Monika Schliffke (Foto: KVSH)

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) fordert, dass auch künftig eine telefonische Krankschreibung ohne Arztbesuch möglich ist. Dies wäre sowohl für die
Arztpraxen als auch für Patientinnen und Patienten von Vorteil. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen seit 1. April keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) mehr per Telefon ausstellen. Diese Corona-Sonderregelung, die vor allem für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkältungssymptomen gedacht war, ist am vergangenen Freitag ausgelaufen.

Anzeige

„Die telefonische AU hat sich in der Coronapandemie bewährt und sollte daher dauerhaft eingeführt werden“, fordert Dr. Monika Schliffke, die Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Die telefonische AU entlastet die Praxen, die aktuell fast dauerhaft einer hohen Inanspruchnahme ausgesetzt sind, und ist außerdem gerade für Patientinnen und Patienten in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein eine Erleichterung.“

In vielen Regionen Schleswig-Holsteins gebe es Engpässe in der ambulanten Versorgung. Die Telefon-AU könne dazu beitragen, die ohnehin knappen Ressourcen in den Praxen effizient zu nutzen. Jetzt müssten Patientinnen und Patienten wieder wegen kleiner Infekte extra in die Sprechstunde kommen, das erhöhe unnötigerweise den Druck auf die Niedergelassenen.

Eine Telefon-AU ist aus Sicht der KVSH auch deshalb in Zukunft wieder vertretbar, da es sich in der Regel um Bestandspatienten einer Praxis handeln wird. Die Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patienten und verfügen damit über Vorkenntnisse, die eine telefonische medizinische Einschätzung erlauben. Es bleibe eine ärztliche Entscheidung, eine AU telefonisch auszustellen oder aber die Patientin oder den Patienten in die Praxis zu bitten, wenn das medizinisch erforderlich sei.

Zudem sollten telefonische Krankschreibungen ohne Praxisbesuch nicht nur künftig wieder möglich sein, sondern auf weitere Erkrankungen, die aus medizinischer Sicht keines Praxisbesuchs bedürfen, ausgeweitet werden. „Das vor allem, weil die Abholung oder Zusendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform seit der Einführung der elektronischen AU nicht mehr erforderlich ist“, so Schliffke weiter. Sowohl der Versand der eAU aus der Praxis an die Krankenkasse als auch die Information über die Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber sind mittlerweile vollständig digitalisiert.

Text: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Anzeige