Die Papiervordrucke
sind auch in vielen Stadt-oder Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Hilfsangebote im Überblick
• Rückrufservice der Finanzämter
• Hotline: Telefon-Auskünfte ohne Terminvereinbarung
• Persönlicher Termin im Finanzamt
• Schritt-für-Schritt-Anleitung Grundsteuererklärung mit Elster für Einfamilienhäuser
• Schritt-für-Schritt-Anleitung Grundsteuererklärung mit Elster für Eigentumswohnungen
• Anleitung für das Bodenrichtwertportal
• Info-Faltblatt Grundsteuer
• Info-Anschreiben mit persönlichen Informationen, z. B. Steuernummer des Grundbesitzes

Weitere geplante Hilfsangebote
• Erklärvideo „Grundsteuererklärung mit Elster“
• Anleitung zum Ausfüllen des Papiervordrucks
Ergänzende Informationen des Bundes
• Steuer-Chatbot
• Erklärvideo des Bundes zu Elster
• Erklärvideo des Bundes zu Grundsteuer
• Elster-Hotline des Bundes

14.07.2022 Stadt Ahrensburg

Die Verwaltung der Stadt Ahrensburg bietet den Bürger/innen an, dass Papierformulare für die Abgabe der Meldung in der Stadtbücherei abzuholen – zu den üblichen Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 10:00-19:00 Uhr, Dienstag geschlossen, Mittwoch und Freitag 10:00-16:00 Uhr, Samstag 10:00-13:00 Uhr.

30.06.2022 Finanzmisterium Schleswig-Holstein
Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in Deutschland müssen alle Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von den Finanzämtern neu bewertet werden.

Am 1. Juli 2022 beginnt der Zeitraum für die Erklärungsabgabe über den Grundbesitz in Schleswig-Holstein. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 ihre Erklärung beim Finanzamt einzureichen.

„Eine Reform der Grundsteuer war notwendig und wurde uns vom Bundesverfassungsgericht aufgetragen. Uns als Finanzverwaltung ist bewusst, dass die Neuberechnung auch für die Bürgerinnen und Bürger mit Aufwand verbunden ist. Mit unserem Informationsangebot versuchen wir, dabei so gut es geht zu unterstützen. Ich bin sicher, dass alle 1,3 Millionen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein ihre Erklärung fristgerecht abgeben werden und bedanke mich schon jetzt bei allen Beteiligten für die Mitarbeit“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Ausführliche Informationen, Hintergründe und FAQs zur Grundsteuerreform finden sich auf der Webseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer. Über das Internetportal www.elster.de können die Erklärungen der Feststellung des Grundsteuerwertes übermittelt werden. Auch über das vereinfachte Angebot des Bundes unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de kann eine Erklärung abgegeben werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, beispielsweise, wenn die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Abgabe nicht gegeben sind. Die entsprechenden Papiervordrucke können in den Finanzämtern oder in Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgeholt werden.

Die Steuernummer des Grundbesitzes stimmt nicht mit der Einkommenssteuernummer überein, sondern wird vom Finanzamt mitgeteilt. Die erforderlichen Angaben zu den Grundstücksdaten und zum Bodenrichtwert des Grundstücks können im Grundsteuerportal auf der Webseite des Landes abgerufen werden.

Für die Erklärung für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden folgende Angaben benötigt:

Grundsteuerreform: Die Daten und deren Quellen für die zu meldenden Angaben (Finanzministerium SH)

Grundsteuerreform: Die Daten und Quellen zum Herunterladen (pdf)

Hintergrund der Grundsteuerreform
Die Grundsteuer ist mit rund 400 bis 500 Mio. Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen der schleswig-holsteinischen Kommunen. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer in einem Urteil von 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Das Grundsteuerreformgesetz trat als sogenanntes Bundesmodell 2019 in Kraft. Zugleich wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene abweichende Regelungen über die Grundsteuer zu treffen. Schleswig-Holstein hat davon keinen Gebrauch gemacht, sondern setzt das wertorientierte Bundesmodell um.
Bundesweit muss nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssen festgesetzt werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach der neuen Regelung erhoben werden.

Text: Finanzministerium / Redaktion, Foto: Frank Peter

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