Finanzministerin Monika Heinold (Foto: Frank Peter)

Finanzministerin Monika Heinold sieht das Land bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gut aufgestellt. „Unser Hilfsangebot für Eigentümerinnen und Eigentümer ist vielfältig und wir bekommen dazu viel positives Feedback“, sagte Heinold am 02.09.2022 im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

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Das Finanzministerium hat unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer eine umfangreiche Webseite erstellt, die unter anderem Schritt-für-Schritt Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare, Infobroschüren und einen Erklärfilm bietet. Neben der Möglichkeit, einen persönlichen Termin im Finanzamt zur Unterstützung bei der Abgabe zu buchen, bietet das Land zudem auch Telefon-Hotlines in den Finanzämtern an und hat einen Rückruf-Service eingerichtet, über den Eigentümerinnen und Eigentümer Telefontermine mit ihrem zuständigen Amt buchen können. Von den 20.000 freigeschalteten Terminen sind bislang rund 1.100 Termine gebucht. Um auch für Berufstätige gut erreichbar zu sein, wurde in den Ämtern ein „langer Servicetag“ pro Woche eingerichtet, an dem bis 19 Uhr Telefontermine vergeben werden können. Ab Mitte September werden zudem in jedem der 15 Kreise und kreisfreien Städte Informationsveranstaltungen zur Grundsteuer angeboten.

Bei der Anzahl der abgegebenen Erklärungen liegt Schleswig-Holstein mit derzeit knapp 15 Prozent im Bundesdurchschnitt. „Wir haben unser Ziel noch nicht erreicht“, so Heinold: „Die Erfahrung zeigt aber: Je näher die Fristen rücken, desto mehr Menschen geben ihre Steuererklärung ab.“

Zur Frage einer möglichen Fristverlängerung betonte die Ministerin: „Bund und Länder haben sich gestern auf eine gemeinsame Lageanalyse für Ende September verständigt. Alle wissen, dass die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Frist eingehalten werden muss und dass auch die Kommunen noch ausreichend Zeit für die Umsetzung der Reform brauchen.“

Abschließend appellierte die Ministerin an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben: „Manchmal hilft es auch, sich einfach einen Ruck zu geben und das Steuerformular auszufüllen. Denn eine unangenehme Sache wird ja nicht dadurch besser, dass man zuwartet. Als Finanzverwaltung unterstützen wir Sie dabei, so gut es geht. Und vielleicht hilft es auch sich am Anfang zu sagen: Schön, dass ich zu Denjenigen gehöre, die Wohneigentum haben!“

Text: Finanzministerium / Redaktion, Foto: Frank Peter

Alle Informationen zur Grundsteuerreform 2022 im Blog

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