Schleswig-Holsteinische Unternehmen erhalten seit einigen Tagen unseriöse E-Mails eines „Transparenzregister e. V.“ aus Plauen. Die IHK weist darauf hin, dass dieser Verein in keiner Verbindung zum offiziellen Transparenzregister des Bundesanzeigers stehe. Dabei handele es sich lediglich um einen geschickt getarnten Onlineshop.
Die Unternehmen würden in der Nachricht mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ aufgefordert, sich innerhalb von zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Der dafür angegebene Link (www.
Die IHK empfiehlt allen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, dennoch zu prüfen, ob sie ihrer Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister (www.transparenzregister.de) schon nachgekommen sind. Dort finden sich auch ausführliche Informationen zur Eintragungspflicht.
Text: IHK Schleswig-Holstein / ME, Foto: Ahrensburg-Portal