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Die Ahrensburger Stadtverordneten tagen am 21.02.2022

Das Marstall Gebäude von außen in Ahrensburg
Das Kulturzentrum Marstall in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Stadtverordnetenversammlung findet am 21.02.2022, 19.30 Uhr im Marstall, Lübecker Straße 8, Ahrensburg, statt.

Die Stadtverordnetenversammlung tagt nach Abstimmung im Pairingverfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschränkt sein wird.
Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen.

Der Zugang ist entsprechend der 3-G-Regel nur mit einem der folgenden Nachweise möglich:
– eine Impfbescheinigung,
– eine Bescheinigung über einen durchgeführten Antigen-Schnelltest innerhalb von 24 Stunden vor der Sitzung oder
– eine Bescheinigung des Arztes über eine bereits erfolgte Corona-Erkrankung.

Die entsprechenden Nachweise werden vor Ort und unmittelbar vor dem Einlass bei der Zutrittskontrolle überprüft.
Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt die Pflicht, eine OP-Maske oder Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 bzw. KF94 zu verwenden.
Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz befinden und ein Min-destabstand von 1,5 m eingehalten wird.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. STV/01/2022 vom 24.01.2022
6. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
6.1. Berichte gem. § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 99 „Alte Reitbahn“ gemäß § 12 BauGB für den Bereich der Stormarnstraße 47 bis 51 sowie Teilflächen der Adolfstraße 18 und 20 (Flurstücke 972, 973, tlw. 946 und 968 der Flur 8 sowie tlw. Flurstück 1 der Flur 9). – Abwägung der Stellungnahmen
– Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
8. Bebauungsplan Nr. 100A „Kino“ für den Bereich Bahnhofstraße 17 (Flurstücke 689, 690, 691, 692 sowie tlw. 693 und 694 der Flur 8)
– Abwägung der Stellungnahmen
– Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
9. 51. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der so genannten „Alten Reitbahn“ an der Stormarnstraße gegenüber des Stormarnplatzes
– Abwägung der Stellungnahmen
– Abschließender Beschluss
10. Verkaufsoffene Sonntage 2022
11. Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Außengestühl im Jahr 2022 aufgrund der Corona-Pandemie
12. Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses vom 20.12.21 gemäß Antrag AN/117/2021

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:

13. Änderung der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Ahrensburg GmbH und der badlantic Betriebsgesellschaft mbh
14. Kostenvergleich Rathauserweiterungsbau und Alternativen
15. Gewerbesteuerangelegenheit
16. Gewerbesteuerangelegenheit
17. Gewerbesteuerangelegenheit
18. Gewerbesteuerangelegenheit
19. Gewerbesteuerangelegenheit
20. Gewerbesteuerangelegenheit
21. Gewerbesteuerangelegenheit
22. Gewerbesteuerangelegenheit

Alle Termine im Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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Bildungsgespräch zu Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit am 28.02.2022

Angelika Knies (Foto: privat)

Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung der SPD Stormarn lädt zum 3. Stormarner Bildungsgespräch zum Thema „Chancengleichheit/Bildungsgerechtigkeit“.

Seit Jahrzehnten wird immer wieder darauf verwiesen, dass es in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern der Welt, nicht gelingt, die soziale Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern auszugleichen und für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu sorgen. Nicht nur im Sinne der Debatte über gesellschaftliche Gerechtigkeit, sondern auch angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen muss die Zukunftsfähigkeit unseres Landes verbessert werden.

Das Eingangsreferat halten Pia Dietz, Kreisschülersprecherin Stormarn, und Angelika Knies, bis 2018 Schulleiterin der Anne-Frank-Schule Bargteheide.

Termin: 28.02.2022, 20 Uhr
Ort: Online, Zoommeeting
Anmeldung bis 26.02.2022 an [email protected]

Text: Arbeitsgemeinschaft für Bildung der SPD Stormarn / Redaktion, Foto: privat

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Die Gemeindevertretung Hammoor tagt am 02.03.2022

Das Mehrzweckhaus in Hammoor (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 16. Sitzung der Gemeindevertretung Hammoor findet am 02.03.2022, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Hammoor, Kamp 31, 22941 Hammoor statt.

