Händler drücken sich um Gewährleistungspflicht

Wenn Verbraucher ein Produkt wegen Mängeln reklamieren, haben sie oft Schwierigkeiten, ihr Recht durchzusetzen. Häufig schieben betroffene Händler den Schaden auf ihre Kund*innen ab. Die komplizierte Rechtslage zu Garantie und Gewährleistung macht es Verbraucher*innen zusätzlich schwer. Das hat eine Untersuchung der Verbraucherzentralen ergeben.

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Den meisten Ärger hatten Verbraucher*innen demnach mit Elektronikprodukten (44 Prozent) sowie Möbeln (29 Prozent) und Fahrzeugen (11 Prozent). Betroffene gaben an, dass Händler schwer oder gar nicht erreichbar gewesen seien oder sie vertröstet hätten. Einige Händler hätten sich bei Reklamationen damit herausgeredet, dass sie erst die Entscheidung des Herstellers abwarten müssten, wie mit dem beschädigten Produkt verfahren werde.
Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen
Rund zwei Drittel der untersuchten Beratungsfälle betrafen einen Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten war. In vielen Fällen behaupteten Händler, die Verbraucher*innen hätten den Defekt selbst verursacht. Das steht im Widerspruch zum Gewährleistungsrecht: Dies schreibt vor, dass der Verkäufer bis zu sechs Monate nach dem Kauf im Zweifelsfall beweisen muss, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Nach sechs Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht – er muss dann nachweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorlag. Vor allem bei elektronischen Geräten ist es für Betroffene schwer, zu beweisen, dass sie einen Schaden nicht verursacht haben.

Reklamation kostet Zeit und Nerven
„Verbraucher sitzen in diesen Fällen oft am kürzeren Hebel“, sagt Dr. Boris Wita, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Einige Anbieter informieren ihre Kunden nicht richtig über ihre Rechte. Außerdem kostet eine Reklamation oft Zeit und Nerven.“ Um sich vor Reparaturkosten oder Austausch der Ware zu drücken, hatten einige Händler laut Umfrage auf „abgelaufene Garantien“ verwiesen oder behauptet, dass kein Gewährleistungsrecht bestünde. Das ist falsch: Verbraucher*innen steht laut Gesetz eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren zu.
Die Verlängerung der Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren würde zu einer echten Gewährleistungsfrist führen und enorm zur Rechtssicherheit für Kunden beitragen. Damit wäre außerdem festgelegt, wie lange ein Produkt mindestens halten muss. So wären Unternehmen auch angehalten, nachhaltiger zu produzieren.

Umfrage zum Gewährleistungsrecht
Vom 1. Juni bis 30. September 2018 haben Berater*innen der Verbraucherzentralen im Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ bundesweit 100 Fälle zum Gewährleistungsrecht ausgewertet. Dabei wurde untersucht, wie Händler mit Gewährleistungen umgegangen sind. Wichtig für die Auswertung waren die Produktart, das Kaufdatum sowie die Schwierigkeit bei der Durchsetzung der Gewährleistungsrechte. In 92 der 100 Beratungsfälle hat die Verbraucherzentrale Verstöße gegen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte festgestellt.

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