Ausstellung der Woldenhornschule in der Kreisverwaltung (Foto: Kreis Stormarn)

Bewerbungen von Stormarner Kulturschaffenden und Schulen sind bis 10.01.2021 möglich

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Mit dem Förderprogramm Kultur und Schule werden Projekte ermöglicht, die einen kreativen und künstlerischen Austausch zwischen professionellen Kulturschaffenden und Schülern herstellen. Da die Schulen zurzeit mit vielen organisatorischen Umwägbarkeiten zu kämpfen haben und mehr Zeit für die Projektplanung benötigen, wird die Antragsfrist nun auf den 10. Januar 2021 verlängert.

Die Ausschreibung zur Mittelvergabe startet ab sofort. Bewerben können sich sowohl Schulen als auch Kulturschaffende mit unterschiedlichen Projektformaten aus allen Bereichen der Kultur wie Musik, bildender Kunst, Theater etc. Ein Projektbezug zum Kreis Stormarn ist wünschenswert. Die Kulturakteure müssen eine Vermittlungsqualifizierung nachweisen (z.B. durch einen Nachweis der Fortbildung im Kontext des Projektes „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“).

Die Förderung des Kreises Stormarn ist unabhängig und findet in Ergänzung zum Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ des Landes Schleswig-Holstein statt. Die Fördermittelvergabe erfolgt bis Januar 2021 mittels eines Juryverfahrens. Die Jury setzt sich zusammen aus Fachjuroren unter Einbezug einzelner Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Kreises Stormarn.

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 10. Januar 2021 (Ausschlussfrist) möglich. Das zu verwendende Antragsformular und weitere Informationen stellt die Kulturabteilung auf ihrer Homerpage unter https://www.kultur-stormarn.de/kulturfoerderung/kultur-und-schule/ zur Verfügung.

Text, Foto: Kreis Stormarn / Redaktion

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