Der Ulmenweg in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 21.02.2022 wird der Ulmenweg im Bereich der Hausnummer 6 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Herstellung einer Baustellenzufahrt voll gesperrt.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Ahrensburg: Die Unterführung und die "Bahntrasse" (Foto: Ahrensburg-Portal)
In der Zeit vom 20.02.2022 bis 25.02.2022 wird die Straße Bahntrasse (L82) im Bereich des Brückenbauwerks (Bahnlinie Hamburg-Lübeck) jeweils von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr wegen Reparaturmaßnahmen an der Brücke halbseitig gesperrt. Zur Regelung des Verkehrs wird eine Ampelanlage eingerichtet.
Aufgrund der Maßnahmen zur Absicherung der Arbeitsstelle kann es zu Verzögerungen im Verkehrsfluss kommen.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 5.058 (3.513) Neuinfektionen gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (15.02.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 755,6 (gestern: 755,2). Der landesweit niedrigste Wert von 576,3 wird heute für den Kreis Plön ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird heute für Neumünster genannt mit 1.220,2. Für Stormarn wird als Inzidenz 661,3 (736,0) genannt.
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 5,15 (5,32) ausgewiesen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der geänderte Absonderungserlass verlangt, dass bei positiv getesteten Personen zur Bestätigung der Infektion ein PCR-Test notwendig ist; zum Freitesten reicht ein zertifizierter Antigen-Schnelltest. Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverfügung angepasst.
Das Gesundheitsministerium hat heute (15.02.2022) einen neuen Erlass zu Absonderungsregelungen herausgegeben. Aufgrund der neuen Testverordnung des Bundes sind die Vorgaben für positiv getestete Personen im Erlass neu geregelt worden. Kern der Anpassungen ist, dass Personen immer einen PCR-Test für die Bestätigung eines positiven Testergebnisses (Selbst- oder Schnelltest) benötigen.
Der entsprechende Absonderungserlass des Gesundheitsministeriums ist die Basis für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, um rechtlich maßgebliche Allgemeinverfügungen zu erlassen, sodass die neuen Regelungen am 16.02.2022 in Kraft treten können.
Konkret sieht der Erlass folgende Anpassungen bei positiv getesteten Personen vor:
Bei einer Person, die aufgrund eines durch geschultes Personal durchgeführten SARS-CoV-2-Antigenschnelltest (PoC-Test) zum Beispiel in einer Teststation oder in einem Testzentrum positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss zur Bestätigung immer ein PCR-Test gemacht werden. Zuvor war dafür ein zweiter professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest ausreichend.
Bei einer Person, die sich mittels eines Selbsttests oder durch nicht geschultes Personal vorgenommener Antigen-Schnelltest positiv auf das Coronavirus testet, muss zur Bestätigung ebenfalls ein PCR-Test gemacht werden. Zuvor reichte dafür ein professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest aus.
Ein PCR-Test kann wie bisher auch in einem Testzentrum, je nach Verfügbarkeit und Angebot in einer Teststation oder bei einer Ärztin oder einem Arzt gemacht werden.
Davon unberührt gilt, dass zur „Freitestung“ aus der Absonderung die bisherigen Regelungen bestehen bleiben. Hierfür muss also kein PCR-Test gemacht werden.
Mit einem frühestens am siebten Tag abgenommenen negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder im Rahmen der Verfügbarkeit durchgeführten PCR-Test besteht also weiterhin die Möglichkeit, die Absonderung vorzeitig zu beenden. Bei Kindern und Jugendlichen im Kita- und Schulalter beträgt diese Frist weiterhin nur fünf Tage.
Auch die Regelungen für Kontaktpersonen bleiben bestehen, die sich grundsätzlich nur als Haushaltsangehörige in Quarantäne begeben müssen, sofern sie nicht geboostert oder dieser Personengruppe nach den Definitionen des RKI gleichgestellt sind. Mehr dazu hier: www.rki.de/kontaktpersonenmanagement
Die Frage, was als ein Genesenennachweis gilt und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen regelt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes, die auf die fachlichen Vorgaben des RKI Bezug nimmt. Aktuell (Stand 15.2.2022) muss für den Genesenennachweis eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein, das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen und das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Mehr dazu hier: www.rki.de/covid-19-genesenennachweis
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Unbekannte legen ein Kinderfahrrad in die Gleise und lassen es vom Zug überrollen
Gegen 20:00 Uhr am 14.02.2022 erhielt die Bundespolizei in Lübeck einen Anruf von dem Triebfahrzeugführer der Nordbahn.
Der Triebfahrzeugführer teilte den Beamten mit, dass er soeben ein Fahrrad in Bad Oldesloe, Lübecker Straße, überfahren hatte. Personen in der Nähe hatte er dabei nicht entdeckt.
Mit einem zufällig anwesenden Notfallmanager der DB AG hat der Triebfahrzeugführer zuerst den Zug der Nordbahn auf Schäden überprüft und dann das beschädigte Kinderfahrrad aus den Gleisen genommen und am Bahnübergang abgestellt.
Schäden am Zug konnten nicht festgestellt werden. Eine Streife der Bundespolizei sicherte das Fahrrad als Beweismittel der Straftat und ermittelt jetzt gegen Unbekannt.
Die Bundespolizei Kiel hofft Zeugen zu diesem Vorgang zu finden.
