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Corona: Kiel veröffentlicht die Regeln ab 03.03.2022

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Das Kabinett hat heute (1. März 2022) weitere Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Änderungen treten am kommenden Donnerstag (3. März 2022) in Kraft.

  • Die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen werden weitgehend durch 3G-Regelungen ersetzt. 3G-Regel bedeutet grundsätzlich, dass zu bestimmten Bereichen nur Personen Zugang haben, die vollständig geimpft oder genesen oder negativ getestet sind.
  • Maskenpflichten bleiben in Innenbereichen weitgehend bestehen.
  • Bei Großveranstaltungen entfallen weitere Kapazitätsbeschränkungen, in der Gastronomie gilt künftig 3G.
  • Diskotheken und Clubs können öffnen – dort gilt dann 2G-Plus. 2G Plus bedeutet grundsätzlich, dass zu bestimmten Bereichen nur Personen Zugang haben, die vollständig geimpft und negativ getestet oder genesen und negativ getestet sind. Diese Vorgabe gilt auch für andere Tanz-Veranstaltungen.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Regeln ab 3. März 2022:

  • Veranstaltungen:
    • innerhalb geschlossener Räume: Bei Veranstaltungen mit (gleichzeitig) bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt 3G (geimpft/ genesen/ getestet). Bei höchstens 100 zeitgleich anwesenden Gästen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt auch die Maskenpflicht.Bei mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt 2G (vollständig geimpfte oder genesene Personen haben Zutritt). Es sind feste Sitz- oder Stehplätze erforderlich, die zudem gleichmäßig verteilt sein müssen. Die Kapazität nach Abzug der ersten 500 Gäste darf maximal zu 60 Prozent ausgelastet sein. Insgesamt sind innerhalb geschlossener Räume nicht mehr als 6.000 Gäste zugelassen. Es gilt Maskenpflicht.
    • außerhalb geschlossener Räume: Bei bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gibt es keine Vorgaben. Bei mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt ebenfalls 2G. Die Kapazität darf nach Abzug der ersten 500 Gäste maximal zu 75 Prozent ausgelastet sein bei gleichmäßiger Verteilung. Insgesamt dürfen grundsätzlich nicht mehr als 25.000 Gäste zeitgleich anwesend sein. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Obergrenze zulassen. Bei mehr als 500 Gästen müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Flohmärkte und Volksfeste mit mehr als 500 Gästen sind unter Auflagen (2G und Maskenpflicht) ebenfalls möglich.
  • Versammlungen:
    • innerhalb geschlossener Räume: Für Versammlungen innerhalb geschlossener Räume gelten die bisherigen Bedingungen (Sitzordnung im Schachbrettmuster und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung). Wenn die Versammlung unter 3G stattfindet, bedarf es keiner Sitzanordnung im Schachbrettmuster. Sind zudem nicht mehr als 100 „passive“ Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf festen Plätzen anwesend, entfällt zusätzlich auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
    • außerhalb geschlossener Räume: Mit mehr als 500 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
      Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste.
  • Gaststätten: Es gelten 3G und weiterhin eine Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen. Bei geschlossenen Privatveranstaltungen (z.B. Familienfeiern) in gesonderten Räumen, zu denen andere Gäste keinen Zutritt haben, müssen die Gäste auch außerhalb ihrer festen Plätze keine Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
  • Für Diskotheken und ähnliche Einrichtungen und Veranstaltungen mit vergleichbaren Tanzaktivitäten gilt 2Gplus – ohne Ausnahmen bei der Testverpflichtung (Personen müssen vollständig geimpft und negativ getestet oder genesen und negativ getestet sein). Mund-Nasen-Bedeckungen müssen von Gästen nicht getragen werden. Die üblichen Schülerbescheinigungen zur Ausnahme von der Testverpflichtung gelten hier nicht.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen gelten 3G und Maskenpflicht. Für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen gelten weiterhin keine Vorgaben des Impf-, Genesenen- oder Testnachweises der Kundinnen und Kunden.
  • In Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt in geschlossenen Räumen 3G. Es entfällt die Maskenpflicht, wenn nicht mehr als 100 Besucherinnen und Besucher zeitgleich anwesend sind und diese sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen befinden.
  • Im Sport gilt innerhalb geschlossener Räume nun 3G. Dies gilt ebenso für Saunen, Dampfbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen.
  • Für außerschulische Bildungsangebote gelten die allgemeinen Veranstaltungsregeln.
  • In Beherbergungsbetrieben gilt 3G. Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen.
  • Bei touristischen Reiseverkehren gilt 3G.

