Friederike C. Kühn (Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn)

Die IHK Schleswig-Holstein unterstützt den Vorstoß der schleswig-holsteinischen FDP, das Planungsrecht im Infrastrukturbereich durch eine Bundesratsinitiative zu reformieren.

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Ziel ist eine zügigere Planung und Realisierung von Projekten. „Das bisherige Recht ist auch aus Sicht der Wirtschaft eher ein Planungsverhinderungsrecht“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein.

Lange Zeit hat das Planungsrecht Veränderungen erfahren, was die Planung letztlich schwieriger gemacht und damit behindert hat. „Es erscheint so, dass Infrastrukturausbau möglichst unattraktiv sein sollte“, so Kühn. „Mittlerweile holt uns diese Entwicklung aber ein, und auch die bisherigen Kritiker in der Politik merken, dass es ohne beschleunigte Planung und den zügigen Ausbau von Verkehrswegen und -infrastrukturen, zum Beispiel von der Wasserstraße auf die Schiene, weder eine Verlagerung von Güterverkehr noch eine Verkehrswende geben kann.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein setzt sich daher bereits seit langem für Planungsbeschleunigung ein. So haben sich die Mitglieder der Vollversammlungen der IHKs Flensburg, Kiel und Lübeck im vergangenen Oktober in Berlin in Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung, Politik und Ministerien für Reformen eingesetzt, damit Verzögerungen bei den herausragend wichtigen Projekten wie der A 20, dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) oder der festen Fehmarnbelt-Querung die Wirtschaft nicht weiter über Gebühr belasten.

Die Vorschläge der Landes-FDP sehen eine Stichtagsregelung als Kernpunkt vor. Zu häufig würden bislang während des Planungszeitraums geänderte EU-Regeln Bauprojekte verzögern, weil Kläger sich darauf berufen.

Außerdem will die FDP gesetzlich klarstellen lassen, dass Umweltverbände auch eine Mitwirkungspflicht haben. Das heißt: Nur wenn diese sich im Anhörungsverfahren mit Kritik und Einwendungen gemeldet haben, sollen sie am Ende auch gegen das Projekt klagen dürfen. Zudem wollen die Liberalen die sogenannte Legalplanung ausweiten. Dabei kann die Plangenehmigung durch Parlamentsbeschluss erfolgen, ohne dass dann noch Klagen gegen die Streckenführung möglich sind.

Text: IHK Schleswig-Holstein, Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn

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