An dem vom Ministerpräsidenten einberufenen Spitzengespräch Energie hat auch die IHK Schleswig-Holstein teilgenommen. Dazu sagt Hagen Goldbeck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein:
Die Preise am Energiemarkt werden für viele Betriebe in Schleswig-Holstein existenzbedrohend. Unternehmen, die im Herbst Anschlussverträge für Gas und Strom benötigen, werden häufig mit einer Verzehnfachung ihrer bisherigen Energiekosten konfrontiert – oder sogar mehr. Dabei geht es nicht nur um energieintensive Industriebetriebe, sondern beispielsweise auch um den Handel und die Dienstleistungsbranche. Angesichts der sinkenden Kaufkraft der Verbraucher können die Unternehmen ihre Kosten in vielen Fällen nicht im Markt weiterreichen – die Folge: Geschäftsmodelle tragen sich ab einer bestimmten Preisgrenze wirtschaftlich kaum oder gar nicht mehr.
Das geplante Darlehensprogramm des Landes zur Unterstützung der Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten, ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. Dies gilt vor allem deshalb, weil das Entlastungspaket 3 des Bundes in Richtung Mittelstand enttäuscht und bisher wenig Konkretes zu bieten hat. Beim Paket des Bundes vermissen wir eine deutliche Unterstützung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Stimmung in den Betrieben verschlechtert sich immer mehr, denn diese wissen nicht, ob und wie sie durch den Winter kommen werden. Zudem bleiben Unsicherheiten beim Thema Energieversorgungssicherheit. Für die Wirtschaft ist es jetzt dringender denn je, dass Deutschland alle eigenen Ressourcen ausschöpft, um kostengünstige Energie zu erzeugen.
Die Darlehen des Landes dürften allerdings kaum ausreichen, denn zum einen sind nach den Corona-bedingten Einschränkungen in vielen Betrieben Finanzreserven ohnehin abgeschmolzen oder komplett abgebaut.
Was die IHK im Ergebnis des Spitzengespräches vermisst: Während das Programm weitgehend auf Energieeinsparungen fokussiert, fehlen Impulse zum Ausbau der Energieproduktionskapazitäten. Aus Sicht der IHK ist das Land dringend gefordert, sich beim Bund für kurzfristige Veränderungen im Energierecht stark zu machen, damit Anlagen der Erneuerbaren Energien nicht mehr wegen Netzengpässen abgeschaltet werden müssen. Stattdessen sollte es pragmatische, bürokratiefreie Lösungen geben, den Strom vor Ort auszukoppeln und beispielsweise in Wasserstoff umzuwandeln.
Aber auch die Landesverwaltung selbst hat Möglichkeiten, die Produktion von grünem Strom in Zeiten, in denen das Netz nicht ausgelastet ist, auszuweiten: Hierzu müssten nur behördliche Abschaltauflagen an bestehenden Anlagen nach dem neuen EEG-Maßstab neu abgewogen werden, denen zufolge Anlagen der Erneuerbaren Energien bekanntermaßen in „überragendem öffentlichen Interesse“ liegen. Überhaupt bedarf es bei behördlichen Entscheidungen eines Bewusstseins klarer Prioritäten in Fragen der Energieversorgung.
Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Felix König