Die Verordnung gilt bis einschließlich 19. März 2022

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg: Schwerer Unfall auf dem Ostring mit fünf Verletzten

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Gestern Nachmittag (28.02.2022) ist es gegen 16.40 Uhr im Kreuzungsbereich Ostring, Kornkamp-Süd in Ahrensburg zu einem folgeschweren Verkehrsunfall gekommen.

Nach derzeitigen Erkenntnissen fuhr eine 21-jährige Trittauerin mit ihrem Smart Forfour auf dem Ostring in Richtung Siek. Direkt hinter ihr fuhr eine 37-jährige Siekerin mit einem Toyota Auris. Im Kreuzungsbereich Kornkamp-Süd staute sich der Verkehr des zweispurigen Ostringes auf. Die Trittauerin bremste ihr Fahrzeug daraufhin ab, was die ihr folgende Toyota-Fahrerin zu spät bemerkte und auffuhr.

Die Siekerin sowie ihre zwei 5- und 8- jährigen Kinder verletzten sich leicht und wurden in ein Krankenhaus gebracht. Auch die Smart-Fahrerin zog sich leichte Verletzungen zu, welche ebenfalls behandelt werden mussten. Der 19-jährige Beifahrer im Smart wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen umgehend notärztlich behandelt und in ein Krankenhaus gebracht.

Zur Klärung der genauen Unfallursache wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck ein Sachverständiger der Dekra hinzugezogen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg: Einbrecher in Einfamilienhaus erbeuten Schmuck

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Gestern (28.02.2022) kam es zwischen 18.40 Uhr und 19.00 Uhr zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Christel-Schmidt-Allee in Ahrensburg.

Nach derzeitigen Erkenntnissen öffneten unbekannte Täter gewaltsam ein Fenster im rückwärtigen Bereich des Hauses und gelangten so in das Objekt. Es wurden die Räumlichkeiten durchsucht und dabei Schmuck in noch unbekannter Höhe entwendet.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen übernommen und sucht nach Zeugen. Wer hat im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Christel-Schmidt-Allee in Ahrensburg beobachtet? Sachdienliche Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Überfall Rußlands auf die Ukraine: DIE LINKE Ahrensburg verurteilt den Angriff der Russen

„Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und fordern Russland auf, die Truppen sofort  zurückzuziehen.“ Das sind die aktuellen Töne von der Parteispitze und  von den Spitzenkandidat*innen für die Landtagswahlen in  Schleswig-Holstein der Partei DIE LINKE. „Wir in Ahrensburg hören diese  aktuellen Töne gern und schließen uns in vollem Umfang an.“, so Torben  Klages, Sprecher des Ortsverbandes Ahrensburg.

Die Bilder aus der Ukraine machen fassungslos und betroffen.

Torben Klages (Foto: DIE LINKE)

Wie viele  Menschen in Ahrensburg, stellt sich auch die Partei DIE LINKE. in  Ahrensburg die Frage, wie man in dieser Situation reagieren kann und wie  man zielgerichtete Hilfe organisieren kann. Hierzu stellt Dina-Maria  Kembouche-König fest: “Wir solidarisieren uns mit der ukrainischen  Bevölkerung und sagen klar, dass wir die umfangreiche Aufnahme von  Kriegsvertriebenen auch in Ahrensburg unterstützen.“

Ali Haydar Mercan, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. in der  Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung unterstreicht hierzu: „Unsere  Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung wird sich dafür einsetzen,  Geflüchtete aufzunehmen und steht weiter dafür ein, Ahrensburg zu einem  sicheren Hafen für Geflüchtete zu erklären“.

Text: DIE LINKE Ahrensburg / Redaktion, Foto: Pietro Ventus, DIE LINKE

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IHK begrüßt Pläne für den Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel

Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

Die von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Pläne für den Bau eines Energie-Import- und Distributionsterminals für verflüssigtes Erdgas in Brunsbüttel begrüßt die IHK Schleswig-Holstein ausdrücklich. Dazu Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein:

„Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein fordert dieses Terminal seit vielen Jahren. Auch wenn die geopolitischen Umstände schlimm sind, begrüßen wir die Ankündigung des Bundeskanzlers.

Wenn wir die Sicherheit der Energieversorgung gewährleisten wollen, brauchen wir dieses Terminal als Bestandteil unseres zukünftigen Energiesystems. Dazu ist es unerlässlich, dass sich der Betrieb für die Investoren mindestens mittelfristig lohnt – und auch, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien endlich Früchte trägt.

Allerdings haben wir durch die Debatte um staatliche Zuschüsse unnötig Zeit verloren. Daher darf die Inbetriebnahme aus Sicht der Wirtschaft keine vier Jahre oder sogar länger dauern. An diesem Beispiel von überragendem öffentlichen Interesse kann Deutschland beweisen, dass es Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung kann. Die Ampel-Koalition im Bund hat sich dies als eines der zentralen Versprechen an die Wirtschaft vorgenommen. Hier kann und muss der Beweis gelingen!

