Finanzministerin Monika Heinold teilt am 13.10.2022 mit:
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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Auf dieses Datum haben sich Bund und Länder im Rahmen der heutigen Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister in Berlin einvernehmlich verständigt.
Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch in dieser ohnehin schon krisenreichen Zeit nicht zusätzlich belastet werden und Finanzämter von einer möglichen Vielzahl an Fristverlängerungsanträgen verschont bleiben. Damit haben Bürgerinnen und Bürger drei Monate länger Zeit, ihre Erklärung einzureichen.
Text: Finanzministerium SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
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