Für bestehende Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein sind auch nach aktualisierten Berechnungsverfahren überwiegend die Voraussetzungen für einen zulässigen Weiterbetrieb gegeben. In einigen Fällen sind Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich.
Dies ist das Ergebnis eines Prüfverfahrens für bisher ca. 2.600 bestehende Windkraftanlagen im Land, das das Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) im Juli 2018 in Auftrag gegeben hatte. Der damals vereinbarte Zwischenbericht liegt jetzt vor und wurde heute von Umwelt-Staatssekretär Tobias Goldschmidt in Kiel vorgestellt. „Der Zwischenbericht zeigt, dass der Lärmschutz im Zusammenhang mit Windkraftanlagen auch vor dem Hintergrund aktualisierter Berechnungsverfahren im Rahmen der Überwachung grundsätzlich gewährleistet ist, auch wenn in wenigen Einzelfällen Handlungsbedarf gegeben ist und Maßnahmen eingeleitet und teilweise bereits umgesetzt wurden. Das schafft Rechtssicherheit und ist gleichermaßen ein wichtiges Signal für die Akzeptanz der Windenergie. Lärmschutz und Energiewende gehen zusammen“, sagte Goldschmidt.
Landesweit sind im Rahmen des Überwachungskonzeptes bisher die Einwirkungen von 2.583 Windkraftanlagen an ca. 1949 Immissionsorten untersucht worden. An 121 Immissionsorten wurden dabei unzulässige Überschreitungen von zulässigen Lärmwerten (Immissionsrichtwerte) festgestellt. Daraufhin wurde in fast allen Fällen von den betroffenen Betreibern der Windkraftanlage die Schallleistungspegel so reduziert, dass die Immissionsrichtwerte bei Überwachungsmessungen eingehalten werden.
Die Überprüfung der ca. 400 verbleibenden Windkraftanlagen kann voraussichtlich bis Mitte 2020 abgeschlossen werden. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird jedoch noch über den genannten Zeitraum hinausgehen. „Das Argument, dass der Ausbau der Windenergie mit dem Lärmschutz nicht vereinbar ist, ist falsch. Wir können das Klima schützen und gleichzeitig Lärmschutz auf hohem Niveau gewährleisten. Daran arbeiten wir. Sowohl technisch als auch hinsichtlich der Anlagenfahrweise gibt es Lärmschutzpotenziale, die gehoben werden können.“
Hintergrund:
Seit Januar 2018 nutzt das MELUND die überarbeiteten Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) von Windkraftanlagen. Der Unterschied zu dem vorherigen Verfahren besteht darin, dass nunmehr die Bodendämpfung nicht mehr einberechnet und das Berechnungsverfahren auf eine frequenzabhängige Berechnung umgestellt wurde. Gleichzeitig wurde vorgegeben, dass zukünftig nicht nur im Genehmigungsverfahren der Beurteilungspegel unter der Berücksichtigung des oberen Vertrauensbereiches zu ermitteln ist, sondern auch im Rahmen der Überwachung. Weil nicht auszuschließen war, dass somit bereits durch vorhandene Windkraftanlagen die Immissionsrichtwerte in der Nachtzeit überschritten sein könnten, wurde verfügt, dass alle bestehenden Windkraftanlagen im Land Schleswig-Holstein zu überprüfen sind. Das erforderliche Überwachungskonzept wurde per Erlass im Juli 2018 eingeführt und legte fest, dass Anfang 2019 mit einem Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung des Überwachungskonzepts dem MELUND zu berichten ist.