Von der neuen Landesregierung erwarten wir schon heute, dass sie die Bemühungen der aktuellen Regierung aufnimmt und sich ressortübergreifend und vehement für dieses strategisch hochrelevante Projekt einsetzt.

Wir begrüßen besonders, dass nun offenbar auch die Landes-Grünen zu einer Neubewertung des Terminals bereit sind. Wir brauchen Brückentechnologien und den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energie – an Land und auf See. Deutschlands Antwort auf die globalen energiepolitischen Herausforderungen kann jedenfalls nicht der Ausstieg aus dem Kohleausstieg sein.“

Text: IHK SH / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger

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Corona Impfungen mit Novavax in Stormarn ab 02.03.2022

Hinweis zum Impfzentrum Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

In allen drei Stormarner Impfzentren können ab Mittwoch, den 02.03.2022 Impfungen mit dem Proteinimpfstoff des Herstellers Novavax durchgeführt werden.

Die hierfür erforderlichen Termine für die Corona-Schutzimpfung können bereits jetzt unter www.impfen-sh.de gebucht werden.

Des Weiteren werden die Impfstoffe des Herstellers Moderna und zusätzlich für Personen unter 30 Jahren der Impfstoff der Firma BionTech genutzt. Grundlage ist hierbei die jeweils aktuell gültige Empfehlung der ständigen Impfkommission. Spezifische Fragen können im Vorfeld zur Impfung mit dem vor Ort anwesenden Arzt geklärt werden.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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VHS-Kurs Französisch für Fortgeschrittene ab 02.03.2022

Ab März 2022, immer mittwochs um 18.00 Uhr, findet ein Französisch-Fortgeschrittenen-Kurs statt.

Dieser Kurs ist geeignet für alle Interessierte, die bereits Französisch-Kenntnisse haben und diese weiter vertiefen und viel französisch sprechen wollen. Der Kurs findet 15-mal immer mittwochs von 18.00 bis 19.30 Uhr statt und startet am Mittwoch, den 02.03.2022.

Die Kurse finden in der Friedrich-Junge-Schule (Sieker Landstraße 203 in Großhansdorf) statt.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle per Mail ([email protected]) und telefonisch (04102 – 6 56 00) möglich.

Die Kurse laufen unter der 2G-Regel. Es gilt Maskenpflicht in den Räumen (Ausnahme: die/der Vortragende kann ohne Maske sprechen).

Text: VHS/ Redaktion, Foto: Pixabay

Alle Termine im Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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Staatssekretär informiert über Wirtschaftsministerium am 01.03.2022

Thilo Rohlfs (Foto: FDP)

Staatssekretär Thilo Rohlfs informinert über die Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus in Schleswig-Holstein.

Minister in diesem wichtigen Ministerium mit dem breiten Aufgabenspektrum ist der Ahrensburger Dr. Bernd Buchholz.

Termin: 01.03.2022, 19 Uhr
Ort: online
Anmeldung beim Vorsitzenden der Ahrensburger FDP per Mail an [email protected]

Text, Foto: FDP Ahrensburg / Redaktion

Alle Termine im Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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Corona: 4.920 Neuinfektionen und Inzidenz 876,9 für Schleswig-Holstein am 28.02.2022

Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 4.920 (616) Neuinfektionen gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute (28.02.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 876,9 (gestern: 833,8). Der landesweit niedrigste Wert von 577,1 wird heute für den Kreis Pinneberg ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird für Flensburg genannt mit 1.383,2 (1.342,1). Für Stormarn wird als Inzidenz 695,5 (723,7) genannt.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 5,91  (6,42) ausgewiesen.

Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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VHS-Kurs „Rücken Yoga“ ab 08.03.2022

Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Rücken Yoga-Kurs an.

Mit speziellen Übungen für den Rücken soll die Beweglichkeit der Teilnehmer/innen verbessert werden. Durch Anspannung und Entspannung in Verbindung mit einer gezielten Atmung gelangen sie zu einer besseren Körperhaltung. Ziel ist es, Verspannungen zu lösen und den Rücken für einen aktiven Alltag zu stärken. Eine Matte, eine Decke, warme Socken und bequeme, dehnbare Kleidung sind mitzubringen.

Der Rücken Yoga-Kurs findet ab Dienstag, den 08.03.2022 zehn Mal immer dienstags von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr im neuen Sportzentrum Hoisdorf (Oetjendorfer Landstraße 21) statt und kostet € 99,00.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle per Mail ([email protected]) und telefonisch (04102 – 6 56 00) möglich.

Der Kurs läuft unter der 2G+-Regel. Es besteht keine Maskenpflicht.

Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: StockSnap

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