Land legt Fonds für Barrierefreiheit auf: Ein großer Schritt in Richtung wirklicher Inklusion

Zu dem vom Land aufgelegten „Fonds für Barrierefreiheit“ erklären die Stormarner CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Koch, Claus Christian Claussen und Lukas Kilian: „Der Fond für Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft“, so Tobias Koch, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kieler Landtag.

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Mit einer neuen Förderrichtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“ und einem zur Verfügung stehenden Etat in Höhe von zehn Millionen Euro möchte das Land Schleswig-Holstein Impulse für den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft schaffen. Dabei stehen Wertschätzung und Gleichberechtigung auch der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt – und das in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Die neue Richtlinie des Schleswig-Holsteinischen Landtags habe zum Ziel, Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Dazu gehörten neu geplante Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit, also Baumaßnahmen wie Sanierung, Umbau und Modernisierung. Es seien aber auch anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen von nichtinvestiven Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit wie Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung oder Förderung von individuelle Assistenzleistungen förderfähig.

„Wichtig ist vor allem, wir das Bewusstsein der Gesellschaft für die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen schärfen und damit Vorurteile abbauen.“, so Lukas Kilian.
Wichtig ist die Beteiligung der Betroffenen wie in der Richtlinie vorgesehen, damit deren Erfahrungen in die Umsetzung aller zu treffenden Maßnahmen einbezogen werden könnten. Deshalb sei auch die Richtlinie so formuliert, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen die Vorhaben zur Barrierefreiheit gemeinsam entwickeln und umsetzen sollten.

Die Richtlinie trete am 1. Februar in Kraft, die erste Frist für das Einreichen von Anträgen sei der 15. Mai, so die Abgeordneten. Insgesamt ist sie befristet bis zum 31. Januar 2022. Zuwendungsbescheide könnten so noch vor dem Sommer erteilt werden. Die Höchstbegrenzung für einzelne Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung (zum Beispiel mit Innovationscharakter) betrage 300 000 Euro, für nichtinvestive Vorhaben 50 000 Euro.
„Die Förderung wird helfen, die immer noch bestehenden Hürden zur Teilnahme an der Gesellschaft abzubauen“, erwartet Claus Christian Claussen von den Impulsen, die von der Förderrichtlinie ausgehen können.

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