Janhinnerk Voß in seinem Büro (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bürgermeister Voß informiert über die Regeln – und appelliert, auf das Osterfeuer zu verzichten

Generelle Voraussetzungen für Osterfeuer 2020
Gemäß der nunmehr seit dem 02.04.2020 geltenden Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (§ 2 Abs. 3) dürfen private Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen und damit auch private Osterfeuer unter folgender Voraussetzung stattfinden:

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  • Zum Osterfeuer dürfen jeweils nur Personen, die im selben Haushalt leben oder – zwei Personen, die nicht im selben Haushalt leben anwesend sein. Verstöße gegen diese Regelungen können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.
  • Angesichts der derzeit bestehenden gesetzlichen Kontakt- und Reiseverbote verbleibt vielen Menschen momentan nur die Möglichkeit, das hoffentlich gute Osterwetter im heimischen Garten, auf der heimischen Terrasse oder auf dem heimischen Balkon an frischer Luft zu genießen. Vor diesem Hintergrund und auch mit dem Gedanken daran, der Freiwilligen Feuerwehr Großhansdorf in diesen Zeiten unnötige Einsätze zu ersparen, appelliere ich deshalb hiermit an die Bürgerinnen und Bürger Großhansdorf, auf das Osterfeuer in diesem Jahr zu verzichten.

Regeln der Gemeinde Großhansdorf
Sollten Sie dennoch ein Osterfeuer abhalten, bitte ich hiermit um Beachtung und Einhaltung nachfolgender Regelungen, die sich aus der Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen in der Gemeinde Großhansdorf ergeben:
– Die Menge des Brennmaterials darf insgesamt nicht mehr als 1 m³ betragen.
– Das Osterfeuer darf nur dann entzündet und in Brand gehalten werden, wenn Gefahren oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht zu befürchten sind.

Weitere Hinweise zu Osterfeuern
– Osterfeuer dürfen gemäß den Regelungen des schleswig-holsteinischen Gesetzes über Sonn- und Feiertage nur am Ostersamstag stattfinden.
– Setzen Sie das Brennmaterial zum Schutz von Kleinlebewesen und Gelegen erst 3 Tage vor dem Verbrennen auf.
– Verwenden Sie als Brennmaterial bitte lediglich trockenes, unbehandeltes Holz. Zum Anbrennen des Feuers können Sie geringe Mengen Papier, Pappe oder sonstige allgemein übliche Brennhilfen, wie z.B. Feueranzünder, benutzten. Autoreifen, Altöl, Benzin, Kunststoffe oder ähnliches gehören nicht ins Osterfeuer.
– Wenn Ihr Grundstück an Wälder, Knicke oder ähnliche Gehölzstrukturen grenzt, halten Sie zu diesen bitte einen Abstand von 30 m ein. Halten Sie natürlich auch zu Bäumen und Sträuchern auf Ihrem und dem Nachgrundstück einen ausreichenden Abstand.
– Lassen Sie das Feuer bitte unter ständiger Aufsicht und halten Sie geeignete Löschmittel bereit (angeschlossener Gartenschlauch, Feuerlöscher, zumindest jedoch ein gefüllter Eimer Wasser).
– Decken Sie die Abbrennfläche nach dem Abbrennen mit Boden ab und verlassen Sie diese erst dann, wenn Feuer und Glut vollkommen gelöscht sind. Entsorgen Sie übriggebliebene Reste bitte ordnungsgemäß.“

Text: Gemeinde Großhansdorf /Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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