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohnerfragezeit

3. Protokoll der Sitzung vom 09.12.2021 – öffentlicher Teil –

4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

5. Verkehrssituation Kita Hammoor

6. Bebauungsplan Nr. 17 „Autohof“
Gebiet: Südöstlich der Autobahn A1, nordwestlich der Landesstraße 90 und südlich der Süderbeste (Gemeindegrenze)
Hier: 1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

7. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

8. Protokoll der Sitzung vom 09.12.2021 – nicht öffentlicher Teil –

9. Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan 17 „Autohof“

10. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Corona: 4.105 Neuinfektionen und Inzidenz 754,1 für Schleswig-Holstein am 17.02.2022

Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 4.105 (4.065) Neuinfektionen gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute (17.02.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 754,1 (gestern: 749,7). Der landesweit niedrigste Wert von 532,0 wird heute für den Kreis Ostholstein ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird heute für Flensburg genannt mit 1.258,7. Für Stormarn wird als Inzidenz 766,6 (712,7) genannt.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 5,70  (5,57) ausgewiesen.

Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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Corona: Kiel will Einschränkungen zurücknehmen – ab 19.02.2022

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

18.02.2022 Corona Verordnung beschlossen ab 19.02.2022

Das Kabinett hat heute (18. Februar 2022) eine Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie in dieser Woche angekündigt werden damit Kontaktbeschränkungen zurückgenommen. Die Änderung sieht vor:

  • eine Streichung der Kontaktbeschränkungen für private Treffen, an denen nur vollständig Geimpfte und Genesene teilnehmen (bisher grundsätzlich maximal zehn Personen),
  • eine Erhöhung der Grenze für private Zusammenkünfte auf 25 Personen (bisher Beschränkung auf zwei Haushalte), sofern mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt.

Die Verordnung tritt ab morgen (19. Februar) in Kraft.

Dies bedeutet im Einzelnen:

Für private Zusammenkünfte gelten keine Kontaktbeschränkungen, wenn sämtliche teilnehmende Personen ab 14 Jahren

  • entweder vollständig geimpft sind (mindestens 14 Tage Abstand zur zweiten Impfung)
  • oder genesen sind (Erkrankung liegt also mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück)
  • oder aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können und über eine ärztliche Bescheinigung verfügen sowie negativ getestet sind (max. 24 Std. alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Std. alter PCR-Test).

Auf den Impf- und Genesenenstatus von Kindern unter 14 Jahren kommt es dabei nicht an. Sie dürfen sämtlich geimpfte und genesene Erwachsene begleiten. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Zusammenkunft im privaten oder im öffentlichen Raum und ob sie im Innen- oder im Außenbereich stattfindet: Es gelten die gleichen Regeln. Die angepassten Regeln gelten auch für private Veranstaltungen (Feste, Hochzeiten etc.) in Lokalen und Restaurants. Die dort aktuell geltenden Bestimmungen sind zusätzlich einzuhalten (in einem gastronomischen Betrieb insbesondere die 2G-Plus-Regel).

Kontaktbeschränkungen bleiben dann bestehen, wenn mindestens eine teilnehmende Person ab 14 Jahren weder vollständig geimpft noch genesen ist und auch über keine ärztliche Bescheinigung in Verbindung mit einem aktuellen negativen Testnachweis verfügt, dass sie nicht geimpft werden kann. Dann ist die Zahl der Teilnehmenden auf höchstens 25 Personen beschränkt. Minderjährige (unter 18 Jahren) werden dabei mitgezählt, außer wenn sie sich in Begleitung einer sorge- und umgangsberechtigten Person befinden. Erfasst sind von den Kontaktbeschränkungen beispielsweise Treffen unter Freunden und Bekannten, aber auch Familienfeiern, Hochzeiten oder Geburtstagspartys zu Hause.

zu den amtlichen Dokumenten

15.02.2022 Ankündigung der Corona Regeln ab 19.02.2022

Die Landesregierung hat sich heute (15. Februar 2022) auf die Eckpunkte eines Stufenplans verständigt. In mehreren Schritten sollen in Schleswig-Holstein die Einschränkungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben wieder zurückgenommen werden.