Wer kann Angaben zu den Vorgängen in der Lübecker Straße/Bad Oldesloe machen? Sachdienliche Hinweise an die Bundespolizei unter der Telefonnummer 0431/ 98 07 1 -210 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Die Bundespolizei warnt davor die Gleise zu betreten, das ist Lebensgefährlich!
Wer dazu noch Hindernisse auf die Schienen legt, die geeignet sind einen Zug entgleisen zu lassen, begeht eine Straftat „Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr“!
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 316 (436) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 6 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 28.558 (Stand: 15.02.2022, 13.00 Uhr). Davon sind 26.612 Personen genesen. 1.597 (1.782) Personen gelten aktuell als infiziert.
Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 349 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 1.606 (1.794) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 665,7 (732,5) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 14.02.2022, gegen 18.05 Uhr, kam in der Salinenstraße in Bad Oldesloe zu einem Feuer in einem Unterstand.
Das Brandobjekt befindet sich auf dem Grundstück eines größeren Wohngebäudes. Es handelte es sich um einen in Massivbauweise errichteten Unterstand in Garagengröße. Ein Garagentor ist nicht vorhanden, so dass der Unterstand frei zugänglich ist. Dort wurden diverse Gartengeräte gelagert.
Zur o. g. Zeit meldete ein Anwohner über Notruf das Feuer. Die Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor der Unterstand vollständig abbrannte. Personen wurden bei dem Feuer nicht verletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 15.000,- Euro. Das Haupthaus auf dem Grundstück wurde nicht beschädigt.
Die Kriminalinspektion Bad Oldesloe hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Brandursache ist noch unklar. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können weder ein technischer Defekt, noch eine Brandstiftung ausgeschlossen werden.
Die Polizei sucht Zeugen.
Wer kann Angaben zur Entstehung des Feuers machen? Wem sind um die Tatzeit herum, in der Salinenstraße und Umgebung, verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen? Zeugenhinweise bitte an die Kriminalinspektion Bad Oldesloe unter der Telefonnummer 04531 / 501-0.
Berufsberater Thomas Budach (Foto: Agentur für Arbeit)
Der Berufsberater Thomas Budach von der Agentur für Arbeit informiert Eltern über die Bildungs- und Berufschancen ihrer Kinder.
Der Elternabend unter der Überschrift „Hilfe, mein Kind macht Abitur“ richtet sich an Eltern angehender Abiturientinnen und Abiturienten oder Schulabgängerinnen und – abgänger mit Fachhochschulreife.
Für sie geht es um Fragen wie „Welche Bildungswege gibt es nach dem Abitur oder Fachhochschulreife“, „Wie funktioniert ein duales Studium?“ oder „wie bewerbe ich mich für ein Studium, was kostet das und was ist der NC?“. An diesem Abend erfahren Eltern zudem, wie sie ihr Kind bei der beruflichen Orientierung und Studienwahl unterstützen können.
Termin: 09.03.2022, 19 Uhr
Ort: VHS Ahrensburg in der Bahnhofstraße 24 in Ahrensburg
Corona: In der VHS gelten die 2G-Regeln.
Die Teilnahme am Elternabend ist kostenfrei.
Anmeldungen bei der VHS Ahrensburg, 0 41 02 / 80 02 11 oder [email protected].
Was sind DELFI-Kurse?
DELFI setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Wörter Denken, Entwickeln, Liebe, Fühlen und Individuell zusammen. Kurse sollen die Nähe zwischen Eltern und Kindern fördern und unterstützen.
Ab sofort nimmt das DRK Anmeldungen für die Kurse an, die unter den jeweils gültigen Corona- und Hygieneverordnungen stattfinden:
1. Kurs für Kinder, die August/September 2021 geboren sind
• Start am 16.02.2022 um 9:30 Uhr
• Kursgebühr: 95,00 € für 8 Termine à 75 Minuten
• Ort: Otto Siege Straße 37
2. Kurs für Kinder, die Oktober/November 2021 geboren sind
• Start am 16.02.2022 um 11.00 Uhr
• Kursgebühr: 95,00 € für 8 Termine à 75 Minuten
• Ort: Otto Siege Straße 37
Die Anmeldung kann telefonisch oder per E-Mail sowie persönlich gegen Voranmeldung erfolgen:
DRK-Ortsverein Ahrensburg e.V.
Otto-Siege-Straße 37, 22926 Ahrensburg
Telefon: 04102 41 00-0
E-Mail: info@Âdrk-ahrensburg.de
Bürozeiten:
Di u. Do 9.00 – 11.00 Uhr
Mi 16.00 – 18.00 Uhr
Die Sitzung findet am 15.02.2022, 19 Uhr digital statt.
Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung wird die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO S-H) i. V. m. § 6a der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf digital abgehalten.
Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 GO S-H wird durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton Sitzungssaal der Gemeinde Großhansdorf und durch Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt. (Hinweise hierzu finden Sie beizeiten auf der Internetseite der Gemeinde Großhansdorf unter www.grosshansdorf.de).
Mündliche Fragen können während der Liveübertragung der Online-Sitzung im Sitzungssaal zu Beginn der Sitzung an das Gremium gestellt werden.
Schriftliche Fragen können zusätzlich mindestens 3 Tage vor der Sitzung an das Email-Postfach [email protected] gerichtet werden. Die kurz zu fassende Frage wird dann in der Sitzung verlesen und beantwortet.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 11.01.2022
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 11.01.2022 gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) – nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Beratung über den Vorentwurf
7. Mitteilungen
8. Anfragen
Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:
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