Solaranlage (Foto: kalhh auf Pixabay)

Für Energiesparmaßnahmen können Verbraucher in diesem Jahr zum Teil erheblich höhere Zuschüsse bekommen als bislang.

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Haushalte, die ihre alte Heizung außer Betrieb nehmen und stattdessen erneuerbare Energien nutzen, erhalten hohe Fördersummen. Reine Gas- und Öl-Kessel werden allerdings gar nicht mehr gefördert. Öl-Kessel sollen langfristig verboten werden.  

Förderung erneuerbarer Energien für das Heizen

Vollständig erneuerbare Energien: Verbraucherinnen und Verbraucher, die vollständig auf erneuerbare Energie setzen, zum Beispiel mit einer Pellet-heizung oder einer Wärmepumpe, können mit 35 Prozent hohe Zuschüsse bekommen. Der Austausch einer alten Ölheizung bringt nochmal 10 Prozent zusätzlich, also 45 Prozent für die Pelletheizung oder die Wärmepumpe.

Gas-Hybridheizung: Wer etwa auf eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien (z. B. mit Solarkollektoren) umsteigt, bekommt für diese so genannte Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Bei einer Investition von beispielsweise 20.000 Euro beträgt der Zuschuss 6.000 Euro. So wird ein erheblicher Teil der Mehrinvestition für die Solarkollektoren durch den Zuschuss finanziert. Auch bei der Gas-Hybridheizung erhalten Verbraucher einen zusätzlichen 10-prozentigen Ölaustauschbonus.

Gas-Brennwertkessel: Der Austausch einer Heizung durch einen Gas-Brennwertkessel kann mit 20 Prozent Zuschuss gefördert werden, wenn nach spätestens zwei Jahren eine Komponente mit erneuerbaren Energien dazu kommt. Das können zum Beispiel Solarkollektoren oder eine Wärmepumpe sein. Die später zu ergänzende Komponente kann dann ebenfalls bezuschusst werden. 

Förderung von Wärmedämmung

Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelte Zuschüsse. Bis zu 40 Prozent beträgt die Förderung für Komplettsanierungen als sogenanntes Effizienzhaus. 

Voraussetzungen der Förderung

„Wer die Fördermittel beanspruchen will, muss in der Regel mehr Energie einsparen, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Selbst bei höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Mit besseren Maßnahmen wird mehr Energie eingespart. Langfristig werden also auch Kosten eingespart und klimafreundlicher geheizt.

Wer sich für die Fördermittel interessiert, sollte sich vor einer Entscheidung zunächst beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät individuell und anbieterneutral zu Fördermitteln und energetischen Maßnahmen bei Wohngebäuden: 0800 – 809 802 400 und vz-energie.de.

Text: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. / ME, Foto: Pixabay

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