In einer ersten Stufe wird es zum 19. Februar 2022 Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen geben:

  • Sind alle Teilnehmenden geimpft oder genesen, fallen alle Beschränkungen weg. Das gilt dann auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants.
  • Für private Treffen gilt: Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.

In einer zweiten Stufe gilt ab dem 3. März 2022:

  • Die bisherigen 2G- und 2G-Plus Regelungen entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regelung.
  • Das gilt für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu.
  • Ausnahmen werden hier nur noch in den Bereichen Großveranstaltungen (2G) und Diskos gelten (2G-Plus).
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
  • Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird sich Schleswig-Holstein in der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz für einen großen Schritt in Richtung Normalität einsetzen. Es soll möglichst bundesweit mehr ermöglicht werden. Hier werden dann 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.
  • In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen im Innenbereich, es gilt 3G.
  • Für Diskotheken gilt eine 2G-Plus-Vorgabe, weil Besucher hier nicht an festen Plätzen aufhalten.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
  • Im Freizeit- und Kulturbereich ist zukünftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
  • Bei der Sportausübung entfällt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch hier gilt dann 3G.
  • Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.
  • Für Beherbergungen gilt die 3G-Regelung.
  • Touristische Reiseverkehre: Hier wird es auch die 3G-Vorgabe geben. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.

In einer dritten Stufe werden zum 20. März 2022 in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

Unabhängig von dem Stufenplan wird bzw. werden

  • in der Kita die Umfeldtestung eines Elternteils zunächst fortgesetzt. Über die Details für die Zeit ab dem 20. März wird in den kommenden Wochen beraten.
  • in der Schule die Kohorten ab dem 3. März aufgehoben.
  • ab dem 20. März die Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
  • spätestens mit Beginn der Osterferien die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Sturmtief Ylenia: Schon mehr als 200 Einsätze in Stormarn

Seit dem Abend des 16.02.2022 zieht das Sturmtief auch über Stormarn. Neben teils orkanartigen Böen kam örtlich stellenweise Starkregen hinzu.

Die Integrierte Regionalleitstelle Süd hat seit 16.02.22 19:00 Uhr bis heute Mittag (14:30 Uhr) insgesamt 432 wetterbedingte Einsätze disponiert. Davon entfallen 201 Einsätze auf Stormarn, 155 auf das Herzogtum Lauenburg und 76 auf Ostholstein.

Bei Einsätzen in Börnsen (Herzogtum Lauenburg) und Ahrensburg (Stormarn) wurden insgesamt zwei Personen leicht verletzt.

Das nächste Tief kommt am Freitag: Zeynep

Hinweise für die Bevölkerung

  • Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgefordert, auf Radiodurchsagen und aktuelle behördliche Mitteilungen zu achten. z.B. über die kostenfreie NINA-Warnapp.
  • Informieren Sie auch andere Personen, die ggf. keinen Zugang hierzu haben.
  • Sichern Sie nach Möglichkeit lose Teile (z.B. Mülltonnen, Trampoline, Gartenmöbel, Planen) vor dem Sturm.
  • Wählen Sie den Notruf bei Unwetterlagen nur für Notfälle und Hilfeersuchen, in denen eine akute Gefahr besteht. Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind nicht Aufgabe der Feuerwehr.
    Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung besteht.
  • Einsätze werden im Bedarfsfalle streng nach Priorität abgearbeitet.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Hermann Kollinger

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Ahrensburg und Corona: 399 Neuinfektionen und Inzidenz 758,6 am 17.02.2022

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 399 (513) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 7 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt  insgesamt 29.473 (Stand: 17.02.2022, 13.00 Uhr). Davon sind 27.282 Personen genesen.  1.842 (1.722) Personen gelten aktuell als infiziert.

Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 349 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit falsch und überhöht.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 1.858 (1.726)  Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 758,6 (704,7) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Sturmtiefs: Ministerium warnt vor dem Betreten der Wälder in Schleswig-Holstein

Aufgrund der Sturmtiefs Xandra, Ylenia und Zeynep warnt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) vor dem Betreten der Wälder in Schleswig-Holstein.

Nach derzeitigen Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erreichen die Sturmtiefs bis Samstag Orkanstärke. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten in den nächsten Tagen darauf verzichten, Wege und Wanderwege in den schleswig-holsteinischen Wäldern für Spaziergänge, Ausritte oder für andere Freizeitaktivitäten zu nutzen. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten Straßen durch Waldgebiete nach Möglichkeit meiden und sichere Umwege wählen.

Auch nach dem Abflauen des Sturmes zum Beginn der neuen Woche ist Vorsicht geboten, da auch dann noch vom Sturm gebrochene Äste aus den Baumkronen herabfallen können. Zudem können Bäume auch bei ruhigem Wetter in den nächsten Tagen aufgrund des aufgeweichten Bodens und angebrochener Stämme unvermittelt umstürzen. Für Laien sind viele dieser von Bäumen ausgehenden Gefahren nur schwer erkennbar. Es wird empfohlen, Wälder erst wieder mit einem gewissen zeitlichen Abstand nach Abklingen der Stürme zu betreten.

Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Manfred Antranias Zimmer

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Berufsorientierung: Das Bundeskriminalamt als Arbeitgeber am 03.03.2022

Das Bundeskriminalamt (Foto: Agentur für Arbeit)

Die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe stellt Arbeitgeber online vor

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine Polizei- und Sicherheitsbehörde des Bundes: Als international tätige Zentralstelle der deutschen Polizei führt das BKA Ermittlungen, forscht, entwickelt, analysiert und hat Aufgaben im Bereich des Personenschutzes. Das Ziel ist: Kriminalität bekämpfen und Deutschland zu einem sicheren Ort machen. Daneben ist das Bundeskriminalamt aber auch Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb.

Welche Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sich beim BKA bieten, stellt Kriminalhauptkommissar und Ausbildungsberater Carsten Rossner in einer Online-Veranstaltung des Berufsinformationszentrums (BiZ) der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe vor.

Im Mittelpunkt der 90-minütigen Online-Veranstaltung steht das Duale Studium im gehobenen Kriminaldienst. Daneben bietet das BKA aber auch Ausbildungsgänge in den Bereichen Fotografie (Bereich Werbe- und Reportage-Fotografie sowie wissenschaftliche Fotografie), IT (Fachinformatik), Büromanagement oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Termin: 03.03.2022, 16 Uhr
Ort: Die Online-Veranstaltung findet via Skype statt.

Anmeldungen sind im BiZ der Arbeitsagentur per Mail an [email protected] erbeten. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden den Link für die Teilnahme. Für weitere Auskünfte ist das BiZ unter 0 45 31 / 167 214 erreichbar.

Text: Agentur für Arbeit Bad Oldesloe / Redaktion

Alle Termine im Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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Corona: 4.065 Neuinfektionen und Inzidenz 749,7 für Schleswig-Holstein am 16.02.2022

Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 4.065 (5.058) Neuinfektionen gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (16.02.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 749,7 (gestern: 755,6). Der landesweit niedrigste Wert von 543,5 wird heute für den Kreis Plön ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird heute für Flensburg genannt mit 1.217,6. Für Stormarn wird als Inzidenz 712,7 (661,3) genannt.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 5,57  (5,15) ausgewiesen.

Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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