Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Stadtverwaltung Ahrensburg gibt die Bearbeitung an der Kreis Lauenburg ab

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Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat gemeinsam mit den Kreisen Segeberg und Stormarn ein vereinfachtes, digitales Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten (OLAV) eingeführt, dem sich die Stadt Ahrensburg zum Schuljahr 2022/2023 anschließen wird. Deshalb werden die aktuell ausgehändigten Schülerfahrkarten zum Ende des Schuljahres 2021/2022 ihre Gültigkeit verlieren.

Erneute Antragstellung der Eltern ist notwendig

Aus diesem Grunde ist auch für die derzeitigen Schülerfahrkarteninhaber/Innen (Schüler/Innen der Klassenstufen 1- 10) eine erneute Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2022/2023 beim Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.ticket-olav.deerforderlich.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg wird als zentrale Stelle über die DB Vertrieb GmbH zum Schuljahresanfang neue Fahrkarten zur Verfügung stellen. Die Ausgabe erfolgt in den Schulen.

Antragsfrist 10.06.2022

Eltern, deren Kinder einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, sollten den Online-Antrag bis spätestens zum 10. Juni 2022 stellen, damit sichergestellt ist, dass die Schülerfahrkarte zum Beginn des neuen Schuljahres ausgegeben wird. Eine verspätete Antragsstellung kann dazu führen, dass die Fahrkarte verspätet zugestellt wird.

  • Alles, was Eltern für den Antrag benötigen, ist ein Passbild des berechtigten Kindes in digitaler Form zum Hochladen in das System.
  • OLAV prüft automatisch den Anspruch und die Mitarbeiter/innen der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten bestellen daraufhin die Fahrkarte, welche über die Schule an die Kinder ausgegeben wird.

Die Bearbeitung der individuellen Beförderung (Einzelbeförderung) verbleibt bei der Stadt Ahrensburg. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Frau Angela Becker unter der Telefonnummer 04102-77213 oder Email: [email protected]

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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